Ab vieviel € Nebenverdienst muss ich Steuern zahlen, wenn ich einen normalen festen Job habe??
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kleineroteHexekleineroteHexe
Ein Minijob (also angestellt beim AG) ist für dich steuerfrei, wenn der AG diesen pauschal mit 2% versteuert. Er kann aber auch eine LSt-Karte (6) verlangen und deine persönliche Lohnsteuer abziehen. Dann ist der Verdienst in der ESt-Erklärung anzugeben, bei Pauschalversteuerung nicht.
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Raimund1Raimund1
Ein so genannter Minijob ist bis zu 400 € mtl. steuer- und sozialabgabenfrai. Ein 13. Gehalt ist dabei zulässig
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Mausejule Dann versteh ich nicht warum ich bei einer Summe von 105€ schon Lohnsteuer bezahle!!
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antola61antola61 Ist sehr komisch - frag doch mal nach, vielleicht hat jemand einen Fehler gemacht?
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kleineroteHexekleineroteHexe - Gehalt ist zulässig, aber dann wird alles steuer- und svpflichtig! Grenze von 4.800 € jhrl. darf nicht überschritten werden (außer durch Krankheitsvertretung 2x jhrl.)
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Raimund1Raimund1 @mausejule: das versteh ich auch nicht. Ist dein Job als Minijob bei der Bundesknappschaft angemeldet? - Manche Arbeitgeber kennen sich nicht richtig aus, leider...
@ kleineroteHexe: auch hier ist der Minijob neben einem normalen Gehalt stuer- und sozialabgabenfrei
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TanteBerthaTanteBertha
Ein Minijob bis 400 Euro ist steuerfrei, muss aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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antola61antola61 nein, muß er nicht! Außer er wird NICHT vom AG pauschal versteuert!
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TanteBerthaTanteBertha Also ich habe es seinerzeit angegeben, es hatte ja keine Nachteile für mich, stand halt nur mit im Antrag.
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Bibo1527Bibo1527
Du musst alles versteuern - zumindest bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung alles angeben, somit auch deinen Nebenverdienst.
Grundsätzlich musst Du ein eigenständig erzieltes Einkommen ab einer jährlichen Umsatzsumme von (ich glaube) 17.000 Euro versteuern (Umsatzsteuer erheben und ans Finanzamt überweisen). Einkommenssteuer - wie gesagt - aber auf jeden Fall.Kommentar von
wj2000wj2000 Ansonsten kann man wegen Schwarzarbeit belangt werden!
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Raimund1Raimund1 Minijob ist bis 400 €in jedem Fall steuerfrei
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Bibo1527Bibo1527 Sollte Dein Nebenverdienst im Angestelltenverhältnis bestehen, so musst Du dort ja eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6) abgeben - oder auf 400-Euro-Basis arbeiten...
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Mausejule Das habe ich nicht(2te Steuerkarte!), nur bei meinem "normalen" Arbeitgeber ist eine!
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Bibo1527Bibo1527 Die kannst Du bei deiner Gemeinde beantragen
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Mausejule Das weiß ich, ich brauche aber keine 2te! Ich habe einen Minijob am WE. Normalerweise steuerfrei, aber habe jetzt Lohnsteuer abgezogen bekommen und weiß nicht warum!!
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Raimund1Raimund1 Hinweis zur Umsatzsteuer: Als steuerlicher Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben, das bedeutet, dass du in deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer auch nicht ausweisen darfst.
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Bibo1527Bibo1527 ... wenn Du den jährlichen maximalen Gesamtumsatz nicht übersteigst, der m.E. bei ca. 17.000 Euro liegt
genau so isses!