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Ab wann bekommt man Schmerzensgeld?

Frage von Hawthorn Hawthorn

Ein Freund von mir wurde bei einer Schlägerei verhauen als er schlichten wolte und hat einige Blessuren davongetragen. Er ist aber nicht so schlimm verletzt, dass er nicht in die Arbeit gehen könnte. Hat er dann ein Recht auf Schmerzensgeld? Gibt es dazu eine Übersicht?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Volker13 Volker13

    Lass Dir nichts erzählen. Die Anzeige hilft nur subsidiär zur Erlangung des Schmerzensgeldes. Mit der Anzeige wird die Bestrafung des täters verfolgt. Die dahingehend etwaig ausgeurteilte Geldstrafe kommt Dir nicht zu Gute, sonndern der Landeskasse.

    Erfolgt eine Verurteilung des Täters im strafrechtlichen Sinne, so ist die Schuld des Täters festgestellt. Dies hilft natürlich bei der Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Die Schmerzensgeldansprüche müssen sodann auf dem Zivilrechtsweg geltend gemacht werden, weil es sich ebenfalls um eine unerlaubte Handlung im Sinne des BGB handelt.

    Bei der durchsetzung dieser Ansprüche ist es aber ratsam, sich der hilfe eines Anwaltes zu bedienen.

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    Antwort von Clausvon Clausvon

    Ist er denn überhaupt verletzt? Wenn nicht, gibt es kein Schmerzensgeld. Ansonsten kannst Du Dich über die Höhe bei http://www.schmerzensgeld.info informieren. Hört sich für mich aber eher nach einer Bagatelle an.

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Um Schmerzensgeld zu bekommen, ist eine Anzeige und Verurteilung erforderlich.

    Kommentar von Viadrus ViadrusViadrus

    Das stimmt nicht!

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    Antwort von Clrainbow774 Clrainbow774

    Ich hatte wegen eines leichte Schleudertramas immerhin 500 Euro Schmerzensgeld bekommen.

    Würde zum Anwalt gehen und Anzeige erstatten.

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    Antwort von Zitronensorbet Zitronensorbet

    Beim Anwalt beraten lassen. Es gibt eine Tabelle für schmerzensgeld, aber ohne Anzeige geht es nicht. Das Schmerzensgeld in Deutschland ist nicht sehr hoch.

    Kommentar von Abzockaaa Abzockaaa

    Das mit der Schmerzensgeldhöhe stimmt wohl. Vor allem kann man es nicht pauschalisieren, und es kommt sehr auf die Umstände an, die zu einer Schädigung geführt haben, auch ob man selbst vielleicht sogar Mitschuld hat (z.B. Provokation usw.) Hier gibt es eine Gerichtsurteil, da hat einer ziemlich eines auf die Fresse bekommen: http://www.authora.de/gerichtsurteile/zivilrecht/kieferbruch-mit-geringer-dislokation/ Nur musste der Kläger die Gerichtskosten anteilig mittragen.

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    Antwort von bueten bueten

    anzeige erstatten

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