also unsre heizungen sind ab 22uhr imma aus..egal ob wir ganz hochdrehen oder nicht..der hausmeister meinte das ist jetzt gesetzlich und muss sich an diesen ..keine ahnung wie das genau heisst..energiesparblablabla halten..ich hab eine 1,5jahre alte tocher und das kann doch net sein das sie wegen sowas nachts frieren muss..also ich geh imma so gegen 24uhr schlafen und friere mir den arschiiiii ab...ist das gesetzlich oder veräppeln die uns..das geht schon seit winter 2008
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WilliiWinzigWilliiWinzig
Der Hausmeister hat keine Ahnung, es gibt gesetzliche Mindest-Temperaturen die eingehalten werden müssen
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DrachentoeterDrachentoeter
Es gibt keine gesetzliche Regelung die so etwas vorschreibt. WilliWinzig hat schon ganz recht es gibt Mindestemperaturen die eingehalten werden müssen. Eine Nachtabsenkung ist zwar erlaubt muss sich aber im Rahmen halten.
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4Antwort von
DoppelherzDoppelherz
Also gesetzlich Abschalten ist m.E. ein Schmarrn, eher dass gesetzlich bestimmte Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Meist liegt das wohl im Ermessen der Hausverwaltung. Bei uns werden die Systeme zwischen 24.00 und 7.00 oder 6.00 runtergefahren, d.h. man kann heizen, aber nicht auf Volltouren (also 20° sind schon möglich), auch das heiße Wasser ist dann nicht ganz so heiß. Aber Ausschalten, das geht ja gar nicht
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amdrosamdros
Wurde hier schon öfter nach gefragt. Ob das nun gesetzlich ist, weiß ich nicht. Erkundige Dich doch mal beim Mieterbund
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1Antwort von
FriedrichAmmon Meine Heizung ist bis 20.30 Uhr auf 22 ° eingestellt. Danach Nachtabsenkung, 17 ° . Abgefrohren ist mir noch nichts. Zimmertemperatur morgens um 1/2 8 immer noch ca. 18 - 19 °.
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mamo2402mamo2402
unser Mietshaus mit 12 Mietparteien fängt auch ab 22 Uhr zu frieren....ab 22 Uhr wird gedrosselt,ab 6 Uhr wieder eingeschaltet.
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senaasenaa ja sag ich doch..wenn ich unsre heizungen mal anfasse..total kalt net mal lauwarm..also da stimmt doch was nicht
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UlieuleUlieule
In den meisten Mietshäusern ist das leider so. Nur eine kleine Anmerkung noch, Kinder sollten nicht in beheizten Räumen schlafen. Das ist nicht gerade gesund.
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senaasenaa ja aber unsre heizungen drehen wir ja au net ganz hoch..aber wenns draussen 10grad ist und heizungen sind nicht an..so willste bestimmt dein kind au net schlafen lassen
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sonnenladysonnenlady Glücklicherweise ist es in den meisten Mietshäusern eben nicht so und jeder entscheidet selbst, wie warm er es gern hätte.
Auch, dass Kinder nicht in beheizten Räumen schlafen sollen ist Käse. Richtig ist, dass die Räume nicht überheizt sein sollten. Das ist was anderes.
Und - wie warm oder kalt die Wohnung des Fragestellers ohne nächtliches heizen ist, wissen wir nicht. Grad im Altbau kann es nachts a.rschkalt werden.
Also - nachmessen und wenn die gesetzlichen Mindesttemperaturen unterschritten sind, den Vermieter dezent auf seine Pflichten hinweisen.
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DerUhuDerUhu
Nein Satellitengesteuert zentral vom Weltall aus. Kannst deine Heizung an und aus machen wie du lustig bist.
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mamo2402mamo2402 das hilft nichts wenn zentral runtergedreht wurde!
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swatkattenswatkatten
So ein Blödsinn! Der HM hat keine Ahnung! Gerade abends wird es ja kühler und es soll auch Leute geben, die Nachts von zu Hause aus arbeiten. Bei uns ist es zum Glück nicht so, wir können Heizen, wie wir wollen, da wird nichts runtergedreht. Ich wohne in einem renovierten 4-Familien-Altbau.
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Heizungen werden wegen Energiesparmaßen in einen Nachtsparmoduns runtergefahren. Das heißt aber nicht, daß sie nun aus sind.
Das ist außentemepraturabhägig. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das in einem Mietshaus zulässig ist.
Schließlich hatte jede Familie einen anderen Tagesrhythmus.
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senaasenaa ich sage doch..die fahren das ganz runter..die heizungen sind kalt..müssten doch wenigstens lauwarm sein oda net^^
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zorngickelzorngickel Es "muss" überhaupt nichts. es kommt immer darauf an welche Außentemperatur herrscht und welche Raumtemperatur sich dabei einstellt. Es ist also müßig hier was von angehenden Frostbeulen oder erfrierenden Kinden zu erzählen. Alleine die tatsächlich gemessene Raumtemperatur ist maßgebend. Grundsätzlich ist kalter Heizheizkörper nicht gleich kalte Wohnung, auch wenn das oft subjektiv so empfunden wird. Und wer meint Nachtabsenkung wäre blödsinn und weder erlaubt, nochwürde es etwas bringen, der sollte sich doch einfach mal mit der EnergieeinsparVerordnung auseinander setzen, bzw. lesen. Aus reinem Jux und dollerei werden solche Verordnungen sicher nicht verabschiedet, auch wenn man sich über deren Sinn oder Unsinn streiten kann.
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jennyblommajennyblomma
Nein es ist nicht in Ordnung. Bei uns im Haus war es jahrelang so und mein "toller" Vermieter ließ nicht mit sich reden. Erst die Androhung das vom Mieterverein klären zu lassen, hat ihn veranlasst die Sache zu überdenken.
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TomataTomata
denke auch, dass die heizung nur gedrosselt wird und nicht abgestellt. ihr werdet eine ölheizung im keller haben und die verbraucht das teure öl auch, wenn ihr nachts nicht oder wenig heizt. also wird "vorgegeben", dass ihr nur so und so viel maximaltemperatur (aber mindesttemperatur) haben könnt. das ist in den meisten mietshäusern leider so. es gibt ja auch eine heizperiode und da kann es schonmal vorkommen, dass ihr im september bei einem kälteeinbruch frieren müßt.
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felionatorfelionator
wenn das im Mietvertrag so festgelegt wurde dann ist das "Gesetz" aber wenn nicht dann kannst du sogar die Miete um bis zu 30% kürzen bis der "schaden" beoben ist.
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senaasenaa also im mietvertrag steht sowat nicht..davor hatten wir keine probleme
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sonnenladysonnenlady ...und selbst wenn es drinstehen würde, wäre es eine salvatorische Klausel und ungültig. ;-)
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senaasenaa hehe salvatorische was :))))
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zj1000zj1000
Was bitte macht ein 1,5 Jahre altes Kind nach 22.00 Uhr ?
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senaasenaa loool sie schläft..
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zj1000zj1000 Dann ist ja alles gut.
DH - so ist es. Gib mal einen dezenten Hinweis an deinen Vermieter, dass dein Hausmeister versucht eigenständig zu denken und du die Addy vom Mieterschutzbund kennst. Das hilft manchmal schon.
lool..der vermieter meldet sich schon seit 3jahren nemme...
Zahl mal die Miete nicht mehr, dann kommt der.
dann hab ich probleme..wir haben letztes jahr au mit mieterbund gedroht ..brief usw..geschickt nixxxxx...
Dazu besteht keine Rechtliche Grundlage.