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Ab wann bin ich zur Mietzahlung verpflichtet?

Frage von borntobike borntobike

Wenn ich eine neue Wohnung anmiete, ab wann bin ich zur Mietzahlung verpflichtet? Wie verhält sich das wenn, die Wohnung Mitte des Monats erst zur Verfügung steht, muß ich dann anteilig die Miete + Nebenkosten bezahlen, auch wenn ich erst zum ersten des neuen Monats die Räume nutze oder betrete?

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Antworten (11)

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    Antwort von jockl jockl

    Ab Vertragsbeginn ist die Zahlung der Miete fällig. Vertragsbeginn ist aber nicht zwangsläufig Vertragsabschluss, welcher meisten davor ist. Das Betreten hat damit nichts zu tun. Man könnte eine Wohnung mieten, nie betreten und müsste dennoch Miete mit Nebenkosten bezahlen.

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    Antwort von Avocados Avocados

    Hi,

    beginn des Mietzeitraums sollte im Vertrag definiert sein.

    Voraussetzung für Verpflichtung zur Mietzahlung ist natürlich, dass Du die Mietsache auch vertragsgemäß benutzen kannst.

    Mehr findest Du hier:

    http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_04.html

    Gruß

    A.

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    Antwort von Sandra210 Sandra210

    Du must ab dem Zeitpunkt Miete zahlen, ab dem du die Wohnung mietest. Startet das Mietverhältnis laut Vertrag zum Beispiel am 15.02., dann zahlst du ab dem 15.02.!

    Was steht denn drin?

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Wenn ich eine neue Wohnung anmiete, ab wann bin ich zur Mietzahlung verpflichtet?

    Ab Vertrags-/Mietbeginn. Ist das z. B. der 1. des Monats und Dir steht die Wohnung erst ab dem 15. zur Verfügung, mußt Du auch nur anteilig Miete zahlen. Auch dann wenn Du tatsächlich erst am 1. des Folgemonats die Wohnung in Besitz nimmst (einziehst).

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Wenn ich eine neue Wohnung anmiete, ab wann bin ich zur Mietzahlung verpflichtet?

    In Deinem Mietvertrag steht ab wann der Mietvertrag gültig ist.

    Du bist verpflichtet die Miete im Voraus zum dritten eines Monats zu zahlen.

    § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

    Wie verhält sich das wenn, die Wohnung Mitte des Monats erst zur Verfügung steht, muß ich dann anteilig die Miete + Nebenkosten bezahlen, auch wenn ich erst zum ersten des neuen Monats die Räume nutze oder betrete?

    Wenn Du die Wohnung nicht beziehen kannst,weil der alte Mieter noch drin ist oder der Vermieter Dir die Wohnung noch nicht übergeben hat,so ist er zu Schadenersatz verpflichtet.

    Der Vermieter hat Dir die Wohnung im gebrauchsfähigen Zustand ab dem Zeitpunkt zu überlassen,der im Mietvertrag steht!

    Macht er es verspätet,so zahlst Du natürlich erst Miete ab dem Zeitpunkt,ab dem Dir die Wohnung zur Verfügung steht.

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe zählt und der findet zu einem vereinbarten Zeitpunkt statt!

    Wie die Wohnung genutzt wird kann dem Eigentümer egal sein. Also ob die Wohnung leer ist oder nicht Es sei denn ihr schafft es dass der Eigentümer in der Eit keine Kosten mehr durch die Wohnung hat, also dafür sorgt dass nichts weiter altert, die Stadt keine Grundstückssteuer für den zeitraum verlangt, die Müllabfuhr umsonst arbeitet, die Versicherungen des Vermieters kein Geld wollen usw.

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    Antwort von lina21lina21 lina21lina21

    Ja bei uns war es auch so das wir in der mitte des monats die wohnung hatten.Wir haben halben preis von der warm miete bezahlt.Und eine woche später sind wir erst rein gezogen.

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    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Sobald du die Wohnung übernommen hast (Übernahmeprotokoll) musst Du auch Miete zahlen. Wenn der Vormieter dich früher reinlässt musst du mit dem ausmachen, ob er dafür was haben will oder nicht.

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    Antwort von snugata snugata

    miete zahlst du ab dem tag, an dem du die wohnung beziehst bzw. lt. vereinbarung im mietvertrag.

    sollte sich jedoch der einzug (deinerseits unverschuldet) verzögern, dann kläre das umgehend mit dem vermieter und mache das auch schriftlich. bestehe auf die änderung des datums im mietvertrag

    du musst keinen cent bezahlen, wenn du nicht in der wohnung wohnst, die kosten trägt der vormieter bzw. der vermieter (kommt auf den grund der verzögerung an)

    lg :)

    Kommentar von anitari anitarianitari

    miete zahlst du ab dem tag, an dem du die wohnung beziehst

    Falsch. Ab Vertragsbeginn. Wann man einzieht spielt keine Rolle.

    Ausnahme natürlich der Vermieter stellt die Wohnung verspätet zur Verfügung.

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    ab 1. des Monats, wenn du schon rein gehen darfst, gleichzeitig musst du meistens 2 MM Kaution und 2 MM Maklergebühr hinlegen, das heißt du musst jetzt 5 MM hinlegen

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    Antwort von StarDennis StarDennis

    Die Miete ist Fällig sobald du die Wohnung richtig Bewohnst bzw. als neues eigenheim Nutzt.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Klar - wenn du einen Vertrag ab 1.2. machst, dann die Wohnung paar Monate leerstehen lässt .... wer zahlt dann?

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