Hallo, bin 20 und leider seit dem 12.11. arbeitslos. Nun folgendes Problem. Ich habe meine Wohnung bereits gekündigt, ende Februar ziehe ich in meine Heimat zurück wo meine Familie auch ist. das ist ca.250km von hier weg. Nun schreibe fleißig Bewerbung für ne Ausbildung und Wohnung muss ich auch nebenbei suchen. In meiner eingliederungsvereinbarung steht ich soll bis ende Dezember einen nebenjob haben. Nun ich habe telefoniert und gefragt Wegen zeitarbeit ( da ich ja nur noch 2 1/2 Monate hier bin) aber es kam nur absagen da zur zeit niemand gebraucht wird und ich wohne hier in einer extremen Kleinstadt, die Auswahl ist hier nicht so wie in Hamburg oder so. Nun ich werde ein Termin für Anfang Januar beim Arbeitsamt bekommen, und ich solle ihr meinen nebenjob präsentieren. Aber ich werd ihr sagen müssen dass keiner für zeitarbeit benötigt wird. kann ich denn deswegen Sanktion kriegen?
Ab wann darf das Arbeitsamt bei U25 Sanktion geben
Antworten (4)
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2Antwort von
quietscheratschquietscheratsch
Nein, Du bemühst Dich ja.
Schreibe Dir immer auf, wo Du angerufen hast und hebe Dir von den Bewerbungsschreiben eine Kopie auf. Das nimmst Du dann alles mit zu Deinem Termin im Januar.
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1Antwort von
SoSchro87SoSchro87
Also zu erst ein mal ist ein Nebenjob nicht unbedingt mit einer Zeitarbeitsfirma verbunden. Da kannst du auch bei dem Tabakladen oder Kaffee "um die Ecke" nachfrage und ne Bewerbung abgeben... :-)
Sanktionen sind nur zu erwarten, wenn du gar nichts nachweisen kannst. Also du bist mit der Eingliederungsvereinbarung verpflichtet dich um einen Job zu kümmern, also schreibst du Bewerbungen, erstellst eine Liste in der alle AG aufgelistet sind, bei denen du dich beworben hast, wann du dich beworben hast und wie der Stand ist (also noch keine Rückantwort, Absage, Vorstellungsgespräch am uws.). Dies legst du der Bearbeiterin vor. Das selbe mit dem Nebenjob.
Damit zeigst du, dass du dich ja bemühst, aber du noch nichts hast. Wenn du vor hast zurück zu ziehen, solltest du das der Mitarbeiterin sagen, damit sie weis, dass du nur noch die 2 1/2 Monate dort wohnst. Außerdem zieht ja deine "Akte" mit um.
Wichtig ist, dass du gleich am ersten Tag nach deinem Umzug deine Meldebescheinigung zur ortsansässigen Agentur für Arbeit mitnimmst und dich dort Arbeitslos meldest. Damit die wissen, das du jetzt endgültig umgezogen bist und du einen Termin bei deinem/r neuen Arbeitsvermittler/in bekommst.
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AndrettaAndretta
Wenn Du Dich bemüht hast, nein. Du kannst ja die Leute schlecht zwingen, Dich einzustellen. Aber es wäre schon günstig, die Bemühungen belegen zu können. Wenigstens eine Liste anfertigen, wo Du telefonisch wann angefragt hast und mit welchem Ergebnis.
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In meiner eingliederungsvereinbarung steht ich soll bis ende Dezember einen nebenjob haben.
Ganz klar. Dieser Passus ist, sollte er so tatsächlich in der EinV stehen, illegal und wird keinerlei Bestand haben, da du ja nur sehr bedingt Einfluss auf die Arbeitsaufnahme hast.
Solange du Eigenbemühungen nachweist (schön sauber, tabellarisch), ist alles im grünen Bereich.
Damit dir deine scheinbar am Gesetz vorbei arbeitende Vermittlerin keinen vom Pferd erzählt, nimm den nächsten Termin auf jeden Fall MIT BEISTAND wahr.Wie du Bemühungen nachweist, kannst du hier sehen (falls du keinen Zettel bekommen hast):
http://www.gutefrage.net/frage/bewerbungsbemuehungen-beweisen#answer31955273
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