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Ab wann darf eigentlich mit Silvesterknallern geknallt werden und kann das vorherige knallen geahndet werden?

gefragt von silberfisch am 27.12.2007 um 23:40 Uhr

Wenn schon alle so viele Fragen zu Silvesterknallern stellen dann ist mir auch eine Frage im Kopf die ich mir jedes Jahr aufs neue Stelle und bis jetzt noch nicht beantwortet werden konnte.

Ab wann darf man ofiziell knallen und was passiert wenn man davor oder danach knallt. Kann es bzw wurde es schonmal geahndet?


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Gesetz (437)
Silvester (191)
Zeitraum (18)
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Lissa
beantwortet von Lissa am 27. Dezember 2007 23:43
3x
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So ist es nur an Silvester ab 18:00 Uhr bis Neujahr 1:00 Uhr erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen. Im gesamten übrigen Jahr ist es dagegen grundsätzlich nicht zulässig, Feuerwerkskörper der Klasse II zu benutzen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Feierlichkeiten handelt, und selbst dann, wenn das Abbrennen auf privaten Grundstücken erfolgen soll. Gleiches gilt auch für den Verkauf dieser Feuerwerkskörper, der ebenfalls nur in den Tagen vor Silvester erlaubt ist.

Du findest es hier:

http://www.bhds-aachen.de/service/feuerwerk.htm


teasyms
beantwortet von teasyms am 27. Dezember 2007 23:43
1x
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Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 7 Uhr gestattet. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Geldstrafen.

QUELLE:http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/1231/lokales/0259/index.html

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 27. Dezember 2007 23:46

Der Beitrag ist von 1999. Ich denke, das bezog sich ausnahmsweise auf den 'Jahrtausendwechsel'.


sender
beantwortet von sender am 27. Dezember 2007 23:41
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Du hast ja selbst den tag 'Ruhestörung' gesetzt.

Und so ist das auch zu ahnden.

Kommentar von silberfisch am 27. Dezember 2007 23:42

Und ab wann darf man dann knallen und wie lang?

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 27. Dezember 2007 23:55

Eine solche Diskussion wurde schon an anderer Stelle geführt und dort war man der Ansicht, dass das ortsabhängig ist.

http://www.feuerwerk-forum.de/archive/index.php/t-9242.html

Darum rate ich dazu, dass Du diesbezüglich eine lokale Zeitung zu Rate ziehst, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. ;-)


anonym
beantwortet von u00ym am 28. Dezember 2007 01:00
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Ich fang schon ab 20 Uhr an!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Dezember 2007 10:15

weil du es sonst nicht schaffst alles bis 3 Uhr zu verballern? Kauf dir doch nächstes mal weniger, dann hast du nicht so viel Stress! ;-)


Kuchenfee
beantwortet von Kuchenfee am 28. Dezember 2007 01:53
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ab 18:00 am 31.12. bis ??? Wenn Du vorher knallst kommt die Polizei und nimmt Dir Dein Knallzeug weg und Du kriegst ein Bußgeld aufgebrummt. Aber das finde ich auch richtig so. Von mir aus müßte das alles nicht sein (also Knaller). Lieber ordentlich Party machen





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