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Ab wann ausziehen?

Frage von sapasim sapasim

Hallo, ich habe eine Frage wann ist es eigentlich erlaubt von Zuhause auszuziehen? Klar eigentlich ab 18, aber kann dies schon eher sein, wenn besondere Umstände im Elternhaus eintreffen? Bitte nur ernst gemeinte Antworten, nicht sowas wie bleib zuhause. Es ist eine allgemeine Frage.

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Antworten (7)

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    Antwort von laetta laetta

    Also soweit ich weiß kann man schon mit 14 ausziehen,aber dann kann st du noch nicht alleine wohnen du muss in eine Einrichtung in der du einen Betreuer hast(es muss kein Heim sein, es kann auch eine Wg sein in der du dann mit anderen in deinem Alter wohnst; in der ihr dann gemeinsam kocht und so halt nicht wie in einem Heim) Ich weiß allerdings nicht ob deine eltern einstimmen müssen, aber ich glaub schon, wenn du Probleme mit deinen Eltern hast, dann geh ersteinmal zum Jugendamt! also mit einverständnis deiner eltern und mit dem <Nachweis,dass du eine eigene Wohnung unterhalten kannst du auch ohne Betreuer in eine eigene wohnung mit 16 ziehen

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    Antwort von FiighTer FiighTer

    man darf mit 16 von zu hause in eine eigene wohnung ziehen, wenn man die erlaubnis von den eltern hat, oder man wendet sich an ein jugendamt, die dann entscheiden, ob man in eine wohngemeinschaft vermittelt wird..

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    Antwort von melone777 melone777

    Ich glaub dass man erst ab 18 Jahren ausziehen darf,weil du ja dann erwachsen bist,und ja dass recht dazu hast,aber ich glaub in besonderen Umständen auch mit mit 16...

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    Antwort von Mausi2584 Mausi2584

    Wenn du nen Job gefunden hast und deine Eltern es erlauben auch schon eher...

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn Deine Eltern einverstanden sind, ist ziemlich viel erlaubt, häufig aber erst nach Rücksprache mit dem Jugendamt. Frag da mal nach näheren Infos.

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    Antwort von dita1988 dita1988

    ja ist möglich, ich glaube ab 16, falls die eltern die erlaubnis geben.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wenn es daheim nicht mehr geht und du noch nicht volljährig bist,solltest du dich umgehend ans jugenamt wenden.

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