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Ab wann arf man bei Schimmel in der Wohnung die Miete kürzen?

Frage von NikoNF NikoNF

Frage steht ja oben, wie lange muss die Frist sein die man dem Vermieter setzt sich um den Schimmel zu Kümmern?

Die Fenster sind schon alt und schliessen auch nicht mehr richtig.

Vielen Dank schon mal !

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Mit so einem komplexen Problem sollte man immer zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen. Es gibt keine Pauschale für Kürzungen und auch keine starren Fristen. Schreib Deinem Vermieter einen Brief und schildere Dein Problem. Knapp und sachlich. Bitte um Abhilfe und gib ihm 14 Tage Zeit zur Reaktion. Er muss sich den Schaden ja vor Ort anschauen, dann einen Handwerker beauftragen und dieser muss auch Termine frei haben. Diese Probleme kommen auch nicht über Nacht. Wenn es in der Wohnung zieht ist ein Schimmelbefall eher unwahrscheinlich. Wie stark ist dieser? Welche Räume sind betroffen? Wird dort regelmäßig geheizt und gelüftet? Das sind Fragen, die vor Ort geklärt werden müssen.

    Kommentar von feenwinkel feenwinkelfeenwinkel

    Danke für den Stern.

    Kommentar von NikoNF NikoNFNikoNF

    gerne doch ;)

  • 2
    Antwort von christina1985 christina1985

    du mußt erst mal beweisen das du ihn nicht selber verschuldet hast, denn sonst mußt du es selber ZAHLEN

    Kommentar von NikoNF NikoNFNikoNF

    Is nicht meine Wohnung, aber ich mein bei einen Fenster wo man einen Spalt hat wo du die Kerze gegen hälst und sie vom Durchzug ausgeht, denke ich da wird das Problem liegen.

    Wie gesagt ist nicht meine Wohnung, frag für nen Bekannten.

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Nein. Zugluft stellt eine natürliche permanente Lüftung dar und ist nicht für Schimmel verantwortlich. Es verhindert diesen höchstens. Heute werden oft Fenster mit Lüftungsschlitzen in "dichten" Häusern extra eingebaut, damit eine gewisse Lüftung immer vorhanden ist.

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    Antwort von denecke denecke

    Wichtig für eine Mietminderung ist die Vorgeschichte und die Schuldfrage. Sobald Schimmel in der Wohnung auftritt, ist dieser unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Tust du dies nicht, machst du dich unter Umständen haftbar für Schäden, welche durch eine frühzeitige Information hätten vermieden werden können.

    Also den Schimmel schriftlich mitteilen und eine Frist von 14 Tg setzen, etwas zu unternehmen. Verstreicht die Frist, erneute Frist setzen und die Mietminderung androhen. Erst dann darf gemindert werden.

    Wichtig dafür wäre aber zu wissen, dass ihr nicht selbst Schuld daran seid. Denn wenn dies so ist, müsst ihr sowohl für die Schimmelsanierung aufkommen als auch die Miete zurück zahlen.

    Ein privates Gutachten wäre daher sehr hilfreich. Das Fenster hat in meinen Augen wenig damit zu tun, denn solange irgendwo Zugluft ist, kann Kondenswasser, welches in der Regel für Schimmelbildung verantwortlich ist, ständig abtrocknen.

    Außerdem könnte man mit sehr wenig Aufwand Fenster auch selbst abdichten, ohne gleich immer dem Vermieter alles in die Schuhe zu schieben. Fensterdichtgummies werden nicht für Hausbesitzer, sondern zu 75% für Mieter in Mietwohnungen hergestellt, würde ich mal schätzen.

  • 1
    Antwort von ChrissiF ChrissiF

    Schimmel ist natürlich gesundheitsgefährdend, wobei oft ein Streitpunkt ist, wer diesen verursacht hat - Stichwort Lüftungsverhalten.

    Insofern macht es Sinn, da sehr kooperativ miteinander umzugehen.

  • 0
    Antwort von Padri Padri

    Die Fristbehebung richtet sich immer nach dem Ausmaß eines Schadens. Daher sind 3 Wochen ein gutes Maß. Fenster, durch die es zieht, sind aber nicht Ursache der Schimmelentstehung, sondern verhindern eher Schimmel. Daher denke ich, das Ihr irgendetwas falsch macht vom Wohnverhalten her. Kommt auch darauf an wo genau der Schimmel aufgetreten ist.
    Fenster müssen selbstverständlich richtig schließen, das ist auch ein Mangel. Jedoch in 99% nicht für den Schimmel verantwortlich.

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    Antwort von MarkusReinartz MarkusReinartz

    Die Frist muss angemessen sein und lässt sich daher nicht verallgemeinern.

    Es macht einen Unterschied, ob der Vermieter das komplette Haus abreißen muss um den Mangel zu beheben oder lediglich nur ein einziges neues Fenster einbauen muss.

    Eine Mietminderung lässt sich nicht aus einer Tabelle und schon gar nicht aus irgendwelchen Urteilen von dem "Einen" auf den "Anderen" Fall projezieren.

    Mietminderungsberechnungen sind umfangreiche Berechnungen denen das Nutzerverhalten zu Grunde gelegt wird.

    Und dies geht nur mit einem sachkundigen Berater.

    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.

    Mit freundlichen Grüßen

    ReiMa-Baudienstleistungen

    PS. Unsere (www.svb-reima.de) Beiträge hier im Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Normalerweise muss eine 2 wöchige Frist dem VM eingeräumt werden einen Mangel abzustellen. Das gilt nicht bei akuter Gesundheitsgefährdung, das ist aber zu beweisen. Mehr Informationen enthält die Frage nicht. MfG

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    Antwort von Silke81 Silke81

    Für Schimmelschäden hat selbstverständlich der Vermieter aufzukommen, außer du hast ihn selbst verschuldet. Schimmel ist nicht nur unangenehm, weil er Deine Möbel kaputtmacht- er ist vor allem auch hochgradig gesundheitsschädigend und ein Grund für Mietminderung.

    Sofern sich Dein Vermieter weiterhin querstellt, solltest Du vielleicht mal dringend zum Mieterschutzbund gehen, und Dich dort beraten lassen.

    Wenn alle Stricke reißen - und sich trotzdem nichts tut: raus aus der Wohnung und zwar schleunigst!

    Kommentar von feenwinkel feenwinkelfeenwinkel

    Weißt du, ob der Fragesteller überhaupt schon mit dem Vermieter gesprochen hat?

    Kommentar von christina1985 christina1985christina1985

    ja das glaube ich nämlich auch nicht... (hört sich nicht so an) und wenn er ihn selber verschuldet hat, muß er alles zahlen. auch die schäden an der wohnung... es ist besser hier mit dem vermieter zu reden und gemeinsam eine lösung zu finden

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    angemessen...

    Schau mal bei www.anwaltonline.com - vielleicht findest Du da was

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    Antwort von Zarka Zarka

    Rechtlich verbindliche Auskünfte dürfte Dir ein Rechtsanwalt geben.

    Ich würde es erst einmal im Gespräch mit dem Vermieter versuchen und wenn das nichts bringt eine 14 Tägige Frist setzen. Dies würde ich schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein tun.

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    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    Normalerweise ist für Schimmel der Vermieter selber verantwortlich. Was hat der Vermieter auch damit zu tun.

    Kommentar von christina1985 christina1985christina1985

    irgendwie verstehe ich diese antwort nicht wirklich, vermieter selber verantwortlich, vermieter hat damit nix zum tun? ?

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