Ich bin 15 Jahre alt und darf mich gesetzlich spätestens bis 22 Uhr im Freien aufhalten. Aber wie lange geht diese Ausgangssperre, wann dürfte ich theoretisch wieder raus?
Antworten (11)
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Rudi2009Rudi2009
Ab 6:00 darfst du wieder!
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2Antwort von
heinmueckheinmueck
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass es Jugendlichen zu irgendwelchen Uhrzeiten verboten sei sich draußen aufzuhalten.
Tatsächlich gibt es keine "Ausgangssperre" für Jugendliche.
Es stimmt, dass Jugendliche sich bei bestimmten Veranstaltungen und z. B. in Gaststätten zu bestimmten Uhrzeiten nicht aufhalten dürfen. Das steht im Jugendschutzgesetz.
Aber draußen, unter freiem Himmel dürfen sich alle Menschen, egal wie alt, rund um die Uhr aufhalten.
Wenn die Polizei Nachts Jugendliche auf der Straße antrifft, dann wird sie tätig, nicht weil es Jugendlichen verboten wäre draußen zu sein, sondern weil die Polizei davon ausgeht, dass die Erziehungsberechtigten nicht damit einverstanden sind, dass ihre Sprösslinge dort ihre Zeit totschlagen. Verboten ist der Aufenthalt draußen jedenfalls nicht. Weder für Erwachsene, noch für Jugendliche oder Kinder.
Wenn unter freiem Himmel Veranstaltungen stattfinden, dann gilt wieder das Jugendschutzgesetz mit seinen Uhrzeiten, genauso im Kino, Theater, Konzert, auch wenn das unter freiem Himmel stattfindet.
Doch macht man nur eine Wanderung oder Spaziergang auf der Straße oder im Wald, dann gibt es keine Zeit- oder Altersbegrenzungen.
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1Antwort von
Alphaboy789Alphaboy789
Was erzählst du da ?
Du darfst auch schon mit 11 die ganze Zeit draußen bleiben
alles nur Quatsch mit Ausgangssperre
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paulusiiuspaulusiius Was erzählst du da? Es ist gesetzlich verboten, in jedem Kino werde ich hinausgewiesen, wenn ich mein Alter sage, der Film aber länger als 10 geht.
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Alphaboy789Alphaboy789 bis 22 Uhr im Freien aufhalten
Kino ist nicht im Freien
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paulusiiuspaulusiius Gut nächstes Beispiel. Auf Stadtfesten wird mein Alter kontrolliert und mich drauf hingewiesen, dass ich um 10 nach Hause soll, bzw. da sein. Und DAS ist im Freiem.
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Alphaboy789Alphaboy789 Nö,das Grundstück wird gemietet,du darfst draußen sein wie lange du willst,nur deine Eltern haften dafür,wenn du es nicht glaubst kannst du es mal googlen...
http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html
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paulusiiuspaulusiius Es wird nicht gemietet.
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Alphaboy789Alphaboy789 Nein natürlich wird ein Grundstück für ein Stadtfest nicht gemietet,ich darf ja auch einfach auf die Straße gehen und den Platz belegen,nä ?
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finkelstein Wer weis zum Zeitungsaustragen vlt. ab 4h?
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1Antwort von
dasMimidasMimi
http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html
hier wirst Du schlauer.... -
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mayonnaise Ob ein Stadtfestveranstalter den Platz mietet oder gratis überlassen bekommt, aus Haftungsgründen wird der Eigentümer des Veranstaltungsgeländes dem Veranstalter das Hausrecht übertragen. Damit darf der Veranstalter entscheiden, wer und wie lange sich auf dem Fest aufhalten darf ...
(edit: sorry, sollte weiter unten hin :-( )
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mayonnaise Das ist so nicht ganz korrekt, eine Ausgangssperre für Jugendliche gibt es so nicht.
Geregelt ist, wie lange sich Jugendliche in Gaststätten, auf Tanzveranstaltungen etc. aufhalten dürfen (http://is.gd/5uhyo), allerdings dürfen z.B. Jugendliche zwischen 16 und 18 ja bis 24h zu "öffentlichen Tanzveranstaltungen" - danach müssen sie ja noch nach Hause, also müssen sie nicht um 24h von der Straße sein.
Zielloses "Herumhängen" mitten in der Nacht zieht wohl eine amtliche Begleitung nach Hause nach sich, wenn die Polizei einen antrifft; machst du hingegen eine Bäckerlehre und bist um 5:30h auf dem Weg zur Arbeit (die um 6 Uhr beginnen darf), wird niemand einen aufhalten. Rechtsnorm ist mir dazu keine geläufig, aber es dürfte sich im Ermessensbereich abspielen und viel mit Sinn und Zweck des Draußenseins zu tun haben.
So deine Antwort bestätigt nochmal meine Aussage,und dann bekommt eine falsche Antwort nocht die HA
grummel