Hallo zusammen,
ich bin momentan noch in der Ausbildung die ich voraussichtlich am 28.02.11 beenden werde. ich habe schon vor einiger Zeit meine Musterung hinter mir, damals habe ich sofort meinen KDV Antrag gestellt und dieser wurde auch ohne Probleme akzeptiert. Kurze Zeit danach habe ich mir in meiner nähe eine Zivistelle gesucht und diese dann auch gekriegt, sie fängt zum 01.03.11 an. Nun ist es so das mich mein AG nur übernehmen würde wen ich sofort nach der Ausbildung anfangen könnte. Was genau kann ich jetzt tun, da ja der KD ab sofort ja nicht mehr gegen den Eigenen Willen abgeleistet werden muss. Kann ich jetzt noch meinen KDV Antrag widerrufen? Oder ist es schon zu spät? Falls nein, wird man zu 100% nicht mehr einberufen? (außer im Notstand) Ist dieses Gesetz schon durch?
Danke schonmal im vorraus. MfG
Prima, das wollte ich wissen, sollte ich mich dann am besten sobald wie möglich an meiner Zivistelle melden oder? Und sagen das ich nicht zum Zivildienst antrete, da sich das aus den Gründen der Übernahme im Betrieb und Zwecks der Neuregelung diesen Jahres erledigt hat? Ich weiß nämlich nicht ob sich die BAZ bei denen meldet sobald die Sache vom Tisch ist...
Das BAZ wird auch die Zivildienststelle informieren ... Du brauchst das nicht zu machen, kannst es aber fairerweise tun.
Mittlerweile heben die sogar Einberufungen (zum 01.03.2011) auf (ohne Verzicht auf KDV Status) wenn einer erklärt dass er von dem Recht am 30.06.2011 entlassen zu werden Gebrauch machen wird.
http://www.musterungsforum.de/forum/wehrpflichtallgemeinundaussetzungderwehrpflicht/einberufungfuerzivildienstumgehen-t3410.0.html;msg16677;topicseen#new
Das Zivildienständerungsgesetz sieht nämlich vor dass jeder Zivildienstleistende auf ANtrag zum 30.06.2011 zu entlassen ist. Was für einen Sinn macht aber ein 4-Monatsdienst noch - keinen. Das sieht jetzt auch das BAZ so ...