Ich erhalte seit dem 01.06. für meine nun 19 jährige Tochter Unterhalt. Meine Ex und ich haben uns auf die Düsseldorfer Tabelle geeinigt,Bis zum 01.05.2011 habe ich auch brav danach gezahlt und meine EX und ich haben uns das Kindergeld geteilt. Nun meint sie, sie könne das komplette Kindergeld von 184,00 Euro abziehen. Ist das richtig? Und wenn ja, warum ist das so? Meine Tochter macht im kommenden Jahr ihr Abi.
ab 18 Jahre 100% Kindergeldabzug vorher 50% warum?
Antworten (2)
-
1
Wieso erhälst Du Unterhalt für deine Tochter?
Deine Tochter ist volljährig und du bist ihr gegenüber selbst barunterhaltspflichtig. Einen Unterhaltsanspruch hat sie nur selbst.
Daher wird ab Eintritt der Volljährigkeit auch das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet, damit eine gerechte Lastenverteilung unter den barunterhaltspflichtigen Elternteilen stattfindet.
Die Unterhaltsberechnung wäre normaerweise wie folgt:
Zusammengerechnete unterhaltsrelevante Einkommen beider Eltern.
Unterhaltsbetrag in der DDT ablesen (4. Altersstufe)
Kindergeld und eventuell sonsiges Einkommen der Tochter abziehen
Den Restbedarf, je nach Leistungsfähigkeit, auf die Eltern aufquoteln.
-
0Antwort von
lilli2007lilli2007
Ja da hat sie recht, ab 18 wird das volle kindergeld auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, auch du auch wenn dieTochter bei dir wohnt. Der Unterhalt erechnet sich aus dem Einkommen beider Eltern.ihr beide seid gesteigert unterhaltspflichtigg und habt alles zu tun um Uh zahlen zu können, da die Tochter priviligiert ist bis sie Abitur hat.
Diese Frage teilen