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Ab wann beginnt im rechtlichen Sinne das Parken?

Frage von MrX81 MrX81

Kann mir jemand genau sagen, ab wann man rechtlich vom Parken spricht? Ich bin der Meinung, dass man erst ab 3 Minuten parkt, vorher ist es halten, unabhängig davon, ob man das Fahrzeug verlässt oder nicht?! Vielleicht weiß jemand dazu sogar nen §, dass wäre natürlich toll!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Franticek Franticek

    Was du meinst, ist eigentlich egal, wenn die StVO etwas anderes sagt.
    Wer sein Fahrzeug verlaesst, parkt ebenfalls. Allerdings ist mit Verlassen nicht unbedingt das Aussteigen allein gemeint. Wer direkt an einem Briefkasten haelt, um einen Brief einzuwerfen, der bleibt ja direkt neben seinem Auto. Hier ist es kein Parken. Wer allerdings in ein Geschaeft reingeht, moeglicherweise sogar noch auf der anderen Strassenseite, da wird das immer als Verlassen des Fahrzeuges gesehen. Man spricht hier oft von einem direkten Einflussbereich, n dem man sich aufhalten muss.
    .
    Und der Paragraph in der StVO - die 12 hat mit halten und parken zu tun. Da findest du das, was du suchst.

    Kommentar von MrX81 MrX81MrX81

    Danke, das ist genau dass was ich wissen wollte!

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von JotEs JotEs

    Dazu aus der StVO:

    .

    § 12 Halten und Parken

    (...)

    (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

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    Antwort von beerdealer beerdealer

    Sobald Du das Auto verlassen hast, ist es "Parken" im juristischen Sinn.

    Kommentar von tina99 tina99tina99

    das sehe ich auch so

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Die Vorstufe ist das Halten. Das kannst du nur, wenn du im Auto sitzt!

    Sobald du aussteigst und dich vom Auto auch nur ein paar Meter entfernst, parkst du.

    Die Zeit ist da wenig interessant.

    STVO: § 12 - Halten und Parken

    (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

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    Antwort von Kehrwisch Kehrwisch

    Ob meine Meinung rechtlich abgesegnet ist weiß ich nicht, aber: Ich denke, sobald Du Dein Auto verläßt dann parkst Du. Auch wenn es "nur" 3 Minuten sind. Ich wohne neben einer Bäckerei und täglich wenn ich nach Hause komme, dann steht ein Auto vor meiner Garage. Auch wenn der Fahrer "nur" 3 Minuten ausgestiegen ist um sich ein Brötchen zu holen ist es für mich saumäßig ärgerlich 3 Minuten auf der Hauptstrasse stehen zu müssen und mich von nachfolgenden Fahrzeugen anhupen zu lassen, bis dann endlich mal in meine Garage kann. Mit dem herausfahren genauso: Wenn ich kurz vor 8 Uhr meine Tochter in die Schule fahren muß, dann können die 3 Minuten sehr lang die der Fahrer nur als "Anhalten" bezeichnet.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Dann Parkt der Autofaher allerding im Sinne des Gesetze schon, den er kann nicht mehr unverzüglich das Fahrzeug entfernen.

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