Ab wann darf ich den Bautrockner anstellen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst von 7 - 22 Uhr Lärm machen. Eine Anzeige wird ins Leere laufen.

Ausserdem liegt hier ein besonderer Fall vor, der diesen Lärm zwingend erfordert. ich würde mir hier gar keine Gedanken machen.

Und in zwei Wochen ist alles wieder gut.

Danke :) 

Nö, man darf nicht generell von 7-22 Uhr Lärm machen. In diesem besonderen Fall aber schon.

unabhängig von irgendwelchen Ruhezeiten würde ich den Mieter auf deinen Vermieter verweisen.

Es handelt sich hierbei ja nicht um den Betrieb irgendwelcher privaten Geräte, sondern um eine Trocknungsmaßnahme, die der Vermieter veranlasst hat, bzw. die zur Sanierung der Wohnung erforderlich ist.

Ich würde mich mit diesem Problem gar nicht befassen, sondern dieses "Problem" an den Vermieter weitergegeben. Wenn sich dieser stur stellt, würde ich ihn darauf hinweisen, dass Du grundsätzlich nicht verpflichtet bist, an der Beseitigung des Schadens mitzuwirken. Du hast derartige Maßnahmen nach § 555a BGB lediglich zu dulden.

Das alles setzt natürlich voraus, dass der Wasserschaden nicht von Dir verursacht wurde.

Ok... hatte mich ein wenig doof ausgedrückt. Das sind alles Eigentumswohnungen. Vermieter gibt es nicht, sondern nur Eigentümer... Mein Fehler, bin gedanklich noch in meiner alten Mietswohnung. Aber danke dir trotzdem ;)

@moopel

Der Eigentümer ist doch der Vermieter. Wer denn sonst?

@Bitterkraut

Wenn du Eigentümer bist, laß das die Versicherung klären,bzw. die Hausverwaltung.

@Bitterkraut

Nein, es gibt kein Vermieter und keine Hausverwaltung.  Das ist ein 6 Parteihaus und jeder hat seine eigene Wohnung gekauft. Es zahlt also keiner Miete und jeder ist für das Haus verantwortlich. Es ist alles in der Gemeinschaft geregelt. Daher fällt ein Vermieter und eine Hausverwaltung weg. Das Haus gehört 6 Parteien. Da steht keiner mehr drüber. Das ist wie wenn man sein eigenes Haus kauft.

Die Ruhezeiten sind eigentlich unterschiedlich. Einige Bundesländer haben auch bis 8 Uhr. Bei mir ist es bis 7 Uhr.

Einfach mal dein Bundesland eingeben und Ruhezeiten googeln. Falls du absolut sicher sein willst, dann such die Nummer von der Stadtverwaltung raus bei euch und ruf dort an.

Wenn sie bei euch 7 Uhr ist, dann kann er natürlich trotzdem die Polizei rufen, allerdings werden diese danach nichts weiter unternehmen, sobald du ihn die Geschichte hier erzählst.

ab 7 uhr, soweit ich weiss.

im übrigen muss man bei uns um 7 uhr morgens bereits den schnee geschoben haben udn nicht ab 7 uhr anfangen.

Danke :) ja wir haben so eine Liste, da steht drin, dass das erste mal um/ab 7 geräumt werden muss. Wie sich das rechtlich verhält weiß ich nicht. 

@moopel

das ist auch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich.

von daher kann man sich durch hausordnung bzw. nachbarschaftrecht der gemeinde informieren

@larry2010

ok, super, danke ;)