hi, ich war bis ende juli angestellt und bin nun ab august nur noch als selbstständiger tätig. gibt es einen zeitraum, den man einhalten muss, bis man der firma, in der man angestellt war, eine rechnung schreiben darf, weil man nun nur noch als selbstständiger für diese arbeitet?
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ab wann als selbständiger rechnungen an ehemalige firma stellen
Frage von
teufelwi
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Mannie1Mannie1
Nein gibt es nicht. Du kannst die Rechnung schreiben. Allerdings hast du was von der Scheinselbstständigkeit gehört? Das könnte dein FA aber erst interessieren, wenn du keine andere Auftraggeber hast! Also sorge dafür, dass du auch andere Auftraggeber hast und du mußt dir keine Sorgen mehr machen.
Kommentar von
teufelwi ok danke. habe noch andere kunden. dann ist ja alles in butter
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1Antwort von
Saarland60Saarland60
Mit Erbringen der Leistung oder mit Ablauf der vereinbarten Rechnungsstellung.
Wenn nichts Spezielles vereinbart wurde, kannst Du am 1. September die Rechnung für August schreiben.
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Diese Frage
Das Finanzamt interessiert sich überhaupt nicht für Scheinselbständige, sofern sie ihre Einkünfte korrekt angeben.
Die Sozialversicherungsfalle könnte allerdings gnadenlos zuklappen...!
Das stimmt wohl. Ich habe zu schnell geschrieben ;)
Trotzdem stimmt es auch mit der Scheinselbstständigkeit. Man muß aufpassen!