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Ab wann beginnt Vergewaltigung und verjährt sie?

Frage von babycakes babycakes

Vor ca. 2,5 Jahren hatte ich ein Erlebnis. Ich war 19 Jahre, eher schüchtern und hatte mich in meinen Nachbarn verliebt, der mich einige Monate zuvor angesprochen hatte. Seit dem haben wir uns immer öfters getroffen, haben Dinge unternommen, etc. Irgendwann dann sind wir zusammen schwimmen gefahren. Er war total nett und so haben wir viel gekuschelt und uns geküsst. Irgendwann wollten wir wieder gehen und als ich in die Umkleide ging, folgte er mir und schloss die Tür hinter sich. Er drückte mich an die Wand und küsste mich. Bis dahin hatte ich noch kein Problem mit der Sache. Dann versuchte er mir meine Hose runterzuziehen und ich sagte ihm das ich das nicht möchte. Nicht böse, aber bestimmend. Er hörte nich auf, veruchte mich zu überreden und ich sagte immer wieder nein, ich möchte nicht. Dann drehte er mich um, mit dem Gesicht zur Wand und presste mir seinen Penis zwischen die Beine und versuchte so zu bekommen was er wollte. Ich konnte mich kaum bewegen und somit auch kaum wehren. Immer wieder wiederholte ich das ich das nicht will. Er schob meine Hose beiseite und versuchte seitlich mich zu penetrieren. Ich habe weder geschrien, noch habe ich ihn auf's übelste fertig gemacht oder so. Nur immer wieder gesagt das ich das nicht will. Ist das in euren Augen schon Vergewaltigung oder habe ich mich dafür zu wenig gewehrt? Ich hätte schließlich auch schreien oder treten, etc. können, war aber mit der Situation an sich total überfordert. Gerade auch weil ich soetwas niemals von ihm erwartet hatte.

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Antworten (17)

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    Antwort von Pennylane11 Pennylane11

    so wie du es darstellt, fällt es auf jeden fall unter § 177 stgb, sexuelle nötigung ist das allemal. verjährt ist das auch noch nicht, siehe § 78 stgb. wenn du willst zeig ihn an. aber ich sage dir, es wird wahrscheinlich leider sehr schwer, ihm das nachzuweisen.

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    In dem Moment, wo Du NEIN sagst und er trotzdem weitermacht, da beginnt der sexuelle Übergriff. Es ist noch nicht verjährt, Du kannst ihn immer noch anzeigen.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Ob das den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, vermag ich nicht zu sagen, aber eine sexuelle Nötigung ist das allemal. Die Verjährungsfrist beginnt mit deinem 18. Geburtstag zu laufen und richtet sich nach § 78 III StGB .

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    Antwort von andreari andreari

    Sowas verjährt nicht, wenn du ihm anzeigen willst tu es, aber lass dich lieber besser davor beraten und versuche das erlebte (wenn du es nicht schon) zu verarbeiten mir ist sowas vor ca 8 Jahren sowas ähnliches passiert, und ich muss sagen ich habe ewig dafür gebraucht hnwegzukommen, so wie du es sagst, ich dachte villeicht hätte ich mich ja wehren können, es war ja niemand fremdes, villeicht habe ich ihm selber die hoffnung gemacht...dieses Erlebnis hat mein sexualleben massiv beihnflusst, ich hatte einfach kein spaß am sex bis vor 3 Jahren, da habe ich mich wieder intensiv mit dem erlebten beschäftigt und es verarbeitet, ich hatte sogar kontakt mit dem Täter, es war sehr schmerzhaft, aber m nachhinein hat es mir sehr geholfen

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    Antwort von himako333 himako333

    Du kannst, solltest das immer noch anzeigen hier eine Unterstützeranschrift : http://netzwerkb.org/

    werde stark..l.G.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, es war eine Vergewaltigung. Du mußt nicht erst einen Kampf auf Leben und Tod mit ihm ausfechten^^ Und verjährt ist die Sache ebenfalls noch nicht - die Verjährungsfrist beträgt bei Vergewaltigung 10 Jahre http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html . Wenn Deine Aussage glaubwürdig ist, kann dies für eine Verurteilung durchaus reichen.

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    Antwort von SteveTheBeef SteveTheBeef

    ZEIG DEN P**NNER ANNNN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! SOLCHE SP*STEN GEHÖREN WEGGESPERT!!!! UM SOWAS ZU SAGEN IST ES NIE ZU SPÄT.

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    Antwort von Goodnight Goodnight

    Das war sexuelle Nötigung, wo das Gericht die Grenze zeiht weiss ich nicht ganz genau, ich glaube es wird erst beim Eindringen als Vergewaltigung anerkannt. Du hast Nein gesagt und das ist entscheidend, nicht ob du getreten oder sonst was gemacht hast oder nicht.

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    Antwort von BellaWesker BellaWesker

    Sobald du "Nein" sagst und er es trotzdem macht ist es Vergewaltigung. Jedoch hättest du eigentlich sofort zur Polizei gehen müssen, auch wenn man so früh nach so einer Tat nicht dazu bereit ist. Und natürlich kannst du ihn immer noch anzeigen. Aber er wird wahrscheinlich sagen,du wolltest es so, du hättest dich ja nicht dagegen gewehrt, es hätte dir gefallen und da ihr vorher schon eine Art Verhältniss hattet, könnte man ihn sogar glauben.

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    Antwort von ABR09 ABR09

    Ich habe weder geschrien, noch habe ich ihn auf's übelste fertig gemacht oder so. Nur immer wieder gesagt das ich das nicht will. Ist das in euren Augen schon Vergewaltigung oder habe ich mich dafür zu wenig gewehrt?

    Das würde eine mögliche Verteidigung ebenfalls argumentieren.

    Faktisch ist es aber nach 2,5 Jahren unmöglich noch eine Vergewaltigung nachzuweisen ohne Zeugen oder anderweiter Beweismittel, und ich denke mal die Kabine war abgeschottet.

    Achja und die Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre.

    Entsprechende Stellen im StGb sind §177 und §78.

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    Antwort von Bootgirl Bootgirl

    Also in meinen AUgen ist das ne vergewaltigung und sie verjährt in 10 jahren nach der tat allerdings ist immer das problem das dann aussage gegen aussage steht, sowars zumindestens bei mir, und ich stand dann als die lügnerin vor allen da....

    ich kann mir gut vorstellen das du eingeschüchtert warst mit der situation überforert.... so erging es mir zumindestens......

    hast du dich mal an einen frauennotruf gewandt und oder an therapeuten ?

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    Antwort von MaiTee MaiTee

    wenn du nicht wolltest, ist das in meinen augen schon vergewaltigung... wann sie verjährt weiß ich aber nicht... sry

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    Antwort von Mariken05 Mariken05

    Jede sexuelle Handlung gegen deinen Willen ist Verwaltigung bzw. Nötigung. Du solltest es der Polizei melden oder mit einem Anwalt sprechen.

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    Antwort von Luriiii Luriiii

    Das ist vergewaltigung !!

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    Antwort von ciadraine ciadraine

    Sobald du deutlich sagst, dass du es nicht möchtest, ist es Vergewaltigung. Leider wirst du damit so spät danach zumindest vor Gericht nichts beweisen können.

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    Antwort von user1192 user1192

    Ja, das ist es und das ist noch nicht verjährt. Erst nach 5 oder 10 Jahren...

    Eine sexuelle Belästigung fängt genau da an, wo du dich belästigt fühlst. Eine Vergewaltigung ist eine sexuelle Handlung- egal welche- mit der du nicht einverstanden bist!

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    Antwort von christianreindl christianreindl

    Bist du sicher das so etwas ins Netz gehört? Anzeige natürlich. Ist noch nicht verjährt.

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