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Ab wann darf ein Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?

Frage von filoupo filoupo

ab wann ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr?

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Antworten (5)

  • 5
    Antwort von tommes85 tommes85

    Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Wenn sich mal alle daran halten würden...

    Nachts fahren so viele Leute mit ihren blöden Nebelscheinwerfern (egal ob klarer Himmer oder leichter Regen), aber niemand denkt daran, dass es die entgegenkommenden Fahrzeuge wirklich sehr blendet...viele machen das wohl der "Coolheit" wegen. -.-

    Kommentar von tommes85 tommes85tommes85

    Kenn leider auch genug Pappnasen die der "coolnes" halber mit Neblern rumfahren...

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    Antwort von iiime iiime

    sichtweiten unter 50 meter

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Das gilt für die Nebelschlussleuchte!

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    Antwort von wildertiger wildertiger

    noch etwas: bei nebel mit dem nebelscheinwerfer nur tempo 50km/h bis zu 100m sicht

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Hält sich aber keiner dran.

    Kommentar von tommes85 tommes85tommes85

    Deswegen steht im Busgeldkatalog auch: Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR

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    Antwort von Blacky1985 Blacky1985

    Bei einer geringen Sichtweite, in der Regel unter 50 Meter.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Das gilt für die Nebelschlussleuchte!

    Kommentar von Blacky1985 Blacky1985Blacky1985

    Auch für Nebelscheinwerfer.

    Bei ausreichender Sicht dürfen diese auch nicht benutzt werden.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Dass sie bei guter Sicht nicht verwendet werden dürfen ist richtig, es gibt aber keine konkrete Regelung bzgl. der Sichtweite!

    Bei den Nebelscheinwerfern wird lediglich eine erhebliche Sicherbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen gefordert. Die Sichtweite ist nicht näher definiert!

    Anders bei der Nebelschlussleuchte, hier muss eine Sicherbehinderung durch Nebel vorliegen und die Sichtweite darf nur noch 50m betragen.

    vgl. hierzu §17 Abs. 3 StVO

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