Ab wann darf ein Kind im Auto vorne sitzen?
Ich würde gerne wissen, unter welche Bedingungen man im Auto vorne sitzen darf Danke:D
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Im Prinzip ab Geburt. ;)
Schließlich gib es ja auch die Babyschalen für den Beifahrersitz (Achtung: Beifahrerairbag deaktivieren!).
Seit 1993, der Einführung der Kindersitzpflicht, spielt es keine Rolle mehr auf welchen Plätzen Kinder sitzen. Mit dem geeigneten Kindersitz dürfen also auch Kinder unter 12 Jahren bzw. 150 cm Körpergröße vorne sitzen.
Nur in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurten dürfen Kinder ab 3 Jahren nicht vorne sitzen (Kinder unter 3 dürfen da gar nicht mitgenommen werden) - § 21 StVO, Abs. 1b.
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Es müssen nur geeignete Rückhaltesystem installiert sein, das Alter spielt keine Rolle.
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Der Blick in die StVO gibt Auskunkft: § 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden, 2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, 3. ist a) beim Verkehr mit Taxen und b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist. U.s.w.
Meine Antwort ist damit inhaltlich rchtig!!! Siehe unten!
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ab 12 und 1,50 Körpergröße.
Kommentar von maike3 10.06.2012Müssen beide Aspekte erfüllt sein??
Kommentar von wolfman257wolfman257 10.06.2012Sorry, das Alter spielt keine Rolle mehr, das wurde geändert ohne mich zu fragen ;-) Folgendes gilt nun: Alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Körpergröße von unter 1,50 Meter brauchen einen geeigneten Kindersitz.
Kommentar von crazyratcrazyrat 10.06.2012Die Altersgrenze gilt immer noch. Nur wenn hinten kein Platz mehr wäre, darf es nach vorne, aber dann auch nur entsprechend mit den Werten.
Kommentar von cat64kcat64k 10.06.2012die antwort ist eh falsch auf deine Frage.
Aber so weit ich weis, muss nur eine Bedinungen erfüllt sein, damit es keinen Kindersitz mehr benötigt.
Kommentar von Artus01Artus01 10.06.2012Nein müssen nicht beide Aspekte erfüllt sein.
Kommentar von cat64kcat64k 10.06.2012Das ist die Bedingung, das es keinen Kindersitz mehr benötigt.
Kommentar von crazyratcrazyrat 10.06.2012Mit Kindersitz darf man vorne sitzen, auch wenn die Größe ab 12 Jahren NICHT erfüllt ist. Aber 12 muss man sein.
Kommentar von bvaneckertbvaneckert 10.06.2012Käse!
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Antwort von DerCaptain 15.12.2012
Hallo, meine Tochter ist erst 11 J. sie möchte aber unbedingt vorne sitzen, jetzt hab ich letztens ein Polizist gefragt, wie das aussieht wenn ich eine sitzerhöhung unterm popo schiebe, wie sie auch hinten hat, wenn ich sie mitnehme.
Der nette Polizist meinte, solange sie im stehen keine 1,50m ist, darf sie nicht nach vorne, auch nicht mit sitz erhöhung ?!?!?!? Dabei kann ich meinen sitz und Gurt so einstellen, das er so verläuft wie bei einem 1,75m großen kollegen...
Jetzt bin ich voll unsicher, was meint ihr dazu ?
LG Roy
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 24.01.2013Was ich meine? Der Polizist sollte mal zur Nachschulung. :D
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ist nicht nach alter, sondern nach körpergrösse geordnet, die sicherheitssysteme müssen wirken können, wenn der körperbau noch zu klein ist, ist kindersitz pflicht...
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in einem 2-sitzigen sportwagen ginge es.
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Antwort von lol00765 10.06.2012
Ab 1.50 m unter eins fünfzig mit kindersitz
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12 Jahre oder 1,50m Größe oder mit entsprechendem Kindersitz, Unterlage (E-Prüfzeichen beachten), so dass der Sicherheitsgut gut funktioniert und nicht z.B. am Hals entlang geht.
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Es gibt, entgegen den meisten Kommentaren hier eine Altersgrenze, die bei 12 JAhren liegt. Aber auch entsprechend muss die Körpergröße passen, oder ein Kindersitz verwendet werden.
Bei Zweisitzern oder benötigtem Raum im Rücksitzbereich kann man auch vorher schon vorne sitzen. Aber nur, weil dann hinten kein Sitz oder Raum vorhanden ist.
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 10.06.2012Achja? Dann nenn uns mal die Quelle für dies Altersgrenze von 12 Jahren. ;)
Wirste aber nicht finden, denn seit der Einführung der Kindersitzpflicht 1993 gibt es diese Regelung nicht mehr. Sonst wären ja Babyschalen auf dem Beifahrersitz auch nicht möglich. ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html
Da mal Absatz 1b ganz genau und richtig lesen und die logischen Schlüsse ziehen. ;))
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entweder muss das kind mindestens 1,50m gross,oder 12 jahre alt sein
Kommentar von crazyratcrazyrat 10.06.2012Die 12 Jahre muss es auch so sein. Wenn die Größe noch nicht erreicht ist, kann man das auch mit einem Kindersitz unterstützen. Aber 12 ist dann dann dennoch Pflicht.
Kommentar von MemmenieMemmenie 10.06.2012danke :-9
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 10.06.2012Die Antwort ist leider falsch, ebenso wie der Kommentar von crazyrat.
Kommentar von MemmenieMemmenie 10.06.2012wie wärs denn richtig?
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 10.06.2012Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße benötigen sowieso ein geeignetes Rückhaltesystem (Kindersitz). Und damit spielt es keine Rolle ob sie vorne oder hinten sitzen. ;)
Ergo gibt es keine Altersgrenze für den Beifahrersitz. Logisch, sonst dürften da ja auch keine Babyschalen sein.^^
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keine altersbeschrenkung, aber das kind muss einen kindersitz drunter haben wenn es unter 1,50 m groß ist!
Kommentar von crazyratcrazyrat 10.06.2012Fehler: Es gibt immer noch die 12 Jahre-Grenze.
Kommentar von bvaneckertbvaneckert 10.06.2012Das ist Quatsch! Dann dürfte ein Baby im Kindersitz niemals vorne mitfahren. Oder auch nicht im Zweisitzer!
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 10.06.2012Der einzige Fehler ist leider der Kommentar von crazyrat.^^
Kommentar von Anton96Anton96 23.01.2013Sie mal in eine neues Gesetzbuch, Gesetze ändern sich hin und wieder :-)
Nonsens.
Kein Nonsens, die Antwort ist korrekt!