2

ab wann darf ich gesetzlich mit meinem freund schlafen??

Frage von sweety101 sweety101

ab wann darf ich mit meinem freund gesetzlich schlafen ?? und darf ich auch mit meinem freund auch gegen das gesetz verstoßen wenn ich und er also wenn wir beide miteinander schlafen wollen dürfen wir dann auch miteinander schlafen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 1
    Antwort von kristian58 kristian58

    ab 14

  • 1
    Antwort von cyberoma cyberoma

    Unter 14 bist du vor dem Gesetz ein Kind, da ist es gar nicht erlaubt. Allerdings: wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Unter 18 wird es dann schwierig, wenn der Partner über 18 ist, denn dann macht er sich der Verführung Minderjähriger schuldig, falls ihn jemand anzeigt (z.B. die Eltern des/der Minderjährigen).

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    so müßte es stimmen! wer will dir denn verbieten, mit deinem freund zu schlafen, vorausgesetzt er ist nicht über 18? aber immer verhütung als verantwortungsbewußter partner! du willst doch kein kind? oder aids?

    Kommentar von cyberoma cyberomacyberoma

    Ja, und gut, dass du darauf noch hingewiesen hast!!

  • 1
    Antwort von spatzi spatzi

    ab 14 + einige umstände, die wir nicht wissen - und nein, das gesetz ist das gesetz

  • 1
    Antwort von albundysohn albundysohn

    Nicht bevor ihr beide 18 Jahre seit

    Kommentar von spatzi spatzispatzi

    wo steht denn das? ;)

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    Bei GF

    Kommentar von spatzi spatzispatzi

    aber bei GF hab ich auch gelernt, dass sex ab 14 erlaubt ist (mit älteren partnern antragsdelikt); bei verlangen kann ich auch die angaben raussuchen (aber nicht freiwillig ;)

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    Du glaubst GF :-)

  • 0
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    wie wäre es, wenn du das Alter deines Freundes und von dir selbst angibst?

    erst mal ist es dir immer erlaubt, sex zu haben, wenn du sex haben willst. auch mit 10, 11 oder 12 Jahren - die Frage ist halt nur - mit wem...

    solange du keine 14 Jahre alt bist, macht sich jeder, der kein Kind mehr ist, also über 14 Jahre nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) dem sexuellen Missbrauch von Kindern strafbar. Dazu gehört auch, dass er dich zur Masturbation bringt, dir pornografische Schriften oder Bildmaterial zugänglich macht, chatsex oder ähnliches, oder dich dazu bringt, sexuelle Handlungen mit anderen gleichaltrigen zu haben. noch schlimmer ist es natürlich, ein kind zur Prostitution zu bringen... Auch der Versuch ist bereits strafbar.

    wenn du noch keine 16 jahre alt bist, hast du auch immer noch keine sexuelle Selbstbestimmung, die Eltern können also sehrwohl immer noch hineinreden, wenn der Freund/die freundin volljährig ist.

    Ab 16 Jahren kannst du über deine Sexualität vollends selbst bestimmen und dein Sexualpartner darf sehrwohl auch 50 oder 60 sein, wenn du unter Gerontophilie (sich zu älteren hinzugezogen fühlen) leidest. Erst recht darf er/sie dann 18 oder 25 sein.

    aber auch hier gilt, dass du deinem Freund nicht schutzbefohlen sein darfst - dein freund darf also nicht dein lehrer, Trainer, Betreuer, Therapeut oder ähnliches sein.

  • 0
    Antwort von KathiSternchen KathiSternchen

    wäre gut zu erwähnen wie alt du und dein freund sind

  • 0
    Antwort von pornoking90 pornoking90

    Es ist dir überlassen wan und mit wem du sex haben darfst.Das gesetzt kann dich ja nicht immer beobachten was du machst.Have fun! Aber nur wen du natülich von dir aus dazu bereit bist. LG

  • 0
    Antwort von guslan guslan

    Es ist gesetzlich ab 14 erlaubt.
    http://www.filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html

  • 0
    Antwort von Werniman Werniman

    Das kommt drauf an,wie alt die beiden "Teilnehmer" sind. Unter 14 ist es m.W. nicht erlaubt,allerdings kann das ja niemand kontrollieren. Rechtlich verfolgt wird die Sache erst,wenn ein Partner mind.18,der andere unter 14 ist (Kindesmissbrauch). Zwischen 14 und 16 können m.W. die Eltern festlegen,wer sich ihrem Nachwuchs "nähert". Aber wie schon geschrieben:Letztendlich kann es niemand kontrollieren.

  • 0
    Antwort von maiki01 maiki01

    wie alt seid ihr denn? ab 16 ist es kein problem. jünger, na ja. wenn ihr nicht erwischt werdet. aber ganz wichtig, die zigarette danach, die ist erst ab 18 erlaubt.

  • 0
    Antwort von unfixedgirl unfixedgirl

    kommt drauf an wie alt er ist. und wie alt du bist. ^^ musst mal n bisschen im internet suchen, da gibts tabellen, wo alles genau drin steht. hab nur grad keine lust zu suchen ;-)

    Kommentar von PeterA PeterAPeterA

    wer paart sich nach Tabellen? Nur Verklemmte.

    Kommentar von unfixedgirl unfixedgirlunfixedgirl

    aaah :D:D maaan! verdreh mir doch net die worte im mund man! :D ich mein ja nur, dass da die gesetzlichen bestimmungen drin stehn. ich würde da ja auch net drauf hörn... aber wenn sie's wissen will....tststs :-P

    Kommentar von aylida aylida

    bitte lieber staatsanwalt, du bist doch auch ein mann, pack die paragraphen ein und lass mich endlich ran.... :O)

  • 0
    Antwort von PeterA PeterA

    .. so lange die beiden schlafen hat niemand was dagegen das sie es gemeinsan tun. gruss

  • 0
    Antwort von ShyGee ShyGee

    Erst wird geheiratet! Da gibt es gar keine Diskussion!

  • 0
    Antwort von Freddie76 Freddie76

    Vom Gesetz solltet Ihr glaube ich 16 sein. Entscheiden, ob Ihr wollt, müßt Ihr selbst. Bloß nichts überstürzen!

    Kommentar von cyberoma cyberomacyberoma

    16 ist das Mindestalter zum Heiraten, wenn die Eltern einverstanden sind und der Partner volljährig ist.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.