Ich bin selbständig und erziele Einnahmen aus Provisionen. Dieses Jahr war ich nach Kleinunternehmerregelung noch umsatzsteuerbefreit. Im nächsten Jahr bin ich jedoch umsatzsteuerpflichtig. Was aber ist mit Provisionen die mit Rechnunsdatum Januar 2009 für Umsätze aus dem Dezember 2008 ausgestellt werden. Müssen diese mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
Vielen Dank!
DH!