Hallo, ich bin selbständig und möchte jetzt eine Aushilfe (vielleicht Anfangs auf 400 € Basis, später mind. halbtags) einstellen. Ab wann muss man eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragen, und was genau wird da geprüft um sie zu erhalten?? Die IHK konnte mir da nicht wirklich weiterhelfen, nannte mir die "Regionaldirektion" aber bevor ich da anrufe... Ich möchte den AN dann auch bei Kunden einsetzten (im kaufmännischen Bereich, sprich der AN arbeitet dann im Namen meines Kundens, im Grunde schon wie Zeitarbeit) . Lt. Internet kostet diese Erlaubnis mal schlappe 1000 € und das auch nur für eine befristetet Erlaubnis...
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Ab wann braucht man eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
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sina002
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sina002 Das ist mir schon klar, das habe ich nicht gefragt, ich nehme an das es hier in solch einem Forum Menschen gibt, die bereits ihre Erfahrungen damit gemacht haben und mir Tipps geben können... Kam wohl nicht ganz so rüber..
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AnnabergAnnaberg
Das kann dir das Arbeitsamt genau erklären. Dort gibt es auch die erforderlichen Formulare.
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