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Ab wann bekomme ich kein KIndergeld mehr?

Frage von Lbacker Lbacker

Hi,

ich fange nächtes Jahr mit einem dualem Studium an. Ich verdiene BRUTTO 700€/Monat Netto schätze ich mal ca 550€

Wie ist das genau mit dem Kindergeld geregelt. Ich habe jetzt schon verschiedene Beiträge gelesen aber es immer noch nicht ganz verstanden. Wird da mit Brutto oder Netto Gehalt gerechnet

Zitat= Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird für das Kind allerdings nur noch dann Kindergeld gewährt, wenn dessen Einkünfte und Bezüge jährlich unter 7.680 Euro liegen.

Bei Brutto 700€ komme ich ja im Jahr auf 8400€ Netto nur auf ca. 6600

Kann mir das jemand bitte genauer erklären?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von narcotik90 narcotik90

    da du unter der steuerfreigrenze bleibst hat sichd as erledigt und du bekommst weiterhin kindergeld. was ist das denn fürn duales studium bei dem man nur 700€ brutto verdient, wenn ich fragen darf?

    Kommentar von Lbacker Lbacker

    es sind 700 Euro am Anfang und steigert sich dann auf letztendlich 850€. Ist nicht wirklich viel, liegt aber noch im Durchschnitt.

    Kommentar von narcotik90 narcotik90narcotik90

    joa, meinte auch das es verdammt wenig is fürn duales studium, ich hatte damals wesentlich mehr raus

  • 1
    Antwort von Highhorizon Highhorizon

    Ab 25 , jedoch wenn du studierst bekommste bis 27 noch Kindergeld.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Falsch!

    KG, wenn in Ausbildung und nicht zu viel Verdienst, bis maximal 25. Geburtstag plus Wehr- oder Zivi-Zeit.

  • 0
    Antwort von Resi85 Resi85

    also ich bekomme mein kindergeld noch bis 27. meines läuft nächstes jahr aus, da bin ich 25 und dann muss ich ein folgeantrag stellen und bekomme es bis 27... also reguläre bei studium oder noch nicht abgeschlossener lehre bis 25, danach folgeantrag stellen;o)

    lg resi

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Was passiert in der Zeit bis zum dualen Studium?

    Schule? Bund? ...

    .

    Einkommen aus Kindergeldsicht pro Klaenderjahr (grob):

    Brutto vom Gehalt (incl. Weihnachtsgelt usw.)

    minus gesetliche Sozialversicherung

    minus Werbungskostenpauschale von 920€

    Minus besondere Ausbildungskosten.

    Liegt das unter 7680 €? Dann ist jetzt schon alles ok.

    .

    Wenn nicht, müssen wir nach den WK gucken:

    Wenn die echten WK höher sind als die WKpauschale von 920€, dann kann man die echten WK ansetzen.

    Zur Arbeit gelten dann Arbeitstage mal einfache km mal 0,30€

    und zur Berufschule/duale Uni (wenn mit Auto) Beruschultage mal gefahrene km mal 0,30€

    In die WK gehört ansonsten alles, was für die Arbeit gebraucht wird.

    .

    Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php

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