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Ab wann bekommt man Spesen bezahlt?

Frage von Staffi110 Staffi110

Ich bin LKW Fahrer. In der alten Firma wo ich gefahren habe,war das so: Morgens 15 Minuten zur Arbeit 7:30 Stunden gearbeitet und dann wieder 15 Minuten nach Hause.Also insgesammt 8 Stunden und dafür hab ich dann 6 euro Spesen bekommen.

Hier in der Firma wo ich jetzt Arbeite,muss ich mindestens 8 Stunden gearbeitet haben um die Spesen zu bekommen.Die rechnen nur das was auf der Tachoscheibe drauf ist. Der Weg zur Arbeit oder nach Hause wird nicht berechnet.

Wer hat oder hatte da denn jetzt Recht? Mein neuer Arbeitgeber oder mein alter Arbeitgeber.

Achso vergessen zu erwähnen.Wir haben keinen Tarifvertrag und sind ein Kleinbetrieb also auch keinen Betriebsrat.

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Antworten (8)

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    Antwort von Nellina Nellina

    Normalerweise gehört die Anfahrtszeit zur Arbeitsstätte nicht zur Arbeitszeit.

    Denk mal, wenn jemand eine Stunde Anfahrt hat und eine zurück, dann müsste er ja nur 6 Stunden arbeiten aber für 8 bezahlt werden.

    Logisch, oder?

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    Antwort von tircibulent tircibulent

    wenn du 1 std. zur arbeitsstelle hast(lkw) das wird bei bhg kontrolle als arbeit angenommen und musst das auch bei tacho scheibe inten eintragen dass gesetz ist so.

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    Antwort von quadlev quadlev

    Spesen sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber (gesetzlich geregelt), für die Fahrt zu Arbeit hast du Fahrtkosten über die Steuererklärung geltend zu machen. Versuche doch einen Spesenausgleich von der Steuer zu bekommen, mehr als NEIN kann das Finanzamt nicht sagen! Unter 8 Stunden stehen dir gar keine Spesen zu!

    http://www.postsitter.de/reisen/spesen2010.htm

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    Antwort von nobi28 nobi28

    sowie ich heute gehört habe kommt es darauf an wo du bist um 23:59 uhr das ist das wichtigste und dieses wird dann bezahlt. aber solltest auch unterscheiden mit den hauptstädten da es dort besser bezahlt wird anscheinend. ich schau mal ob ich ein link von meinem kollegen her bekomme dann kannste genauer schauen.

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    Antwort von Staffi110 Staffi110

    Das ist mir neu,das der Arbeitsweg nicht dazu gehört.

    Hab das die auf www.muellermann.net gelesen.:

    " für die Berechnung der Spesen spielt Ihre Abwesenheit von zuhause die Grundlage dar - und nicht etwa, wann Sie vom Betriebshof gefahren und später dort wieder angekommen sind! Das wird gerne leicht übersehen! Also: Wenn Sie von zuhause "die Mücke machen" in Richtung Firma oder zum Lastwagen, dann geht auch die Berechnungszeit für die Spesen los - und endet erst wieder, wenn Sie daheim sind!!! "

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    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Nach neuem Recht zählt die Anfahrt und der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände nicht mehr zur Zeit, auf die Spesen anfallen. Erst mit Abfahrt vom Hof bis zur Rückkehr auf den Hof zählt die Zeit. Rein theoretisch muss er Dir gar Nichts zahlen, da Du weniger als 8 Std. vom Betriebsgelände weg warst.

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    Antwort von Thunder1262 Thunder1262

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind auch keine Arbeitszeit. Wenn der Vorherige Chef das gemacht hat ist das sein Problem, aber richtig war es nicht. Die meißten wollen eine Gegenleistung und somit mußt du jetzt auch 8 Stunden Arbeiten um Spesen zu bekommen.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Der Weg zur Arbeit ist Dein Privatvergnügen. Da war die alte Firma sehr kulant...

    Die Arbeitszeit beginnt erst mit dem "Anstempeln" in der Firma, wenn Arbeitskleidung zu tragen ist, sogar erst nach dem Umziehen.

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