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Ab wann darf ich meine Eigentumswohnung verkaufen ohne die Eigenheimzulage zu verlieren? danke

Frage von DidierDrogba11 DidierDrogba11

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich möchte meine Wohnung verkaufen (oder evtl. vermieten) – habe jedoch die Eigenheimzulage noch nicht „vollständig“ erhalten…

Gerne würde ich jedoch noch die letzte Zahlung „mitnehmen“…

Ich habe 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Für 2005 habe ich die Eigenheimzulage erstmals erhalten. Demnach würde ich dieses Jahr 2012 letztmalig die Eigenheimzulage erhalten.

Meine Frage: wie lange muss ich noch in der Wohnung wohnen bleiben, um einen Anspruch auf die Eigenheimzulage zu haben. Ist der 1.1.2012 maßgeblich (also könnte ich die Wohnung ab 02/12 verkaufen und würde die Zulage für 2012 noch bekommen??) und könnte ich die Wohnung danach ohne Rückzahlungsforderung o.ä. verkaufen?? Ist die Rechtslage anders bei Vermietung? Ich hoffe, ich habe mein Problem halbwegs verständlich machen können?!? Viele Grüße und vorab vielen Dank

Didier

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Antworten (4)

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    Antwort von jockl jockl

    Gebe doch einfach in einer Suchzeile "eignheimzulage bindungsfrist" ein und Du hast die Antwort.

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    Antwort von TomRichter TomRichter

    Ich habe 2005 eine Eigentumswohnung gekauft

    Dann bekommst Du doch eh' nur noch 1250 Euro. Und dafür willst Du Deine Vermietungs- oder Verkaufspläne über den Haufen werfen?

    Ist der 1.1.2012 maßgeblich

    Manchmal hilft ein einfacher Blick ins Gesetzbuch doch weiter ;-)

    Beispielsweise hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__10.html

    Zitet (Hervorhebung von mir):

    Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.

  • 1
    Antwort von Bauberatung Bauberatung

    Hallo DidierDrogba11,

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage schreibt u.a.

    Die Wohnung muss vom bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder eine Vermietung zu Wohnzwecken ist schädlich. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und endet mit Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

    Daraus lese ich das Du, sobald die Wohnung verkauft ist keinen Anspruch mehr hast also in deinem Beispiel nur noch für den Januar 2012.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Kommentar von DidierDrogba11 DidierDrogba11

    Wann kann ich jetzt meine Wohnung verkaufen ohne die Eigenheimzulage zurückzahlen zu müssen? ich hab eine klare frage gestellt danke

    Kommentar von Bauberatung BauberatungBauberatung

    Wenn Du Eigenheimzulage erhalten hast für einen Zeitraum in dem Du die Wohnung nicht bewohnst dann musst Du diese zurückzahlen. Das geht klar aus meiner alten Antwort hervor!

    Bitte

  • 1
    Antwort von Sausalicious Sausalicious

    Hallo Didier!

    Also ich habe bei der Bank meine Ausbildung gemacht und habe nie eine konkrete Aussage gegenüber dem Verlust der Zulage gehört, im Prinzip ist es so, dass die Immobilie zur Eigennutzung gekauft werden soll. Jedoch gibt es schon bestimmte Richtlinien, die von den Bausparkassen festgeschrieben wird, kommt aber immer auf die Kulanz an! Ich würde mich einfach mal bei meinem Berater informieren! Meist geben die schon einen Rat dafür, sind ja auch nur Menschen! :-)

    Wichtig ist natürlich auch ob du vom Verkauf wieder eine neue Wohnung oder ein Haus erwerben willst, das würde ich immer bei der Argumentation erwähnen!

    Wenn du dich vorab informieren willst, dann schau einfach auf die Homepage deiner Bausparkasse, normal müssen dazu Informationen aufgeführt sein! Aber wie gesagt, auch wenn da etwas klares geregelt wird, haben meist die Berater die Entscheidungsmacht darüber, wie das dann deklariert wird!

    Also kurz: erst informieren und dann trotzdem nachfragen!

    Hoffe ich konnte weiterhelfen!

    Grüße

    Christoph

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