Mein Enkel ist 12 und möchte sich zu seinem Taschengeld gerne etwas dazu verdienen. Aber ab welchem Alter darf man das denn überhaupt machen? Ist der nicht noch zu jung? Wer kennt sich da aus und kann uns weiter helfen?
Ab wann, also ab welchem Alter darf man Zeitungen austragen?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
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''Ist der nicht noch zu jung?''
Ja, ist er. Siehe http://www.buzer.de/gesetz/956/a13677.htm
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kleinaberoho1kleinaberoho1
also ich habe mal bei der zeitung bei uns gefragt und die sagten mir ab 14 und hat nur blättchen. er müsste dann eine bewerbung in 2 jahren schreiben...:D:D ;D
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ingoscheumanningoscheumann
Kinderarbeit! Als meine Kinder so jung waren, habe ich ihnen Aufgaben im Haushalt übertragen, dafür gabs mehr Taschengeld!
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GirlyGirl96GirlyGirl96
wenn zB. einer der ehrziehungsberechtigten den job bekommt und der sohn ihn aber mitmacht, kann er ein teil des geldes bekommen! sonst ab 14 oder (eher für mädchen) im Freundes/familienkreis babysitten (stundenweise) das hab ich mit 12 auch gemacht...hab dafür zwar kein geld, aber so alle viertel bis halbe jahr ein oberteil o.ä. bekommen ;)
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craziiehThingcraziiehThing
minijobs ab 13 oder 14. aba hängt davon ab, wo er hingeht, um sich anzumelden.
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