Frage von maike3 10.06.2012

Ab wann darf ein Kind im Auto vorne sitzen?

  • Antwort von Eichbaum1963 10.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Im Prinzip ab Geburt. ;)

    Schließlich gib es ja auch die Babyschalen für den Beifahrersitz (Achtung: Beifahrerairbag deaktivieren!).

    Seit 1993, der Einführung der Kindersitzpflicht, spielt es keine Rolle mehr auf welchen Plätzen Kinder sitzen. Mit dem geeigneten Kindersitz dürfen also auch Kinder unter 12 Jahren bzw. 150 cm Körpergröße vorne sitzen.

    Nur in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurten dürfen Kinder ab 3 Jahren nicht vorne sitzen (Kinder unter 3 dürfen da gar nicht mitgenommen werden) - § 21 StVO, Abs. 1b.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html

  • Antwort von cat64k 10.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es müssen nur geeignete Rückhaltesystem installiert sein, das Alter spielt keine Rolle.

  • Antwort von bvaneckert 10.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Blick in die StVO gibt Auskunkft: § 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden, 2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, 3. ist a) beim Verkehr mit Taxen und b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist. U.s.w.

    Meine Antwort ist damit inhaltlich rchtig!!! Siehe unten!

  • Antwort von wolfman257 10.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ab 12 und 1,50 Körpergröße.

  • Antwort von DerCaptain 15.12.2012

    Hallo, meine Tochter ist erst 11 J. sie möchte aber unbedingt vorne sitzen, jetzt hab ich letztens ein Polizist gefragt, wie das aussieht wenn ich eine sitzerhöhung unterm popo schiebe, wie sie auch hinten hat, wenn ich sie mitnehme.

    Der nette Polizist meinte, solange sie im stehen keine 1,50m ist, darf sie nicht nach vorne, auch nicht mit sitz erhöhung ?!?!?!? Dabei kann ich meinen sitz und Gurt so einstellen, das er so verläuft wie bei einem 1,75m großen kollegen...

    Jetzt bin ich voll unsicher, was meint ihr dazu ?

    LG Roy

  • Antwort von Majestic99 16.10.2012

    .....

  • Antwort von rovercraft 10.06.2012

    ist nicht nach alter, sondern nach körpergrösse geordnet, die sicherheitssysteme müssen wirken können, wenn der körperbau noch zu klein ist, ist kindersitz pflicht...

  • Antwort von gfheini 10.06.2012

    in einem 2-sitzigen sportwagen ginge es.

  • Antwort von lol00765 10.06.2012

    Ab 1.50 m unter eins fünfzig mit kindersitz

  • Antwort von bvaneckert 10.06.2012

    12 Jahre oder 1,50m Größe oder mit entsprechendem Kindersitz, Unterlage (E-Prüfzeichen beachten), so dass der Sicherheitsgut gut funktioniert und nicht z.B. am Hals entlang geht.

  • Antwort von crazyrat 10.06.2012

    Es gibt, entgegen den meisten Kommentaren hier eine Altersgrenze, die bei 12 JAhren liegt. Aber auch entsprechend muss die Körpergröße passen, oder ein Kindersitz verwendet werden.

    Bei Zweisitzern oder benötigtem Raum im Rücksitzbereich kann man auch vorher schon vorne sitzen. Aber nur, weil dann hinten kein Sitz oder Raum vorhanden ist.

  • Antwort von Memmenie 10.06.2012

    entweder muss das kind mindestens 1,50m gross,oder 12 jahre alt sein

  • Antwort von THEInformer 10.06.2012

    keine altersbeschrenkung, aber das kind muss einen kindersitz drunter haben wenn es unter 1,50 m groß ist!

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