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ab wann bilde ich meine eigene bedarfsgemeinschaft??

Frage von Twinky Twinky

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern(neue wohnung ist schon genehmigt worden mietvertrag muss noch unterschrieben werden) ich war jetzt die letzten 4 monate immer wieder beim jobcenter und wollte mein ALG2 antrag abgeben da mir gesagt wurde, dass sobald ich schwanger bin die verdienste meiner eltern nicht auf mich mit angerechnet werden. die leute haben mich aber immer wieder weggeschickt und meinen antrag weder angeguckt noch entgegen genommen....das heißt auch nich bearbeitet. ich bin jetzt im 8. monat und frage mich echt langsam wer wie recht hat weil jeder was anderes sagt. als ich den §9 des SGB2 vorgelesen habe bei einer sachbearbeterin meinte sie mich zu ignorieren und zu pfeifen.....was ist denn nun richtig???? kann mir bitte mal jmd helfen ich verzweifel echt

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Antworten (11)

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    Antwort von casilein casilein

    Ich habe den Sachverhalt nicht ganz begriffen, aber zumindest bezüglich des Antrags kann ich Dir folgenden Tipp geben:
    Wenn Du einen Antrag stellen möchtest, dann benötigst Du nicht das Einverständnis irgendeines Sachbearbeiters. Dass die den Antrag nicht entgegennehmen wollen, ist nicht korrekt!
    Wenn Du also meinst, Dir steht etwas zu, dann fülle den Antrag nach bestem Wissen aus (Vordrucke und Anleitungen gibt's im Internet) und gib ihn ab. Wenn sie ihn nicht annehmen, dann gib ihn bei Pförtner oder Information ab (Im Umschlag mit den Worten "Post für Sie") oder stecke ihn in den Briefkasten. Am Besten mit einem Anschreiben, in dem Du schilderst, wann und bei welchem Sachbearbeiter Du ihn nicht abgeben durftest.
    Dann müssen sie den Antrag bearbeiten und Dir innerhalb von (glaube ich) 4 Wochen eine Antwort geben.

    Kommentar von Twinky Twinky

    alles klar das mit dem in den briefkasten stecken werde ich wohl tun... ich dachte nur es wäre besser ihn persönlich abzu geben

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Viel Erfolg!

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    Antwort von butterkekse butterkekse

    Hallo twinky,

    zunächst mal herzlichen Glückwunsch und freu Dich auf Dein Baby!

    Ignorier bitte den z.T. wahrlich schon (sozial-)faschistischen Quatsch, der hier vom "Volk" als Meinung schon gut für die nächsten Jahrzehnte reichen wird. Da wird noch mehr kommen und das mit aller Kraft. Ich kann's gar nicht fassen, was ich hier lese. Übel, übel...

    Wegen Antragstellung:

    1. solange Du bei Deinen Eltern wohnst gehörst Du mit in deren BG.
    2. sobald das Baby da ist, bist Du mit dem Baby eine eigene BG.

    aber: wie Du richtig schreibst gilt vorher schon dies hier: " Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut." D.h. das Einkommen Deiner Eltern ist uninteressant ab Schwangerschaft.

    Noch dazu kommt noch das:

    17% Mehrbedarf gibt es ab der 13. Schwangerschaftswoche...erst dann kannst du beantragen.

    Empfohlene Vorgehensweise:

    Stelle den kompletten Antrag formlos (ohne Vordrucke) und schriftlich, lege eine Kopie des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei.

    Allgemein sollte man alles Schriftliche an der Eingangspforte abgeben. Auf einer mitgebrachten Kopie des Schreibens läßt man sich den Eingang bestätigen Und dann MUSS schriftlich eine Stellungnahme (Bescheid, Nachfrage etc.) erfolgen. Falls dies innerhalb kürzester Zeit (in Deinem Fall 1 Woche) kein Ergebnis bringt, gehe mit der abgestempelten Kopie und dem Mutterpass zum Sozialgericht. Frag dann aber nochmal bei Donum vitae nach einer Arbeitslosen- oder zumindest Sozialberatungsstelle, die diese Prozedur mit Sicerheit kennt ;-))

    Du kannst diesen (Mehrbedarf-)Antrag selbst stellen. Das braucht nicht der Haushaltsvorstand / Deine Eltern machen!

    Ich hoffe Du kommst nochmal hier vorbei zum Lesen.

    LG butterkekse

    ps. empfehlen kann ich Dir für weitere Fragen dieses Forum: Ich verlinke Dir hier mal einen Beitrag, der mit der Einkommensanrechnung zu tun hat.

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1151423

    Kommentar von Twinky Twinky

    ich danke dir... endlich mal einer der nicht seinen ganzen emotionalen quatsch it reinpackt sondern einfach nur versucht meine frage so gut wie möglich zu beantworten...:) ja so wie du das schreibst sehe ich das auch.... deswegen habe ich schon einen anwalt eingeschaltet der mir dabei hilft da ich ja jetzt schon in der 32. woche bin und mir da schon einiges an geld flöten gegangen ist, damit vllt ein teil davon noch den weg zu mir findet es wäre hilfreich... das schlimme ist das genauso wie die leute das hier sehen so sehen es die "guten" sachbearbeiter beim jobcenter auch und das bekommt man zu spüren...:/ naja das niveau lässt eben zu wünschen übrig und da kommt es nicht drauf an wie viel man verdient und woher...;)

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    Antwort von moonilein moonilein

    Wir Steuerzahler danken Dir. Warum schaffst Du Dir ein Kind an,dem Du ohne Bettelei nichts bieten kannst?

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    Antwort von malli malli

    warum steckst du den antrag nicht in den brifkasten da kann dich niemand weckschicken! der antrag muss bearbeitet werden und du bekommst schriftliche auskunft!

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    Antwort von Twinky Twinky

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht

    1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,

    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

    (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.

    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

    seh ich das dann richtig das ich also meine eigene bg bilde oder nicht wie seht ihr das???

    Kommentar von leviskr leviskrleviskr

    Vom Alter her bist du nicht mehr minderjährig sondern volljährig ...

    Kommentar von Twinky Twinky

    ja du hast recht minderjährig nicht mehr aber das heißt ja dann nicht gleich das dieser § für mich entfällt oder doch...?????

    Kommentar von leviskr leviskrleviskr

    Denke schon, lass dich doch beraten, von Pro Familia oder einer anderen Organisation. Auf jeden Fall wird der Staat dich unterstützen, bzw. dein Kind

    Kommentar von Twinky Twinky

    ja ich bin ja schon in einer solchen beratungsstelle...(donum vitae) von denen habe ich ja diese info mit dem § bekommen...aber die beim jobcenter wollten sich das ja nicht anhören ich wurde ja eiskalt ignoriert...sollte ich vllt einen anwalt hinzunehmen??meinst du das wäre hilfreich (danke übrigens das du hier wenigstens ordetlich antwortest)

    Kommentar von leviskr leviskrleviskr

    Ich kenne mich damit so detailliert nicht aus, gehöre (noch) zu den Finanzierern des Systems. Aber im Notfall hilft ein Anwalt, der aber auch Geld kostet

    Kommentar von Twinky Twinky

    ja das ist es die leute die hier gleich abwerten wissen nicht das es ihnen auch vllt bald so gehen kann....aber ja...naja ja das ist es ja das ein normaler bürger bei diesem ganzen quatsch nicht dursieht deswegen dachte ich hier kann mir einer ein wenig helfen...aber diese leute wollen nur ihre vorurteile abgeben und das wars....:(

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Trotz Abitur weißt du nicht wie man erfolgreich verhütet? Schwangerschaft "passiert", wenn ich das schon höre.....

    Kommentar von Twinky Twinky

    oh man ich weiß wie das mit dem kinder bekommen funktioniert.... also fresse.... ich hab verhütet also maul..... so vllt kapiert ihr es dann...

    Kommentar von Twinky Twinky

    um deutlicher zu werden ich habe meinen ausbildungsplatz eh schon sicher ab 2010 aber bis dahin brauch ich eben ein wenig hilfe und die steht mir ja wohl zu wenns dir nich passt zieh aus deutschland weg...:)

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    Antwort von Twinky Twinky

    ja um die hilfe zu bekommen bräucht ich ja erstmal eine ablehnung das ich kein alg2 bekomme...aber die leute vom jobcenter geben mir ja nicht mal das...sie nehmen meinen antrag ja nicht ab um ihn wenigstens abzulehnen... ich wollte wissen ob ich nun noch in die bg von meinen eltern reinzähle oder wie es in §9 SGB2 steht nicht und somit meine eigene bg bilde.....

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    Antwort von WAIWFE WAIWFE

    "die verdienste meiner eltern nicht auf mich mit angerechnet werden" WA??? Kapier ich nicht! Geh mal zu Pro Familia in deiner Stadt! Die helfen dir weiter

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Wie dumm kann man eigentlich sein? Ein Kind, nur damit es Geld vom Staat gibt? Sorry, aber das Kind tut mir jetzt schon leid. Früher mußten die Eltern für solche Dummheiten aufkommen......schade, aber jetzt haben wir ja den Staat, der arbeitende Bürger ist eben der große Verlierer!!! Ich könnte k******!!!!

    Kommentar von Twinky Twinky

    ja dann kotz doch.... man ich krieg nich nen kidn um geld vom staat zu bekommen bist du bescheuert....??wahrscheinlich schon... guck dir die türken an die machen das...so und wenn de keine hilfreichen antworten hast sindern nur deinen frust los werden willst dann bitte nich bei meiner frage...DANKE

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    Antwort von leviskr leviskr

    Hole dir Hilfe z. B. von einer kirchlichen Organisation

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    Antwort von Twinky Twinky

    ja bitte.....oh man kommt doch mal klar du denkst och wieder ich kann nichts ne?!?fein solche antworten brauche ich hier nicht. ich hab mein abitur gemacht leider ist mir die schwangerschaft passiert....also schönen tag noch---

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