Ab welcher Woche oder welchem Monat sollte man den Antrag stellen? Und was ist wenn man schonmal Schwangerschaftsbekleidung beantragt hatte? Das letzte Mal war ich im Sommer schwanger und die Garderobe eignet sich nicht für die kalte WInterzeit.
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Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
Du bekommst einen Mehrbedarf ab dem Zeitpunkt, wo du deine Schwangerschaft dem Amt gemeldet hast. Das bedeutet mehr Geld. Damit sind auch die Klamotten zu zahlen !! Warum bekommt man ein weiteres Kind, wenn man keine Kohle hat???????
Lotta1 am 2. Oktober 2009 14:04 Ab der 13. Schwangerschaftswoche!!! Aber in der Situation hätte man vorher überlegen MÜSSEN, verantwortungslos!!!
fnmama am 2. Oktober 2009 14:22 Na Hauptsache ihr kommt nicht einmal in diese Situation HarzIV beantragen zu müssen...
man soll nie über was lästern-wo man sich nicht sicher ist-wie es einem selbst mal ergeht
ich kann hier nur mit dem kopf schütteln-echt nicht i.o. von euch...
PPanther am 2. Oktober 2009 14:31 DH... da schließe ich mich dir an @fnmama... die wenigsten antworten auf die Frage, aber alles stürzt sich abwertend auf die ehrlich geschilderte Situation.
Muss man denn dazu schreiben, dass das erste Kind an plötzlichem Kindstod verstorben ist, damit sich die Leute nicht das Maul zerreissen?
@kuzku: Das ist natürlich tragisch und das tut mir auch leid. Es ändert aber doch nichts an der Situation und den Antworten. Die wären mit dem Hinweis genauso ausgefallen.
@fnmama: Einige Kommentare finde auch daneben, aber es ist ja nun mal so, das die Hartz IV Situation bei der Fragestellerin schon da ist und nicht erst noch kommt. Und jetzt ein Kind bekommt. Das ist nunmal für viele unverständlich. Und ich kann mich hineinversetzen, ich war eine Zeit auch Hartz IV Empfängerin und das Letzte, woran ich da gedacht hätte wäre, ein Kind zu bekommen. Ich kann da echt nur den Kopf schütteln.
ach es ist doch nun nicht alles schwarz oder weiss, schüttelt mal eure köpfe ich hab eh schon zu viel preisgegeben
fnmama am 2. Oktober 2009 17:55 @Lilly878-ich meine die´jenigen-die sich hier so aufregen-diese menschen meine ich-auch sie können einmal betroffen sein-und dann...fehlen diesen menschen die worte...und es sind solche menschen,wo ich denn immer sage:Was interessiert mich mein geschwätz von gestern"-sie reden heute schlecht über HarzIV Empfänger-sind diese menschen dann aber selbst in dieser notsituation-reden sie plötzlich ganz anders....
Sofaschalter am 2. Oktober 2009 20:02 Wie jetzt?!? Harzt-Empfäger dürfen nicht mehr ungefragt schanger werden?? Was geht denn hier ab? Da sucht jemand Rat und wird niedergemacht - das ist ja echt erbärmlich!!!
Natürlich weiß ich nicht, wie die Fragstellerin in die Situation gekommen ist, Fakt ist aber, sie befindet sich in dieser Situation und bekommt jetzt ein Kind. Naja, das geht hier hin und her. Desweiteren war ich selbst in dieser Situation. Ich habe auch eine zeitlang Hartz IV empfangen und bin Mutter zweier kleiner Kinder. Mir wäre aber im Traum nicht eingefallen, während der Hartz IV Zeit ein Kind zu bekommen. Wunsch hin oder her.
boah ihr hier mit euren dämlichen kommentaren....
@thema ich glaube bis zur 17 ssw sollte man einen antrag gestellt haben, ich weiss es aber nicht mehr. ich hab wohl schwangerschaftsdemenz ;)
frag einfach mal nach, teile deine ss mit und du bekommst auch 50 euro mehr monatlich!
hab 150euro bekommen
ab der 13. schwangerschaftswoche kann der antrag auf schwangerschaftsbekleidung auf jedench fall gestellt werden .. am besten mit eindeutigen hinweis auf die bevorstehende jahreszeit .. hab vorhin erst ein gerichtsurteil in richtung "jahreszeitlich bedingte schwangerschaftskleidung" gelesen .. weiß leider nicht mehr wo .. auf jeden fall wurde die verklagte arge dazu verdonnert mehr zu zahlen als sie wollte..
Ohne konkrte Angabe des Zeitpunktes ->
Leistungen für ... Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt ... sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht ... Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37308.htm