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Ab wann Anspruch auf Witwenrente

Frage von witwenrente witwenrente

Lebte mit meinen Mann seid 4 Jahren zusammen und vor 4 Monaten hatten wir geheiratet. Durch eine plötzlich schwerer Erkrankung verstarb mein Mann vor einer Woche. Habe ich trozdem Anspruch nach nur 4 Monaten auf eine Witwenrente. Er war 57 Jahre und ich bin 47 Jahre.

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Frage ist wie plötzlich war die Erkrankung. Wenn die Erkrankung schon vor Eheschließung bekannt war, wird der Gesetzgeber von einer Versorgungsehe ausgehen. Ansonsten könnte es sein das die Krankheit wie ein Unfalltod unvorhergesehen kam könnte ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Dafür müßte aber der Krankheitsverlauf untypisch gewesen sein.(Tod durch Erkältung/Lungenentzündung). Und nicht vorhersehbar (Krebs etc.).

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    Antwort von Lissa Lissa

    Du solltest auf jeden Fall Witwenrente beantragen.

    Bei diesem Antrag gibt es einen zusätzlichen Fragebogen, der auszufüllen ist, wenn die Ehe noch kein Jahr bestanden hat.

    Der ist ordnungsgemäß auszufüllen.

    Daraufhin entscheidet die Rentenversicherung, ob gezahlt wird oder nicht.

    http://kuerzer.de/UIs67awZa

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    Antwort von Auskunft Auskunft

    Ich möchte Dir zuerst mein Beileid aussprechen.

    "Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab.

    Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern."

    (http://www.renten-fakten.de/witwenrente)

    Da es sich bei Deinem verstorbenen Mann um eine plötzliche Erkrankung handelt, was ggf. ein Arzt bescheinigen kann, würde ich die Witwenrente mit diesem Hinweis beantragen.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein. Weil man mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein. Es sei denn, es gab Gründe, dass Ihr nicht vorher heiraten konnte. Ansonsten sieht es nach einer "Versorgungsehe" aus, und die wird nicht durch Witwenrente unterstützt.

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    Antwort von Hawes Hawes

    schau mal hier vieleicht ist ja was dabei http://www.rentenlexikon.bmas.de

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    Antwort von russeliana russeliana

    leider nein, da gibt es ein neues Gesetz. Damit der Staat wieder mal eine Ausrede hat, nicht zahlen zu müssen. Vielleicht hilft es, wenn du nachweisen kannst, dass dein Mann bei der Hochzeit gesund gewesen ist.

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