gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ab 1.1.2009 gibt es nur noch einen einheitlichen Beitragssatz für Krankenkassen stimmt das??????????

gefragt von ArmindoArmindo am 14.07.2008 um 23:04 Uhr

Habt Ihr das auch schon gehört, habe erst letztes Jahr gewechselt um zu sparen nämlich von 14,4 auf 12,3 % und jetzt soll es einheitlich werden ca. 14,6 % hat das schon jemand gehört.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 34.939 Medizin x 14.962 Krankenkasse x 1.543 Beitragssatz x 12

anonym
beantwortet von Lissa am 14. Juli 2008 23:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sind die Hauptpunkte der Gesundheitsreform 2009:

Einheitlicher Beitragssatz

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz zahlen, egal bei welcher Kasse sie versichert sind. Die Gelder fließen dann in einem Gesundheitsfonds zusammen. Aus diesem erhalten die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Betrag für jeden ihrer Versicherten. Gibt eine Kasse weniger Geld für Krankenbehandlungen und Kundenservice aus, kann sie ihren Versicherten Beiträge zurückzahlen. Kassen, bei denen die Pauschale nicht ausreicht, um die Versicherten zu versorgen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten. Verändert sich der Zusatzbeitrag, dürfen Versicherte sofort zu einer anderen Kasse wechseln.

Versicherungspflicht in der PKV

Ab 2009 gilt die Versicherungspflicht für fast alle. Ausgenommen davon sind nur Soldaten und Bundespolizisten, für die der Staat die Gesundheitskosten im Rahmen der freien Heilfürsorge übernimmt. Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass die Leistungen mindestens ambulante und stationäre Behandlungen bei Ärzten und in Krankenhäusern abdecken. Selbstbehalte sind bis zu einer Höhe von 5 000 Euro möglich. Zahnarztbesuche und Zahnersatz müssen nicht versichert werden.

Sonderfall Beamte

Auch Beamte und Pensionäre müssen sich ab 2009 „beihilfeergänzend“ versichern. Beispiel: Erhält ein Beamter einen Beihilfesatz von 50 Prozent, muss er für die anderen 50 Prozent eine Versicherung abschließen, um die Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen abzusichern. Das gleiche gilt auch für Pensionäre. Der Selbstbehalt ist auf 2 500 Euro begrenzt. Zahnarztkosten können Beamte und Pensionäre auf freiwilliger Basis mitversichern lassen.

Basistarif

Ebenfalls neu ab 2009: Ein Basistarif löst den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung ab. Am Leistungsumfang ändert sich nichts. Doch Versicherte haben künftig Vorteile, wenn sie in den Basistarif einer anderen privaten Versicherung wechseln. Sie können dann nämlich einen Teil ihrer Alterungsrückstellung mitnehmen. Diese bauen Versicherer auf, damit die Beiträge ihrer Kunden in späteren Jahren nicht so stark steigen müssen. Wer in den normalen Tarif einer anderen Versicherung wechselt, kann die Alterungsrückstellung nicht mitnehmen.

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Gesundheitsreform/11510...

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 14. Juli 2008 23:12

Vielen Dank für die Info


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Juli 2008 23:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, habe ich gehört.


anonym
beantwortet von phffm am 1. August 2008 17:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo an alle, der einheitliche Satz wird kommen, Höhe eher um die 15 %. Ich finde das absolut unglaublich: gleicher Versicherungssatz, unterschiedliche Leistungsspektren! Wie soll das jemandem verständlich gemacht werden können? Und die Versicherungen können sogar noch nachfordern, wenn sie mit dem Geld nicht klarkommen! Da bleibt einem doch die Spucke weg. Ich schlage deshalb vor, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu richten - suche Gleichgesinnte!


anonym
beantwortet von Roesner999 am 16. Juli 2008 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Antwort von "nicht schon wieder" ist so, wie sie im Referenten-Entwurf zu lesen ist, jedoch noch kein endgültiges Gesetz, da wird noch etwas gebastelt......

Kommentar von 9fadc3aebfa3d352e81da3b1a4e6a1bdsmallAnakonda29 am 29. Juli 2008 23:36

Alles noch in Arbeit,Fakten gibst noch keine!!!! Keine Panik LG


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. Juli 2008 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, leider unverständlicherweise. Solche Ideen kommen halt nur aus den Köpfen nicht denkender Politiker. Dein Beitragssatz wird aber noch viel höher als die 14,6 % ausfallen. Rechne mal mit mindestens 15,5 %

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 14. Juli 2008 23:15

es bleibt einem ja immer weniger und alles ist so teuer im Winter muß man wohl dieses Jahr ganz viele Decken haben um Heizkosen zu sparen wo soll das noch hinführen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 23:20

naja wenn du so krank dadurch wirst, daß du ein Pflegefall wirst, hast du absofort ja wieder Vorteile ;-)


Taraa
beantwortet von Taraa am 14. Juli 2008 23:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hmmmm.. ja leider... also zur Privaten wechseln ;-)

Kommentar von D6579a8c0b1b31f18943d6b0dbb4e693smallPutze am 14. Juli 2008 23:12

bloß nicht! um Gottes Willen!!


pegolina
beantwortet von pegolina am 14. Juli 2008 23:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das ist aber schon länger bekannt.


Franzka
beantwortet von Franzka am 14. Juli 2008 23:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja es wird einheitlich, aber den Satz kannte ich noch nicht!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Juli 2008 23:12

der wird auch erst im Herbst bekannt gegeben


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie sicher ist eine Patientenverfügung?

    Dürfen Selbstständige Augenärzte Nebeneinkünfte haben?

    Kosten für Spermiogramm

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.