beantwortet von nervensystem am 31. Dezember 2008 14:55
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Abbrand ohne Erlaubnis nach dem SprengG oder behoerdlich erteilte
Sonderenehmigung nur zwischen von 31.12 - 17:00 bis 1.1. - 8:00.
(Kann lokal unterschiedlich geregelt sein!) und ab 18 Jahren.
beantwortet von peter80 am 31. Dezember 2008 14:48
ich habe vor mir in nechster zeit einen bogen zuzulegen und regelmäsig schiesen zu gehn . wo darf ich das habe ich irgenswelche einschrenkungen wenn ja welche GENAU ?
Habe auch gehört das...
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