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ab den tag wo ich die scheidung einreiche, muß ich da noch für die kosten des hauses aufkommen?

Frage von Schems Schems

das heißt den kredit zahlen, das ist klar. aber wasser, strom, ihren tel. anschluß, öl zum heizen, ihre anderen auslagen die alle von meinem konto abgehen. sie arbeitet und ich weiß nicht was sie verdient,sie sagt es einfach nicht. auch sagt sie nicht wo die gelder bleiben und wofür sie sind, ich habe ihre karte gesperrt. zahle aber alles weiterhin, was sehr belastet weil ich zur miete wohne und selber achten muß das ich auskomme, es ist jetzt eine doppelbelastung. wer kann mir sagen, wie das im fall einer scheidung funktioniert?

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Antworten (6)

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    Antwort von Wolkenheim Wolkenheim

    Bester Tipp ist es,geh so schnell wie möglich zu einem Anwalt!!Dann kannste nix mehr falsch machen !!Und SIE auch nicht so einfach!!

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Richtig. Es ist nämlich nicht ganz so einfach.

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    Antwort von darklady86 darklady86

    Am besten du regelst das alles mit deinem Anwalt, so stehst du auf alle Fälle auf der sicheren Seite.Wenn sämtliche Sachen wie Strom etc. auf deinen Namen laufen ist das nämlich nicht so einfach. Denen ist es so gesehen egal ob du noch da wohnst oder nicht.

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    Antwort von gamasche gamasche

    Wenn Ihr ein gemeinsames Haus habt, sie offensichtlich dort jetzt allein wohnt,die Leistungen der Diensteanbieter und Lieferanten gemeinsam, auf beide Namen bestellt wurden, seit Ihr Gesamtschuldner. Du musst zahlen, wenn sie es nicht tut. Was Du allein unterschrieben hast, sowieso. Du kannst dann nur fristgerecht kündigen, den Bankeinzug zum Termin widerrufen. Alles, was sie allein, auf ihren Namen zu laufen hat, Handy..., muss Dich nicht interessieren, kannst die Einzugsermächtigung ohne Folgen für Dich widerrufen. Was das alles für den Fall der Scheidung bedeutet, ist von den Umständen abhängig. Wirst Du ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet, oder nicht... Bei dem Kredit seit Ihr sicher Gesamtschuldner. Da wird's dann auch schwieriger, wer behält das Haus, zu welchen Bedingungen, wer muss, mit wie viel ausbezahlt werden... Da kann ich Dir nur raten, eine außergerichtliche Einigung mit ihr anzustreben, spart Gerichts- und Anwaltskosten. Wenn das nicht möglich ist, eben fachkundig beim Anwalt beraten lassen. Wünsche Dir viel Erfolg.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Kosten für ein Haus trägt der Hauseigentümer! Wo bitte ist das Problem?

    Kommentar von Schems SchemsSchems

    das wir beide eigentümer sind sie aber nicht in der lage ist es alleine zu unterhalten, ich aber schon seit monaten ausgezogen bin

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Das ändert nichts an den Zahlungspflichten.

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    Antwort von jockl jockl

    Entziehe alle Einzugsermächtigungen und lasse alle noch kommenden Abbuchungen zurückbuchen. Aber Vorsicht, ganz so einfach ist das nicht.

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    Antwort von ananasie ananasie

    gib bei den dienstleistern, (strom, waser, etc) an, dass du nicht mehr dor wohnst, sie sollen sich an die neue bewohnerin bzw. deine exfrau wenden. und eröffne dein eigenes konto auf dass du deinen lohn einzahlen lässt. da nur noch sie im haus wohnt muss auch nur sie zahlen. so ist es zumindest bei uns.

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