1

Ab wann darf ich meine Wohnung verkaufen ohne die Eigenheimzulage zurückzahlen zu müssen?Siehe unten

Frage von DidierDrogba11 DidierDrogba11

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich möchte meine Wohnung verkaufen (oder evtl. vermieten) – habe jedoch die Eigenheimzulage noch nicht „vollständig“ erhalten…

Gerne würde ich jedoch noch die letzte Zahlung „mitnehmen“…

Ich habe 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Für 2005 habe ich die Eigenheimzulage erstmals erhalten. Demnach würde ich dieses Jahr 2012 letztmalig die Eigenheimzulage erhalten.

Meine Frage: wie lange muss ich noch in der Wohnung wohnen bleiben, um einen Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben. Ist der 1.1.2012 maßgeblich (also könnte ich die Wohnung ab 02/12 verkaufen und würde die Zulage für 2012 noch bekommen??) und könnte ich die Wohnung danach ohne Rückzahlungsforderung o.ä. verkaufen?? Ist die Rechtslage anders bei Vermietung? Ich hoffe, ich habe mein Problem halbwegs verständlich machen können?!? Viele Grüße und vorab vielen Dank

Didier

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (0)

Noch keine Antwort
Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.