sebcin am 05.06.2008 um 19:30 Uhr
ich wurde heute von der polizei angehalten und sollte ein verwarngeld in höhe von 30 euro bezahlen, weil meine tochter die 8 jahre alt ist aber ein egrösse hat von 1,52m vorne mitgefahren ist. ist das gerechtfertigt oder soll ich dagegen vorgehen??

Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis 12 Jahre und 150 cm Körpergröße nur in amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeigneten Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) mitgenommen werden. Die StVO sieht jedoch Ausnahmen für Busse, Taxi-Fahrzeuge und in ganz bestimmten Einzelfällen vor.
Quelle : http://www.autobahnrasthaus-inntal.de/default.asp?PkId=235&LCID=1031

Es reicht, daß sie größer als 1,50 cm ist. Sie darf vorne ohne Sitzerhöhung sitzen. Ich würde auf die Wache mit Kind und Zollstock fahren und mich beschweren.
sebcin am 5. Juni 2008 19:38 ja das werde ich auch morgen tun. denn wenn die polizisten unsicher sin dbei der grösse hätten sie es ja messen müssen und das haben sie nicht getan.
Ich würde dagegen vorgehen, denn Kinder, die größer als 1,50 m sind, brauchen keine Sitzerhöhung.
Die 12-Jahres-Grenze gilt nur dann, wenn Zwölfjährige noch kleiner als 1,50 m sind.
(1a) 1Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
§21 Abs. 1a STVO
Das Verwarngeld musst du nicht bezahlen,da es sich hier um eine ODER-Reglung handelt. Man muss vorne nur dann einen Kindersitz nutzen,wenn man unter 12 Jahre ODER unter 1,50m groß ist. D.h. die 1,50m-Regelung erlischt mit dem 12.Geburtstag automatisch,egal wie groß die Person ist. Deine Tochter hat die Bedingungen erfüllt,um ohne Kindersitz vorne zu sitzen (da über 1,50m). Leg Widerspruch gegen das Verwarngeld ein. Siehe auch unter folgendem Link: http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/fragen.htm
Ich persönlich finde so eine Regelung Blödsinn, zumindest den Teil mit dem Alter. Sinn dieser Regelung ist es doch, zu verhindern,daß Personen unter 1,50m sich bei einer scharfen Bremsung nicht mit dem Gurt strangulieren. Es gibt aber durchaus Personen,die älter als 12 sind, aber kleiner als 1,50m sind. Laut Gesetz brauchen sie keinen Kindersitz,da älter als 12...aber wo ist der Unterschied,ob sich ein 8jähriger am Gurt stranguliert oder ein 38jähriger ? Mensch ist Mensch.

Bei uns in Österreich müssen Kinder entweder 12 Jahre alt sein oder 1,50 m groß um vorne mitfahren zu dürfen. Liebe Grüße Medard
1,50 wäre ja ok, aber das Mindestalter ist 12 Jahre!
butz1510 am 5. Juni 2008 19:34 Nein, es ist eine Oder-Regelung.
butz1510 am 5. Juni 2008 19:37 na dann hat sich die Polizei entschieden, dass sie noch nicht 12 ist?
butz1510 am 5. Juni 2008 19:49 Mag sein, aber mit 1,52 m hat sie die nötige Qualifikation für den Vordersitz auf jeden Fall. Sie muss entweder 12 ODER 1,50 m sein. Letzteres trifft zu, also sitzt sie vorne.
sebcin am 5. Juni 2008 19:52 ja die meinten ich soll widerspruch einlegen und dann kommen noch mehr kosten auf mich zu. der ist mir dann richtig dumm gekommen...
mein kind ist aber 1,52m gross und es wurde mir von einem anderen polizisten mal gesagt das es keine sitzerhöhung mehr brauche,wenn es eine grösse hat von 1,50m