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Ab wann bekommt man einen Schufa eintrag

gefragt von KislerKisler am 08.04.2009 um 16:13 Uhr

Ab wann bekommt man eigentlich einen Schufa eintrag?


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hattemathe
beantwortet von hattemathe am 8. April 2009 16:15
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Hilfreichste Antwort

Ein Handyvertrag steht z.B. auch in der Schufa.
Die Schufa ist nur eine allgemeine Auskunft über deine Kreditwürdigkeit usw.
Nur sollten keine negativen Einträge drin stehen, also immer schön Rechnungen bezahlen!

Kommentar von mineralstoffen am 26. Oktober 2009 22:17

viele wichtige Informationen zur Schufa habe ich auf http://schufaauskunft.beratung-finanzierungen.de/schufa.php gefunden


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anonym
beantwortet von newcomer am 8. April 2009 16:14
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bei 2. Mahnung einer Rechnung unter Umständen


missisZahni
beantwortet von missisZahni am 8. April 2009 16:15
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bei manchen Firmen geht's schneller, von anderen bekommt man gar keinen negativ-Eintrag.

Es geht auf jeden Fall um Schulden. (Onlinekauf/Miete/Handy...)


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. April 2009 16:15
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in der Schufa steht jeder nur ist die Frage ob man dort negativ vermerkt ist...


anonym
beantwortet von Citrus am 8. April 2009 16:18
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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Du meinst sicher einen Negativeintrag. Den bekommst du nicht automatisch, das muss der Gläubiger ja aktiv tun. Manche machen's auch gar nicht, ander spätestens bei der gerichtilichen Androhung der Zwangsvollstreckung.

Citrus


treulose
beantwortet von treulose am 8. April 2009 16:21
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Da es um Zahlungsfähigkeit geht wenn beispielsweise eine Kreditbank sich diese einholt geht es natürlich um die Zahlungsmoral. Es kommt drauf an wer die Anfrage macht, eine Bank bekommt andere Informationen als ein Handyanbieter,.

Übrings kann man auch selbst eine Selbstauskunft einholen, diese ist alerdings kostenpflichtig.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 8. April 2009 16:13
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Negativen Eintrag oder allgemein?

Kommentar von F1a4c0c6d8fb7e8e84bad0349267621asmallKisler am 9. April 2009 21:25

negativ eintrag


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. April 2009 16:21
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Positives wie Negatives

Vertragspartner geben sowohl positive als auch negative Informationen an die SCHUFA weiter. Als Positiv-Informationen gelten zum Beispiel: Einmeldungen eines Girokontos, einer Kreditkarte, eines Leasingvertrages, einer Finanzierung oder eines Versandhandelskontos. Der geplatzte Kredit hingegen ist ein Hinweis auf ein nicht vertragsgerechtes Verhalten. Die überwiegende Mehrzahl aller Kreditgeschäfte kommt aber dank positiver Informationen schnell und reibungslos zu Stande.

Die meisten der Informationen stammen von unseren ca. 4.500 Vertragspartnern wie zum Beispiel Kreditinstitute, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Versand- und Handelshäuser sowie Energieversorger. Darüber hinaus erhalten wir Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte.

Übrigens: Viele Menschen nehmen an, dass die SCHUFA nur Daten zu Personen speichert, die Kredite platzen lassen haben. Genau das Gegenteil trifft zu: Zu rund 93 Prozent der Personen speichern wir ausschließlich positive Informationen - also Informationen, die zeigen, dass jemand wirtschaftlich aktiv ist und dabei umsichtig handelt.

https://www.meineschufa.de

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. April 2009 16:24

In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der SCHUFA vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.:

  • Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung

  • Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte

  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos

  • Kundenkonten beim Handel

Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:

  • Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind

  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

  • Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot

Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen

  • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens

  • Abweisung und Einstellung des Verbraucher - Insolvenzverfahrens mangels Masse

Manchmal finden sich auch Angaben zu einem Identitätscheck im Internet. Dabei werden durch e-Commerce-Unternehmen oder Online-Auktionshäuser lediglich persönliche Daten wie Name und Anschrift geprüft, um sich und andere vor möglichen Betrügern zu schützen. Wir machen das Netz somit sicherer!

https://www.meineschufa.de


malli
beantwortet von malli am 9. April 2009 09:18
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sobald du ein girokonto eröffnest,, eingetragen ist sozusagen fast jeder folljährige die frage ist ob positiv oder negativ

Kommentar von finanzexperte5 am 1. Juni 2009 20:45

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