Ich bin selbständig und erziele Einnahmen aus Provisionen. Dieses Jahr war ich nach Kleinunternehmerregelung noch umsatzsteuerbefreit. Im nächsten Jahr bin ich jedoch umsatzsteuerpflichtig. Was aber ist mit Provisionen die mit Rechnunsdatum Januar 2009 für Umsätze aus dem Dezember 2008 ausgestellt werden. Müssen diese mit oder ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
Vielen Dank!
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Die Steuern richten sich nach dem Leistungszeitpunkt. Nicht nach dem Rechnungsdatum.

§ 13 Umsatzsteuergesetz:
Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht 1.für Lieferungen und sonstige Leistungen a)bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. 2Das gilt auch für Teilleistungen. 3Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. 4Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
Genau, Bei Sollversteuerung zählt das Leistungsdatum, bei Istversteuerung das Zahlungsdatum. Also nachschauen welche Art der Versteuerung man wählt, meist ist es aber Sollversteuerung.
Wolfi0410 am 4. Dezember 2008 07:47 Nee, meist ist es Ist-Versteuerung weil die für kleinere Unternehmer günstiger ist.
Bei Sollversteuerung zahlt man die USt für geschriebene Rechnungen sofort. Bei Istversteuerung erst wenn der Kunde gezahlt hat.

ich habe dafür einen steuerberater der das handhabt. leider kann ich ihn im moment nicht fragen

So wie Du schreibst, bist Du wirst Du irgendwann auch Umsatzsteuerpflichtig, doch zum Selbständigsein gehört, die Fragen an den Personenkreis zu richten, die qualifizierte Antworten geben können: Finanzbeamte, Steuerberater …
zunächst mal gilt das datum der rechnung, weil ja da erst das geld fliesst. hast du schon in 2008 geld bekommen, kannst du abgrenzungsposten bilden, oder die rechnung auf den 31.12. datieren. steuerberater weiss aber genau, wie es geht! unabhängig davon gilt: wenn du auf einer rechnung mehrwertsteuer ausweist, musst du sie auch abführen, selbst wenn du ansonsten nach 19 befreit bist.
Ich hatte kürzlich eine ähnliche Frage und hab dazu meine liebe Schwiegermuddi, die ein Steuerbüro besitzt, befragt. Es ging dabei um meinen 400€-Job, bei dem mir immer erst im Folgemonat Geld überwiesen wird. Z.B. arbeiten im Dez, Geld im Jan. Sie meinte, es zählt der Erwirtschaftungszeitraum, heißt in meinem Fall, dass ich in der Steuererkl. 2009 das Geld von Feb08- Jan09 angebe, weil erarbeitet Jan-Dez. Ob man das auf deinen Fall so umlegen kann?? Bin mir nicht sicher ehrlich gesagt...Aus d.Bauch heraus würde ich auch sagen, es zählt der Zeitpunkt des Geldzuflusses.
Ok, das hier klingt plausibel: http://www.proz.com/forum/german/90704-steuererkl%C3%A4rung:rechnungsdatum2007zahlungseingang2008-.html

...also jetzt bin ich durch die vielen Antworten verwirrt... du sicher auch! Deshalb würde ich einfach mal kurz im FA anrufen! In der USt-Stelle, die geben dir dann die richtige Antwort (Namen des Beamten notieren)!
DH!