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Ab wann Ausgangssperre vorbei?

Frage von paulusiius paulusiius

Ich bin 15 Jahre alt und darf mich gesetzlich spätestens bis 22 Uhr im Freien aufhalten. Aber wie lange geht diese Ausgangssperre, wann dürfte ich theoretisch wieder raus?

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Antworten (11)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Ab 6:00 darfst du wieder!

  • 2
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass es Jugendlichen zu irgendwelchen Uhrzeiten verboten sei sich draußen aufzuhalten.

    Tatsächlich gibt es keine "Ausgangssperre" für Jugendliche.

    Es stimmt, dass Jugendliche sich bei bestimmten Veranstaltungen und z. B. in Gaststätten zu bestimmten Uhrzeiten nicht aufhalten dürfen. Das steht im Jugendschutzgesetz.

    Aber draußen, unter freiem Himmel dürfen sich alle Menschen, egal wie alt, rund um die Uhr aufhalten.

    Wenn die Polizei Nachts Jugendliche auf der Straße antrifft, dann wird sie tätig, nicht weil es Jugendlichen verboten wäre draußen zu sein, sondern weil die Polizei davon ausgeht, dass die Erziehungsberechtigten nicht damit einverstanden sind, dass ihre Sprösslinge dort ihre Zeit totschlagen. Verboten ist der Aufenthalt draußen jedenfalls nicht. Weder für Erwachsene, noch für Jugendliche oder Kinder.

    Wenn unter freiem Himmel Veranstaltungen stattfinden, dann gilt wieder das Jugendschutzgesetz mit seinen Uhrzeiten, genauso im Kino, Theater, Konzert, auch wenn das unter freiem Himmel stattfindet.

    Doch macht man nur eine Wanderung oder Spaziergang auf der Straße oder im Wald, dann gibt es keine Zeit- oder Altersbegrenzungen.

    Kommentar von Alphaboy789 Alphaboy789Alphaboy789

    So deine Antwort bestätigt nochmal meine Aussage,und dann bekommt eine falsche Antwort nocht die HA

    grummel

  • 2
    Antwort von aloiskredo aloiskredo

    wenn du musst ? vielleicht um 3?

  • 1
    Antwort von Alphaboy789 Alphaboy789

    Was erzählst du da ?

    Du darfst auch schon mit 11 die ganze Zeit draußen bleiben

    alles nur Quatsch mit Ausgangssperre

    Kommentar von paulusiius paulusiiuspaulusiius

    Was erzählst du da? Es ist gesetzlich verboten, in jedem Kino werde ich hinausgewiesen, wenn ich mein Alter sage, der Film aber länger als 10 geht.

    Kommentar von Alphaboy789 Alphaboy789Alphaboy789

    bis 22 Uhr im Freien aufhalten

    Kino ist nicht im Freien

    Kommentar von paulusiius paulusiiuspaulusiius

    Gut nächstes Beispiel. Auf Stadtfesten wird mein Alter kontrolliert und mich drauf hingewiesen, dass ich um 10 nach Hause soll, bzw. da sein. Und DAS ist im Freiem.

    Kommentar von Alphaboy789 Alphaboy789Alphaboy789

    Nö,das Grundstück wird gemietet,du darfst draußen sein wie lange du willst,nur deine Eltern haften dafür,wenn du es nicht glaubst kannst du es mal googlen...

    http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-deine-rechte.html

    Kommentar von paulusiius paulusiiuspaulusiius

    Es wird nicht gemietet.

    Kommentar von Alphaboy789 Alphaboy789Alphaboy789

    Nein natürlich wird ein Grundstück für ein Stadtfest nicht gemietet,ich darf ja auch einfach auf die Straße gehen und den Platz belegen,nä ?

  • 1
    Antwort von finkelstein finkelstein

    Wer weis zum Zeitungsaustragen vlt. ab 4h?

  • 1
    Antwort von eltenjohn eltenjohn

    kurz zum Pinkeln darfst du auch um 11 noch raus.

  • 1
    Antwort von dasMimi dasMimi
  • 1
    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    6 uhr morgens

  • 1
    Antwort von Piira Piira

    Guuute Frage :P ab 5.00-6.00 denke ich.

  • 0
    Antwort von mayonnaise mayonnaise

    Ob ein Stadtfestveranstalter den Platz mietet oder gratis überlassen bekommt, aus Haftungsgründen wird der Eigentümer des Veranstaltungsgeländes dem Veranstalter das Hausrecht übertragen. Damit darf der Veranstalter entscheiden, wer und wie lange sich auf dem Fest aufhalten darf ...

    (edit: sorry, sollte weiter unten hin :-( )

  • 0
    Antwort von mayonnaise mayonnaise

    Das ist so nicht ganz korrekt, eine Ausgangssperre für Jugendliche gibt es so nicht.

    Geregelt ist, wie lange sich Jugendliche in Gaststätten, auf Tanzveranstaltungen etc. aufhalten dürfen (http://is.gd/5uhyo), allerdings dürfen z.B. Jugendliche zwischen 16 und 18 ja bis 24h zu "öffentlichen Tanzveranstaltungen" - danach müssen sie ja noch nach Hause, also müssen sie nicht um 24h von der Straße sein.

    Zielloses "Herumhängen" mitten in der Nacht zieht wohl eine amtliche Begleitung nach Hause nach sich, wenn die Polizei einen antrifft; machst du hingegen eine Bäckerlehre und bist um 5:30h auf dem Weg zur Arbeit (die um 6 Uhr beginnen darf), wird niemand einen aufhalten. Rechtsnorm ist mir dazu keine geläufig, aber es dürfte sich im Ermessensbereich abspielen und viel mit Sinn und Zweck des Draußenseins zu tun haben.

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