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Ab wann darf eigentlich mit Silvesterknallern geknallt werden und kann das vorherige knallen geahndet werden?

Frage von silberfisch silberfisch

Wenn schon alle so viele Fragen zu Silvesterknallern stellen dann ist mir auch eine Frage im Kopf die ich mir jedes Jahr aufs neue Stelle und bis jetzt noch nicht beantwortet werden konnte.

Ab wann darf man ofiziell knallen und was passiert wenn man davor oder danach knallt. Kann es bzw wurde es schonmal geahndet?

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Antworten (8)

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    Antwort von Lissa Lissa

    So ist es nur an Silvester ab 18:00 Uhr bis Neujahr 1:00 Uhr erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen. Im gesamten übrigen Jahr ist es dagegen grundsätzlich nicht zulässig, Feuerwerkskörper der Klasse II zu benutzen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Feierlichkeiten handelt, und selbst dann, wenn das Abbrennen auf privaten Grundstücken erfolgen soll. Gleiches gilt auch für den Verkauf dieser Feuerwerkskörper, der ebenfalls nur in den Tagen vor Silvester erlaubt ist.

    Du findest es hier:

    http://www.bhds-aachen.de/service/feuerwerk.htm

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    Antwort von gigostyler gigostyler

    Nein die Silvester knaller dürfen von

    30 Dezember 24:00 bis 1 Januar 24:00

    § 23 abseitz 1 steht das

    http://www.youtube.com/watch?v=Pq6pXI5Ymnw&feature=related

    Kommentar von Vilumi VilumiVilumi

    riiiiichtig!!!!

  • 2
    Antwort von teasyms teasyms

    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 7 Uhr gestattet. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Geldstrafen.

    QUELLE:http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/1231/lokales/0259/index.html

    Kommentar von sender sendersender

    Der Beitrag ist von 1999. Ich denke, das bezog sich ausnahmsweise auf den 'Jahrtausendwechsel'.

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    Antwort von gigostyler gigostyler

    Nein man darf die Knaller selber von 30 Dezember 24:00 bis 1 Januar 24:00

    §23 abseits 1

    http://www.youtube.com/watch?v=Pq6pXI5Ymnw&feature=related

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    Antwort von Leuchtfeuerwerk Leuchtfeuerwerk

    Es giebt regionale Unterschiede die von Gemeinden und Städten festgelegt werden dürfen.In Berlin zb ist das Abbrennen von Feuerwerk mit Schlag 0.00 Uhr des 31.12. erlaubt und endet am 01.01. 24.00 Uhr.Diese Zetspanne bezieht sich aber nur auf Feuerwerk ohne Knallwirkung zb Raketen, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter. Feuerwerkskörper mit Knallwirkung wie z.B. Böller, Knaller, Knallraketen, Kanonenschläge oder ähnlichem dürfen nur in der Zeit von18 Uhr 31.12 bis 7.00 Uhr 01.01 abgebannt werden( bsp für Berlin). Grüße, Leuchtfeuerwerk

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    Antwort von Kuchenfee Kuchenfee

    ab 18:00 am 31.12. bis ??? Wenn Du vorher knallst kommt die Polizei und nimmt Dir Dein Knallzeug weg und Du kriegst ein Bußgeld aufgebrummt. Aber das finde ich auch richtig so. Von mir aus müßte das alles nicht sein (also Knaller). Lieber ordentlich Party machen

    Kommentar von Werner46 Werner46Werner46

    Auf welchem Planeten soll das denn so sein? Die B.U.L.L.E.N. machen GARNIX. Weil es so viele Beamte nämlich gar nicht gibt, die eingesetzt werden müßten, um jeden Frühknaller zu erwischen...!

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    Antwort von u00ym u00ym

    Ich fang schon ab 20 Uhr an!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    weil du es sonst nicht schaffst alles bis 3 Uhr zu verballern? Kauf dir doch nächstes mal weniger, dann hast du nicht so viel Stress! ;-)

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    Antwort von sender sender

    Du hast ja selbst den tag 'Ruhestörung' gesetzt.

    Und so ist das auch zu ahnden.

    Kommentar von silberfisch silberfisch

    Und ab wann darf man dann knallen und wie lang?

    Kommentar von sender sendersender

    Eine solche Diskussion wurde schon an anderer Stelle geführt und dort war man der Ansicht, dass das ortsabhängig ist.

    http://www.feuerwerk-forum.de/archive/index.php/t-9242.html

    Darum rate ich dazu, dass Du diesbezüglich eine lokale Zeitung zu Rate ziehst, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. ;-)

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