Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: ich möchte meine Wohnung verkaufen (oder evtl. vermieten) – habe jedoch die Eigenheimzulage noch nicht „vollständig“ erhalten…
Gerne würde ich jedoch noch die letzte Zahlung „mitnehmen“…
Ich habe 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Für 2005 habe ich die Eigenheimzulage erstmals erhalten. Demnach würde ich dieses Jahr 2012 letztmalig die Eigenheimzulage erhalten.
Meine Frage: wie lange muss ich noch in der Wohnung wohnen bleiben, um einen Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben. Ist der 1.1.2012 maßgeblich (also könnte ich die Wohnung ab 02/12 verkaufen und würde die Zulage für 2012 noch bekommen??) und könnte ich die Wohnung danach ohne Rückzahlungsforderung o.ä. verkaufen?? Ist die Rechtslage anders bei Vermietung? Ich hoffe, ich habe mein Problem halbwegs verständlich machen können?!? Viele Grüße und vorab vielen Dank
Didier
Wann kann ich jetzt meine Wohnung verkaufen ohne die Eigenheimzulage zurückzahlen zu müssen? ich hab eine klare frage gestellt danke
Wenn Du Eigenheimzulage erhalten hast für einen Zeitraum in dem Du die Wohnung nicht bewohnst dann musst Du diese zurückzahlen. Das geht klar aus meiner alten Antwort hervor!
Bitte