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ab wann als selbständiger rechnungen an ehemalige firma stellen

Frage von teufelwi teufelwi

hi, ich war bis ende juli angestellt und bin nun ab august nur noch als selbstständiger tätig. gibt es einen zeitraum, den man einhalten muss, bis man der firma, in der man angestellt war, eine rechnung schreiben darf, weil man nun nur noch als selbstständiger für diese arbeitet?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mannie1 Mannie1

    Nein gibt es nicht. Du kannst die Rechnung schreiben. Allerdings hast du was von der Scheinselbstständigkeit gehört? Das könnte dein FA aber erst interessieren, wenn du keine andere Auftraggeber hast! Also sorge dafür, dass du auch andere Auftraggeber hast und du mußt dir keine Sorgen mehr machen.

    Kommentar von mig112 mig112mig112

    Das Finanzamt interessiert sich überhaupt nicht für Scheinselbständige, sofern sie ihre Einkünfte korrekt angeben.

    Die Sozialversicherungsfalle könnte allerdings gnadenlos zuklappen...!

    Kommentar von Mannie1 Mannie1Mannie1

    Das stimmt wohl. Ich habe zu schnell geschrieben ;)

    Kommentar von Mannie1 Mannie1Mannie1

    Trotzdem stimmt es auch mit der Scheinselbstständigkeit. Man muß aufpassen!

    Kommentar von teufelwi teufelwi

    ok danke. habe noch andere kunden. dann ist ja alles in butter

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Mit Erbringen der Leistung oder mit Ablauf der vereinbarten Rechnungsstellung.

    Wenn nichts Spezielles vereinbart wurde, kannst Du am 1. September die Rechnung für August schreiben.

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    Antwort von mig112 mig112

    Am Besten wie abgesprochen vierzehntägig oder monatlich!!

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