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Ab 18 Nachtschichten????

Frage von Tinchen1993 Tinchen1993

Mooooooin ich bin seid kurzem 18 geworden und soll jetzt Nachtschichten machen (bin Azubi anner Tanke). Habe aber von jemanden gehört das wenn meine Eltern das auch nicht wollen, ich erst ab 21 Jahren Nachtschichten machen darf (Er ist selber Unternehmer).. Er meint es steht sogar in nem Paragraphen drin, meine Frage ist nun wisst ihr welcher Paragraph das ist??? Er kommt auch nicht mehr drauf welcher das genau ist.....

ICH SAG SCHON MAL DANKEEEE=)

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Antworten (10)

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    Antwort von Ignatius Ignatius

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt (wie der Name schon sagt) nur für Jugendliche. Ab dem 18. Geburtstag gilt es nicht mehr. Eine Altersgrenze von 21 gibt es im Arbeitsrecht meines Wissens nicht.

    Eine andere Frage ist, wie die Ausbildung Nachts ablaufen soll. Welche Inhalte werden vermittelt? Ist der Ausbilder anwesend? Und wenn der Ausbilder nicht anwesend ist, wie soll der Azubi dann ausgebildet werden? Die Pflicht den Auszubildenden auszubilden ergibt sich aus dem Berufsausbildungsgesetz und aus dem Ausbildungsvertrag.

    Kommentar von Tinchen1993 Tinchen1993

    ich bin auch tagsüber alleine... und lernen tu ich da auch nichts!!!! mein freund ist auch an einer tanke und lernt eindeutig mehr als ich....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    und lernen tu ich da auch nichts!!!

    Na dann wende dich an die zuständige Kammer.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Da ist der eigentliche Knackpunkt. Du solltest das Gespräch mit deinem Chef suchen und ihn auf seine Pflicht auszubilden hinweisen. Azubis sind keine billigen Arbeitskräfte, sondern Menschen, in die investiert werden muss. Davor kann sich dein Ausbildungsbetrieb nicht drücken.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    Soll heißen: Berufsbildungsgesetz...

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    Antwort von Fridleif Fridleif

    Sowie Du 18 bist, zählen Deine Eltern nichts mehr...

    Es spricht auch nichts dagegen, dass Du Nachtschichten schiebst. Natürlich kann ich verstehen, dass die Nachtschicht für eine junge Frau an einer Tanke alles andere als toll und sicher ist... aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Du Nachtschichten arbeiten kannst...

    Da gibt es soviel ich weiß keinen Paragraphen im Arbeitszeitgesetz, der Dir hilft. Ich lass mich aber gern eines besseren belehren :-)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Ab 18 gilt für dich nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das Arbeitszeitgesetz und das lässt Nachtschichten zu.

    P.S. Mit dem Berufsbildungsgesetz hat das übrigens nichts zu tun.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Mit 18 Jahren bist Du Volljähtig und auch voll einsatzfähig.

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    Antwort von Katzevadder Katzevadder

    Und wie ist das mit Bäckerazubis? Sollen die dann künftig auch erst um 8 Uhr anfangen?

    Kommentar von Fridleif FridleifFridleif

    Für die gibt es Sonderregelungen, insbesondere auch für den Gastrosektor

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Und wie ist das mit Bäckerazubis?

    Die dürfen als Jugendliche auch keine Nachtschicht machen. Sie dürfen lediglich schon ab 5 Uhr in Bäckereien beschäftigt werden, statt ab 6 Uhr.

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    Antwort von CnTobi CnTobi

    stell dich mal net so an... bist volljährig darfst alles machen und musst auch alles machen^^ man hat halt nicht nur rechte ab 18^^

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ab 18 sind die Eltern nicht mehr für so was zuständig.

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    Antwort von DerGeraet92 DerGeraet92

    Sorry aber du musst .

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    Antwort von chocoholic89 chocoholic89

    Wir sind in Deutschland, da ist man schon mit 18 volljährig ;D

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    Antwort von CnTobi CnTobi

    ab 18 musste da wohl antreten egal ob lehrling oder nicht

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