Antworten (6)
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1Antwort von
GabberionGabberion
Ab 14! Jugendschutzgesetz!! am besten du fragst nach!!
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GabberionGabberion bei der post meine ich!
Kommentar von
whopperwhopper ja,post!
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0Antwort von
DrZoidbergDrZoidberg
Schau doch mal nächste Woche bei der Arbeitsagentur vorbei. Du hast ja schon sehr viele Fragen gestellt wegen Ferienjobs, die Agentur hat da auch eine Rubrik online: http://kuerzer.de/LMMbIYEJ4
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DrZoidbergDrZoidberg oder hier, Ferienjob eingeben bei der Suche: http://kuerzer.de/Lhrn4E4Qk
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0Antwort von
Scorpionin71Scorpionin71
Ab 15 Jahre darfst Du generell leichtere Tätigkeiten ausüben, die Deine schulische Ausbildung nicht gefährden (was in der Ferien ja sowieso nicht passiert).
Diese Frage
wieder falsch.....lol