Armindo am 14.07.2008 um 23:04 Uhr
Habt Ihr das auch schon gehört, habe erst letztes Jahr gewechselt um zu sparen nämlich von 14,4 auf 12,3 % und jetzt soll es einheitlich werden ca. 14,6 % hat das schon jemand gehört.
Das sind die Hauptpunkte der Gesundheitsreform 2009:
Einheitlicher Beitragssatz
Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz zahlen, egal bei welcher Kasse sie versichert sind. Die Gelder fließen dann in einem Gesundheitsfonds zusammen. Aus diesem erhalten die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Betrag für jeden ihrer Versicherten. Gibt eine Kasse weniger Geld für Krankenbehandlungen und Kundenservice aus, kann sie ihren Versicherten Beiträge zurückzahlen. Kassen, bei denen die Pauschale nicht ausreicht, um die Versicherten zu versorgen, müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten. Verändert sich der Zusatzbeitrag, dürfen Versicherte sofort zu einer anderen Kasse wechseln.
Versicherungspflicht in der PKV
Ab 2009 gilt die Versicherungspflicht für fast alle. Ausgenommen davon sind nur Soldaten und Bundespolizisten, für die der Staat die Gesundheitskosten im Rahmen der freien Heilfürsorge übernimmt. Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass die Leistungen mindestens ambulante und stationäre Behandlungen bei Ärzten und in Krankenhäusern abdecken. Selbstbehalte sind bis zu einer Höhe von 5 000 Euro möglich. Zahnarztbesuche und Zahnersatz müssen nicht versichert werden.
Sonderfall Beamte
Auch Beamte und Pensionäre müssen sich ab 2009 „beihilfeergänzend“ versichern. Beispiel: Erhält ein Beamter einen Beihilfesatz von 50 Prozent, muss er für die anderen 50 Prozent eine Versicherung abschließen, um die Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen abzusichern. Das gleiche gilt auch für Pensionäre. Der Selbstbehalt ist auf 2 500 Euro begrenzt. Zahnarztkosten können Beamte und Pensionäre auf freiwilliger Basis mitversichern lassen.
Basistarif
Ebenfalls neu ab 2009: Ein Basistarif löst den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung ab. Am Leistungsumfang ändert sich nichts. Doch Versicherte haben künftig Vorteile, wenn sie in den Basistarif einer anderen privaten Versicherung wechseln. Sie können dann nämlich einen Teil ihrer Alterungsrückstellung mitnehmen. Diese bauen Versicherer auf, damit die Beiträge ihrer Kunden in späteren Jahren nicht so stark steigen müssen. Wer in den normalen Tarif einer anderen Versicherung wechselt, kann die Alterungsrückstellung nicht mitnehmen.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Gesundheitsreform/11510...
Hallo an alle, der einheitliche Satz wird kommen, Höhe eher um die 15 %. Ich finde das absolut unglaublich: gleicher Versicherungssatz, unterschiedliche Leistungsspektren! Wie soll das jemandem verständlich gemacht werden können? Und die Versicherungen können sogar noch nachfordern, wenn sie mit dem Geld nicht klarkommen! Da bleibt einem doch die Spucke weg. Ich schlage deshalb vor, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu richten - suche Gleichgesinnte!
Die Antwort von "nicht schon wieder" ist so, wie sie im Referenten-Entwurf zu lesen ist, jedoch noch kein endgültiges Gesetz, da wird noch etwas gebastelt......
Anakonda29 am 29. Juli 2008 23:36 Alles noch in Arbeit,Fakten gibst noch keine!!!! Keine Panik LG
ja, leider unverständlicherweise. Solche Ideen kommen halt nur aus den Köpfen nicht denkender Politiker. Dein Beitragssatz wird aber noch viel höher als die 14,6 % ausfallen. Rechne mal mit mindestens 15,5 %
Armindo am 14. Juli 2008 23:15 es bleibt einem ja immer weniger und alles ist so teuer im Winter muß man wohl dieses Jahr ganz viele Decken haben um Heizkosen zu sparen wo soll das noch hinführen
naja wenn du so krank dadurch wirst, daß du ein Pflegefall wirst, hast du absofort ja wieder Vorteile ;-)

hmmmm.. ja leider... also zur Privaten wechseln ;-)
Putze am 14. Juli 2008 23:12 bloß nicht! um Gottes Willen!!
Vielen Dank für die Info