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Ab vieviel € Nebenverdienst muss ich Steuern zahlen, wenn ich einen normalen festen Job habe??

Frage von Mausejule Mausejule
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Antworten (4)

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    Antwort von kleineroteHexe kleineroteHexe

    Ein Minijob (also angestellt beim AG) ist für dich steuerfrei, wenn der AG diesen pauschal mit 2% versteuert. Er kann aber auch eine LSt-Karte (6) verlangen und deine persönliche Lohnsteuer abziehen. Dann ist der Verdienst in der ESt-Erklärung anzugeben, bei Pauschalversteuerung nicht.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    genau so isses!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ein so genannter Minijob ist bis zu 400 € mtl. steuer- und sozialabgabenfrai. Ein 13. Gehalt ist dabei zulässig

    Kommentar von Mausejule Mausejule

    Dann versteh ich nicht warum ich bei einer Summe von 105€ schon Lohnsteuer bezahle!!

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    Ist sehr komisch - frag doch mal nach, vielleicht hat jemand einen Fehler gemacht?

    Kommentar von kleineroteHexe kleineroteHexekleineroteHexe
    1. Gehalt ist zulässig, aber dann wird alles steuer- und svpflichtig! Grenze von 4.800 € jhrl. darf nicht überschritten werden (außer durch Krankheitsvertretung 2x jhrl.)
    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    @mausejule: das versteh ich auch nicht. Ist dein Job als Minijob bei der Bundesknappschaft angemeldet? - Manche Arbeitgeber kennen sich nicht richtig aus, leider...

    @ kleineroteHexe: auch hier ist der Minijob neben einem normalen Gehalt stuer- und sozialabgabenfrei

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ein Minijob bis 400 Euro ist steuerfrei, muss aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    nein, muß er nicht! Außer er wird NICHT vom AG pauschal versteuert!

    Kommentar von TanteBertha TanteBerthaTanteBertha

    Also ich habe es seinerzeit angegeben, es hatte ja keine Nachteile für mich, stand halt nur mit im Antrag.

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    Antwort von Bibo1527 Bibo1527

    Du musst alles versteuern - zumindest bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung alles angeben, somit auch deinen Nebenverdienst.
    Grundsätzlich musst Du ein eigenständig erzieltes Einkommen ab einer jährlichen Umsatzsumme von (ich glaube) 17.000 Euro versteuern (Umsatzsteuer erheben und ans Finanzamt überweisen). Einkommenssteuer - wie gesagt - aber auf jeden Fall.

    Kommentar von wj2000 wj2000wj2000

    Ansonsten kann man wegen Schwarzarbeit belangt werden!

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Minijob ist bis 400 €in jedem Fall steuerfrei

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    Sollte Dein Nebenverdienst im Angestelltenverhältnis bestehen, so musst Du dort ja eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6) abgeben - oder auf 400-Euro-Basis arbeiten...

    Kommentar von Mausejule Mausejule

    Das habe ich nicht(2te Steuerkarte!), nur bei meinem "normalen" Arbeitgeber ist eine!

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    Die kannst Du bei deiner Gemeinde beantragen

    Kommentar von Mausejule Mausejule

    Das weiß ich, ich brauche aber keine 2te! Ich habe einen Minijob am WE. Normalerweise steuerfrei, aber habe jetzt Lohnsteuer abgezogen bekommen und weiß nicht warum!!

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Hinweis zur Umsatzsteuer: Als steuerlicher Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben, das bedeutet, dass du in deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer auch nicht ausweisen darfst.

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    ... wenn Du den jährlichen maximalen Gesamtumsatz nicht übersteigst, der m.E. bei ca. 17.000 Euro liegt

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