Ab wann darf man Bäume auf Privaten Grundstück fällen?
Hab mich mal ein bischen schlau gemacht und habe rausgefunden, dass man Bäume auf Privatem Grunstück einfach fällen kann, aber es gibt eine bestimmte Zeitspanne inder man dies darf. Jetzt weiß ich aber nciht von wann bis wann. Dies gild für Frankfurt am Main. Vielen dank für die antworten.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ohne die Baumsatzung der Stadt zu berücksichtigen , würde ich immer dann Bäume fällen , wenn sie kein Laub mehr haben.
Schau mal hier
Baumschutzsatzung Ffm
Bäume im bebauten Bereich (Innenbereich) werden, mit wenigen Ausnahmen, durch die Baumschutzsatzung geschützt. Die Baumschutzsatzung gilt für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm. Der Umfang wird in 1 Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese Bäume zu fällen oder zu zerstören.
Die Baumschutzsatzung gilt nicht für:
Bäume im Wald; Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in öffentlich gewidmeten Straßen; Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen; Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen.
Anträge für Baumfällgenehmigungen können beim Umweltamt gestellt werden - siehe Formular Baumfällantrag. Eine Baumfällgenehmigung wird erteilt, wenn die in § 3(1) der neuen Baumschutzsatzung aufgeführten Gründe vorliegen. Der vollständige Gesetzestext der am 25. Februar 2004 in Kraft getretenen Baumschutzsatzung ist zum Herunterladen als pdf-Dokument angefügt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte die Wirksamkeit der Satzung am 18. Dezember 2006.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
es kommt auch auf den Umfang des Baumes an.. hier ist es so, dass man für Bäume mit einem größeren Umfang als 1m nur mit Genehmigung fallen lassen darf!
Kommentar von lackmannlackmann 04.09.2009Hat das nicht auch mit der Höhe zu tun? Ab 20 Meter hab´ich mal was gehört ist das auch Genehmigungspflichtig!
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009nein, die Höhe ist egal.. generell wird bei Bäumen der Umfang in 1m Höhe gemessen, bei Nadelbäumen darf das dann 1m umfang sein, bei anderen Gehölzen zw. 40-60cm Umfang! das genaue für deine Stadt findest du in der Baumsatzung!
-
-
wichtig ist die Satzung der jeweiligen Stadt; außerdem mußt du berücksichtigen, ob die Bäume ggf krank sind, ob sie bei Sturm andere Häuser gefährden könnten
-
-
Von der Zeitspanne her ist in der Regel das Fällen von Bäumen in der Zeit von März bis Oktober nicht erlaubt,das kann aber je nach Bundesland abweichen.
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009also in NRW jedenfalls ist das so nicht der Fall!
Kommentar von MenInBlackMenInBlack 04.09.2009Ich habe auch irgenwas bis Oktober gehört war mir aber nicht sicher.
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009ach ich weiß, ihr meint die Vogelschutzsatzung..
-
Zunächst mal sollte es das eigene Grundstück sein, und dann hängt es von der Baumsatzung der jeweiligen Stadt ab. Müsste eigentlich über die Stadtverwaltung auf der Frankfurter Internetseite rauszubekommen sein.
-
Der Baum hat nur ca. 40cm. Aber ab wann darf ich ihn fällen?
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009wieso sollte das auf eine Jahreszeit ankommen?
Kommentar von MenInBlackMenInBlack 09.11.2009Wegen den vögeln mein lieber.
-
Also, dass man Bäume "einfach so" fällen kann, stimmt schonmal nicht. Ich glaube, du brauchst eine "Berechtigung" von der Stadt. Bzgl. der Zeitspanne würde ich ebenfalls bei der Stadt nachfragen. Kleiner Tipp: Wenn es ein großer Baum ist, frag die (freiwillige) Feuerwehr, ob Sie dir helfen. (Gegen ein kleines Entgeld)
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009die Feuerwehr? es gibt Leute die mit Baumfällun gihren Lebensunterhalt verdienen, da kommt nicht einfach die Feuerwehr die davon keine Ahnnung hat und darf das machen!!!
-
-
Es ist dein Baum. Es ist dein Grundstück. Wieso solltest du den Baum nicht fällen dürfen wann du möchtest?
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009weils verboten ist! meine Güte.. du darfst auch nich einfach alles auf deinem Grundstück bauen oder verbrennen nur weils dir gehört!
Kommentar von aristokrataristokrat 04.09.2009auf meinem Grundstück fälle ich Bäume welche und wann ich will. Notfalls zahl' ich nachher Strafe, Hauptsache der Baum ist weg, wenn er mich stört.
Kommentar von FranciscarvedFranciscarved 04.09.2009is ja schön für dich, aber das hier als öffentlichen Tip weiterzugeben, was du illegal tust, is jawohl nich richtig!
Quelle:http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3060&ffmpar%5Bid_inhalt%5D=30262