
Leider erst nach Deinem Ableben, nennt sich dann wWittwenrente.

Das bekommst Du nicht mehr mit, weil Du hierfür zunächst sterben musst.
Die Witwenrente bekommt deine Frau erst nach deinem Ableben.

In diesem Fall kannst Du Dich auch scheiden lassen, sie bekommt dann evt. durch Dich für eure gemeinsame Zeit Rentenanwartschaftspunkte gutgeschrieben wenn ihr in Zugewinngemeinschaft gelebt habt und Du mehr Rentenpunkte erarbeitet hast. Habe aber Deine Korrektur beantwortet.