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Ab wann bekommt man keine Maßnahme mehr zugeschickt?

Frage von yxcvbnm yxcvbnm

Hallo zusammen da ich nur halbtags arbeite und meine lebensgefährtin nur auf 400€ Basis beziehen wir noch Arbeitslosengeld 2.

Jetzt hat meine Lebensgefährtin so eine art Maßnahme bekommen wo sie 30 Tage je 8 Stunden anwesend sein muss. Doch wie soll das gehn sie muss ja ab und zu arbeiten und wann sie arbeiten muss erfährt sie erst ein zwei tage voher.

Meine frage nun hätte sie eine halbtagsstelle so wie ich würde sie dann immer noch maßnahmen bekommen?Denn seltsamerweise bekomme ich nie die auforderung an irgenetwas teilzunehmen.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Larah10 Larah10

    Es käme darauf an, um was für eine Maßnahme es sich da konkret handelt. In erster Linie ist deine Freundin verpflichtet , alles Zumutbare zu tun, um ihre eigene ALG2- Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Derzeit verringert sie ihre Hilfebedürftigkeit durch einen 400 € - Job jeden Monat um 240 €.

    Wenn die Teilnahme an dieser 4wöchigen Maßnahme erfordert, dass sie dafür ihren 400 €- Job (und damit die Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit) aufgibt, stünde das im Widerspruch zu § 2 SGB II, sie würde gegen ihre Pflichten verstoßen und könnte zudem grundsätzlich nach § 31 SGB II sanktioniert werden. Die Forderung, ein bestehendes, bedarfsverringernes Arbeitsverhältnis aufzugeben, wäre rechtlich grundsätzlich erstmal unzulässig. Da sollte deine Freundin (nachweislich schriftlich) von der ARGE eine schriftliche Erklärung anfordern, ob (und inwieweit konkret) dieser 4-Wochen-Kurs sie anschließend in die Lage versetzt, ihre Hilfebedürftigkeit (weiter als bisher) zu veringern oder zu beseitigen, und auf welcher Rechtsgrundlage sie ihr derzeit bestehendes bedarfsverringerndes Arbeitsverhältnis aufgeben soll. - Wie gesagt, da käme es aber auch darauf an, um was für eine Maßnahme mit welchen Zielen und anschließenden Jobaussichten es sich konkret handelt. Im Zweifelsfall würde ich da mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht einen Anwalt hinzuziehen. Eine Rechtsgrundlage, wonach nur die Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Priorität hätte, wäre mir nicht bekannt.

    Je nachdem, wie hoch dein Verdienst ist: Habt Ihr beim Wohnungsamt mal ausrechnen lassen, ob Ihr Wohngeldanspruch habt (und mit Wohngeld statt ALG2 klar kämt) ? Ansonsten kann deine Freundin vielleicht auch mal mit ihrem Chef sprechen, siehe ganz unten zu "400 € Job":

    http://hartz.info/index.php?topic=17.0

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Eine Rechtsgrundlage, wonach nur die Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Priorität hätte, wäre mir nicht bekannt.
    Die Rechtsgrundlage sieht die ARGE in § 10 SGB II (Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 5).
    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/HW-10---15.09.2010.pdf
    (unter Punkt 3.5)

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    (Ich liebe hier ja nix mehr, als wenn man gerade sein ganzes Gedöns getippt hat und es dann dank "Bitte neu einloggen" nach dem Senden nicht erscheint >:/ ) Ich weiss ja schon, dass wir den Punkt (sv-pflichtig) unterschiedlich sehen..macht aber ja nix. Ergibt mehr Auswahl hier ^^ - Wenn die ARGE verlangt, dass sie für eine 4-Wochen- Maßnahme eine bestehende Erwerbstätigkeit kündigen und damit auf Lohn verzichten soll, der ihre ALG2- Leistung bisher verringert hat (was grundsätzlich ein Sanktionsgrund ist), dann muss die ARGE nachvollziehbar darlegen und der Bezieherin erklären, ob und wodurch konkret diese 4-Wochen-Maßnahme dazu geeignet sein soll, ihre Hilfebedürftigkeit mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu verringern (oder zu beenden) als der bisherige bereits laufende Job... und ob durch diese 4-Wochen- Maßnahme die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich nicht nur vorübergehend verringert oder beendet wird. Das muss dargelegt werden - und mit einem 4-Wochen-Kurs in Gemüseschnibbeln oder dem xten Standardkurs "Bewerbungsschreiben schön gemacht" dürfte es schwierig werden, das darzulegen ^^... auch vor Gericht. Aber wie gesagt - das käme sicher auch auf die konkreten Maßnahmeinhalte an. Aber es muss im Vorfeld dargelegt werden - und auf die schriftliche Info sollte mMn die Bezieherin schriftlich bestehen, bevor sie ihren Lohnjob hinwirft.

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    Antwort von mopani mopani

    Üblicherweise ist die Agentur über die Tätigkeiten informiert, die Deine Partnerin nachgeht. Eine Maßnahme darf nicht den vorhandenen Arbeitsplatz gefährden. Sollte die Agentur jedoch mit unangebrachter Arroganz auf die Frau zugehen, helfen die Sozialgerichte. In diesem Fall eine schön sorgfältig ausgearbeitete Abmahnung an den zuständigen Mitarbeiter senden mit Kopie an den Personalchef. Die dürfen die nämlich nicht einfach ignorieren.

    Also erst einmal schön sachlich reagieren und das Problem vortragen. Erst wenn der Vermittler sich unvernünftig zeigt, entsprechend aggressiv darauf antworten.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Eine sozialverssicherungspflichtige Beschäftigung ist immer ein Grund, nicht an Maßnahmen teilnehmen zu müssen. Sollte dass der Vermittler zunächst anders sehen, reicht in der Regel ein freundlicher Anruf beim Team- oder Dienststellenleiter, um den Vermittler wiedfer zu erden.
    Ein 400EUR-Job hingegen ist aus Arge-Sicht oftmals (zu Recht) "fürn Ar$ch", da es erstens tatsächlich Hilfebedürftige gibt, die es sich in dieser Niedriglohn-Nische bequem machen (gerade auch, wenn der Partner Erwerbseinkommen hat), oder zweitens Hilfebedürftige, die zwar gerne raus wollen, es aber aus z.B. bewerbungstechnischen Gründen einfach nicht packen.
    Ich sag mal so: wenn ein Leistungsbezieher seit zwei Jahren einen 400EUR-Job macht und 10 - 20 fruchtlose Bewerbungen pro Monat schreibt, dann würde ich als Vermittler durchaus Handlungsbedarf sehen.

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    Antwort von kaija63 kaija63

    du kriegst so lange massnahmen wie du alg2 beziehst, wenn du selbst keine bekommst liegt das sicher an sachbearbeiter. solange du leistungen beziehst musst du auf jeden fall mit denen zusammen arbeiten, also hingehen, das mit dem minijob sollte deine freundin mal schnell dem sachbearbeiter mitteilen, nur wer redet dem kannn geholfen werden

    Kommentar von yxcvbnm yxcvbnmyxcvbnm

    die wissen ja das meine frundin einen 400 € Stelle hat.(65 Stunden im Monat)

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    Antwort von mama10regina mama10regina

    Ja bei einer Halbtagsstelle würde das anders aussehen, aber bei einem 400 Euro Job geht die Maßnahme vom Amt vor.

    Kommentar von mopani mopanimopani

    Das ist falsch, was die Sozialgerichte mehrfach bestätigt haben. Erst informieren, dann antworten!

    Kommentar von mama10regina mama10reginamama10regina

    Da es bei meiner Tochter genauso war das sie 400 Euro Job hatte und sie musste die Maßnahme mit machen. Deshalb meine Antwort.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @mopani
    Da hätte ich dann doch gerne einige Quellen.
    Was außer Frage steht, ist, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgeht; ganz sich jedoch nicht jeder Job.

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