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Ab wann bezahlt man Unterhalt ?

Frage von Mario2010 Mario2010

Hallo, Würde mich mal Interessieren, wann man für ein Kind Unterhalt bezahlt ?

Nur bei Trennung der Eltern, oder auch, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. (Partnerschaft)

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von angy2001 angy2001

    Kindesunterhalt wird immer dann fällig, wenn ein Elternteil (in der Regel der Vater) mit dem Kind nicht in einem Haushalt lebt. Dabei ist es egal, ob die Eltern verheiratet sind, waren oder eben nicht. In einem gemeinsamen Haushalt wird letztlich auch "Unterhalt gezahlt" allerdings dann in Form einer gemeinsamen Haushaltskasse.

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    Antwort von cg1967 cg1967

    Wenn die Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, zusammen mit dem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben wird kein extra Unterhalt in Geld gezahlt, da beide Partner durch ihren jeweiligen Beitrag zur Haushaltsführung den Unterhalt gewährleisten. Wenn sie nicht zusammenleben hat der Partner, bei welchem das Kind nicht wohnt, Unterhalt im Regelfall in Geld zu zahlen. Volljährigen Kindern steht der Unterhalt durch beide Eltern im Regelfall in Geld zu, wobei Sachleistungen anzurechnen sind.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Wenn 2 Partner zusammen wohnen, sollte es eigentlich das Thema Unterhalt gar nicht geben. Steht das Thema aber im Raum, so frage ich mich, wie es mit einer solchen Partnerschaft bestellt ist. Das kann doch gar nicht lange gut gehen

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    Antwort von dingdong21 dingdong21

    Normalerweise bei Trennung, wenn beide zusammen sind (verheiratet oder nicht) kommen ja beide fürs Kind auf ^^. Klingt logisch gelle? Isses auch XD

    Kommentar von Mario2010 Mario2010Mario2010

    Herzlichen Dank für die Schnelle Antwort. Logisch klingt es, JA... Meinte , wenn die Eltern zusammen sind, aber nicht verheiratet sind... Muss dann z.B. der Vater Unterhalt bezahlen ?

    Das war meine eigentliche Frage, Sorry ist schon spät :D

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Unterhalt wird immer dann gefordert, wenn Du erwiesener Maßen der leibliche Vater bist. Unabhängig vom Trauschein. Zahlungspflichtig wird aber erst mal der Partner, bei dem das Kind nicht Dauerhaft lebt. Würde also das Kind bei Dir leben als Vater wäre die Mutter erst mal in die Unterhaltspflicht.

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