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Ab wann darf man gerichtlich gesehen Geschlechtsverkehr haben?

Frage von YuyuKnows YuyuKnows

Ist eine ernste Frage, weil wir uns in unseren kleinen Kreis zurzeit deswegen streiten und ich einfach mal eine Antwort haben will! :D

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Anderes Alter: 2
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Antworten (20)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger
    Abgestimmt für: Anderes Alter:

    Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf.

    Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.

    Das Gesetz dient nicht dazu, Sex erst ab einen bestimmten Alter zu erlauben, dass ist eine Fehlinterpretation.

    Doch durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.

    Und mal ganz ehrlich - wie sollte so etwas überprüft werden und welche Strafe sollten ein 12 Jähriger und eine 11 Jährige bekommen, wenn sie miteinander Sex haben?

  • 1
    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi
    Abgestimmt für: Anderes Alter:

    Gesetzlich gesehen dürfen Minderjährige sich mit Gleichaltrigen zusammentun. Ab 18 gilt man gesetzlich als Volljährig ( unabhängig von der geistigen Reife der jeweilligen Person) Personen ab 18 bis zum Menschlichen Höchstalter können sich problemlos zusammentun.Gesetzlich gesehen eine Minderjährige Person ,darf sich nicht mit einer Volljährigen Person zusammentun da dies und Verführung Minderjähriger gesetzt wird und dies eine Straftat darstellt. Es gibt noch etliche Grauzonen die noch dazukommen ,auf die gehe ich aber nicht drauf ein da dies hier wieder zu einer endlos diskussion führen würde. Dafür haben wir die Rechtlichen vertreter ( Anwälte ,Richter ,etc.) die dafür zuständig sind !.

    http://de.wikipedia.org/wiki/SexuellerMissbrauchvon_Jugendlichen

    Kommentar von Dexxmor DexxmorDexxmor

    man darf schon ab 16 mit 100000000000 jährigen poppen

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    auch falsch! ab 14!

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    so ein Blödsinn, den Du da erzählst! 14 ist das Alter und auch wenn der andere volljährig ist, ändert das nichts daran, dass er mit einem/r 14 jährigen zusammen sein darf. Im Übrigen steht das auch nicht anders in Deinem Link. In §182 geht es darum, wenn ein über 21 jähriger die sexuelle Unerfahrenheit einer unter 16 jährigen AUSNUTZEN würde, dann (und nur dann!) würde er sich strafbar machen!

  • 1
    Antwort von eddy1975 eddy1975

    wo kein kläger, da kein richter!!!

    Kommentar von jockl jockljockl

    Leider DH

  • 1
    Antwort von liese05 liese05
    Abgestimmt für: Ab 14
    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    in welchem Gesetzestext steht das?

    Kommentar von YuyuKnows YuyuKnowsYuyuKnows

    Ja, ich kann nicht glauben dass man schon ab 14 geschlechtsverkehr haben darf o.o Dasn ist..... pervers

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Was ist daran Pervers - zu dem mir hier immer noch keiner sagen konnte auf welches Gesetz sie die Aussage, dass man erst ab 14Jahren Sex haben darf bezieht.

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    es steht auch nicht im Gesetz ab wann man Sex haben darf, sondern wann jemand mit einem Sex haben darf - und das liest Du in §176 StGB - insofern würde sich immer der ältere strafbar machen, wenn er mit einem unter 14 jährigen Sex haben würde.

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    §176 StGB

  • 1
    Antwort von Birnie Birnie
    Abgestimmt für: Ab 14
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    Antwort von Dreifachklinge Dreifachklinge
    Abgestimmt für: Ab 14
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    Antwort von Milla1 Milla1
    Abgestimmt für: Ab 14

    zu 100%

  • 0
    Antwort von Jaxmann Jaxmann
    Abgestimmt für: Ab 14
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    Antwort von Dexxmor Dexxmor
    Abgestimmt für: Ab 14
  • 0
    Antwort von allocigar78 allocigar78

    streng genommen ist nur geregelt ab wann jemand mit DIR Geschlechtsverkehr haben darf: und ja, das wenn Du mind. 14 bist, sonst würde der andere sich strafbar machen. Damit sich also keiner strafbar macht müssen beide mind. 14 sein.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    oder beide unter14

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    beide unter 14 ist ebenfalls nicht erlaubt. Jedoch sind unter 14-jährige nicht strafmündig insofern kann sich in diesem Fall auch keiner strafbar machen. Verboten ist es trotzdem auch wenn einem keiner was kann...

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    Antwort von Zagdil Zagdil
    Abgestimmt für: Ab 14
  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Solange kein Richter von amtswegen dabei ist, setzt eigentlich nur Moral Grenzen. Das Gestz kann leider nur/erst reagieren sofern den Gesetzesvertretern Verstösse oder gar Verbrechen zur Kenntnis gebracht werden. Wer also sich möglicherweise sogar an K.... vergreift, da eines der schwersten Verbrechen begeht wird sich nicht selbst anzeigen.

  • 0
    Antwort von Loris64 Loris64

    wikipedia "Schutzalter"

  • 0
    Antwort von TrafficxR TrafficxR

    Theoretisch unter 13, dazu müssen aber beide auch unter 13 sein.

    Ebenso wie ab 14, dabei muss der andere unter 18 sein.

    Kommentar von Dexxmor DexxmorDexxmor

    ab 14 darf man mit bis zu 21 jährigen schlafen.....bzw eher umgekehrt bis man 21 ist darf man mit 14 jährigen schlafen sobald sie oder er 16 sind darf man auch mit 99 mit ihnen schlafen

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    falsch - auch über 21 und 14 ist erlaubt, solange der über 21 jährige die sexuelle Unerfahrenheit des/der unter 16 jährigen nicht ausnutzt! §182 StGB

  • 0
    Antwort von HagenRether HagenRether
    Abgestimmt für: Ab 14

    Ab 14 mit jemandem, der über 14, aber unter 18 ist und ab 18 mit niemandem, der unter 18 ist.

    Kommentar von Zagdil ZagdilZagdil

    Unsinn.

    Kommentar von Dexxmor DexxmorDexxmor

    schwachsinn .... halbwissen^^

    Kommentar von allocigar78 allocigar78allocigar78

    richtig, allerdings schreibst Du auch nur Halbwissen (siehe mein Kommentar auf Deinen von TraffixCxR)

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    Antwort von Leona1587 Leona1587

    Ab 14!

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    Antwort von Zagdil Zagdil
    Abgestimmt für: Ab 14

    Ab 14, aber darunter ist man nicht strafbar, also macht auch das Gericht nichts deswegen.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    in welchem Gesetz steht das?

    Kommentar von Zagdil ZagdilZagdil

    In dem, dass man erst mit 14 strafmündig wird??

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    nein, aus welchem Gesetz Du entnommen hast, dass man erst ab 14Sex haben darf.

    Kommentar von Zagdil ZagdilZagdil

    "§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

    Würde auch für 13-Jährige gelten, wenn sie strafbar wären.

    Aber ich habe ja geschrieben, dass sexueller Kontakt darunter logischerweise nicht strafbar ist, wenn beide nicht strafmündig sind. Darum zwar nicht explizit erlaubt, aber auch nicht verboten.

    Kommentar von Zagdil ZagdilZagdil

    Übrigens hab ich selbst ja keine Aussage getroffen, wann man darf, sondern nur wie alt man sein muss, bzw. ja eben nicht.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Der Paragraph regelt wer mit wem Sex haben darf - aber nicht ab wann man Sex haben darf.

    Kannst Du in dem Link auch nachlesen, den Du als extra Antwort gepostet hast.

    Kommentar von Zagdil ZagdilZagdil

    Weiß ich doch, deshalb hab ich ja direkt geschrieben, dass es praktisch kein Mindestalter gibt. Schade dass du das ignoriert hast.

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    Antwort von meksu meksu
    Abgestimmt für: Ab 14
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    Antwort von BoeserMetaller BoeserMetaller
    Abgestimmt für: Ab 14

    Man darf ab 14

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    Antwort von Thadeus Thadeus
    Abgestimmt für: Ab 14

    ab 14 ......

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