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Ab 01.08. arbeitslos. Kann ich zu ALG I zusätzlich ALG II beantragen? Kindergeldzuschlag?

Frage von Tobi79 Tobi79

Hallo Zusammen,

ich werde zum 01.08.2010 arbeitslos. Ich bin verheiratet u. habe 2 Kinder, für die wir monatlich 368 € an Kindergeld erhalten. Meine Frau ist nicht berufstätig. heute habe ich meinen Bescheid erhalten: Ich habe Anspruch auf 1179 € monatl. an Arbeitslosengeld. Wohngeld beziehe ich monatlich 164 €. Mir werden nun ab 01.08. (Beginn meiner Arbeitslosigkeit) Netto ca. 600 € fehlen. Wie kann ich diese wieder rein holen bzw. habe ich noch auf irgend eine Leistung Anspruch? Miete zahlen wir monatlich 513,99 kalt dann kommen noch Heizkosten 102 € und 60 € Strom. Das sind fixe Kosten von 676 € nur an Miete(warm) ohne meine monatlichen Versicherungen etc. WORAUF HABE ICH NOCH ANSPRUCH? Werde ich nun mehr Wohngeld erhalten oder kann ich noch zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt beantragen. Zählt dies auch zu ALG II? Danke für eure Antworten im Voraus!

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Antworten (10)

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    Antwort von eisfee eisfee

    wohngeld müsste eigentlich wegfallen, aber du kannst auf jedenfall versuchen alg2 zu beantragen,schaden kanns nicht!

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Würde ich nicht machen, wird Ihm auch nicht zustehen, Er kann gewaltig Ärger bekommen wenn Er beides beantragt.

    Kommentar von eisfee eisfeeeisfee

    quatsch, so ein mist!!! wenn das eine nicht reicht bekommt er alg2 ergänzend!Hab ich selbst schon machen müssen!

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Was heißt hier Mist, zügel Dich mal in deiner Ausdrucksweise, ich weiß von was ich rede, wir bekamen damals Ärger weil wir auch mit 2 Kindern versucht haben ALG2 zusätzlich zu beantragen, das ging bei uns bis zum Sozialgericht.

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    dann habt ihr sachen wie einkünfte verschwiegen...weil wir leben hier in keine Bananrepublik und wenn dir was zustehgt, dann hast du auch anspruch darauf!!!!

    Kommentar von eisfee eisfeeeisfee

    ich muss mich gar nicht zügeln, nur weil dir nicht passt was ich schreibe?!Du denkst du kennst dich aus und verbreitest doch aber hier fehlinfos!Er muss natürlich angeben das er alg 1 bezieht und wenn erdas macht können die im schlimmsten fall nur nein sagen! hab ja keine ahnung was du für einen, ja ich schreib es wieder, Mist verzapft hast!

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    eisfee hat Recht.

  • 1
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    Wie alt sind die kinder? ich gehe jetzt mal einfach davon aus das sie zwischen 6 und 14 sind. der regelsatz für euch beträgt je 323 euro also 646 euro, die kinder bekommen je (wenn das angenommene alter stimmt) 251 euro also 502 euro, plus kosten der unterkunft und heizung 615 euro (evtl etwas weniger da die warmwasserbereitung und strom aus dem regelsatz gezahlt werden müssen). euer gesammtbedarf beträgt also 1763 euro. euer einkommen beträgt 1149 euro (30 euro freibetrag berücksichtigt) plus 368 euro kindergeld = 1517 euro. es fehlen 246 euro um euren bedarf zu decken, wäre also auch wenn man die jetzige wohngeldberechnung berücksichtigen würde nicht ausreichend. du solltest also einen antrag auf hartz4 stellen. wenn wohngeld ausreichend wäre um euren bedarf zu decken, wird euch die arge auffordern den anspruch prüfen zu lassen da wohngeld eine vorrangige leistung ist. sollte wohngeld auch nur 1 euro weniger als ihr zur bedarfsdeckung beraucht, fällt wohngeld weg und die arge muss zahlen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Genau so.

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    Antwort von Testwinner Testwinner

    Du bekommst also als Arbeitsloser insgesamt 1.711,- Euro bezahlt.

    Erzähl das mal einer Krankenschwester, einem Polizisten, einem kleinen Angestellten auf dem Rathaus...

    Es ist wenig Geld, aber es soll nur ein Übergang sein. Du wirst von der Allgemeinheit unterstützt, bis du wieder einen Job hast.

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    HAllo mein Freund, darum geht's gar nicht, was ich bekomme... Ich habe nicht die Summen genannt, damit du mir das Ganze zusammen addierst u. es mit irgend welchen Löhnen einer bKrankenschwester usw. vergleichst. die Krankenschwester hat viell. keine 2 Kinder + einen Mann, die sie auch noch ernähren muss!!! Hast du daran gedacht?!

    Kommentar von eisfee eisfeeeisfee

    ausserdem hat er ja über ein jahrlang in die ARBEITSLOSENVERSICHERUNG eingezahlt, was theoretisch heißt das er jetzt nur das wieder bekommt was vater staat ihm weggenommen die ganze zeit abgezogen hat!

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    Ich war noch NIE ARBEITSLOS!!!!!!

    Kommentar von Testwinner TestwinnerTestwinner

    Ich habe daran gedacht, mein Freund.

    Und es ist tatsächlich so, dass die Unterstützung als Überbrückung gedacht ist.

    Wenn du jetzt arbeitslos bist, vielleicht kann ja auch deine Frau einen Job annehmen.

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    Mutterschutz!!!

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Wie bitte kommst Du auf den Betrag?

    Rechne doch mal, es sind 4 Personen, zudem ist es ALG 1 was bezogen wird, er hat ja schließlich Arbeitslosenversicherung bezahlt, also steht Ihm das auch zu und Arbeit liegt nun mal heut zu Tage nicht auf der Straße.

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    Manche verstehen es hier nicht , ich persönlich war nie arbeitslos u. komme aus dem Telekom-Konzern!!!! Viele Vorurteile usw. , aber damit lebe ich schpon seit geraumer Zeit. Vor allem als konvertierter deutscher Muslim!!!Das kenn' ich schon...

    Kommentar von sheela2011 sheela2011sheela2011

    Tobi79, laß es, manche User hier glauben immer wieder andere belehren zu müssen und rechtfertigen brauchst Du dich vor niemand.

    Hoffentlich kommen diese Oberlehrer nie in solch eine besch.. Situation, man merke, jeder kann ganz schnell arbeitslos werden.

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    @sheela, da hast du Recht...Ich hab gutes Geld verdient, daher ist auch mein ALG so hoch, was direkt hier einige am beneiden und addieren sind...

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    Antwort von Champ1949 Champ1949

    Grundsätzlich kann man bei Bezug von ALGI auch ergänzend ALGII erhalten, um das Existenzminimum abzudecken. Bei ALGII-Bezug fällt allerdings das Wohngeld weg!

    Deshalb zuerst Antrag auf Kinderzuschlag stellen, der wird gewährt, wenn man dadurch aus der Bedarfsgrenze von ALGII raus fällt. Und Wohngeld bleibt erhalten.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Anrechnungsfähiges Einkommen (Alg1 ./. 30 EUR + KiG) deckt den Bedarf (2 RL Erw (646) + 2 x RL Ki (mindestens 430) + KdU (616)) nicht.
    => Anspruch auf Wohngeld oder alternativ ergänzend H4

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    Antwort von letiki05 letiki05

    Natürlich könntest Du aufstockend AlgII beantragen, aber Du wirst da kaum einen Anspruch haben, Du liegst über dem Gesamtbedarf.

    Strom- und Warmwasserkosten sind in der Regelleistung bereits enthalten. Zur Miete gehören nur die Grundmiete + Nebenkosten + Heizkosten.

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    hier kannst Du es selbst berechnen

    http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/

    Kommentar von Tobi79 Tobi79

    Aber da steht, dass man Arbeitslosengeld I bezogen haben muss um Anspruch zu haben (s. Hinweis bei der ersten Eingabe: wöchentliches ALG )

    Kommentar von letiki05 letiki05letiki05

    Habs mal mit fiktiven Zahlen probiert. Dieser Rechner funktioniert ja garnicht, errechnet sehr merkwürdige Beträge. Aber Du kannst es ja auch so ausrechnen, sonst frag mich einfach.

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    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Eventuell kannst Du mehr Wohngeld bekommen, musst Du aber mit dienem zuständigen Amt abklären.

    Die Versicherungen würde ich vorab beitragsfrei legen wenn dies möglich ist.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie haben über die staatlichen Leistungenhinaus den Anspruch auf Arbeit! Suchen Sie ich also so schnell es geht wieder einen Job, was bei Ihren Verbindungen wohl möglich sein sollte!

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    Antwort von mineiro mineiro

    Da wirst du nichts mehr dazu bekommen!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Blödsinn

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    Antwort von babyos babyos

    du hast anspruch auf arbeit!!!!!!!!!!

    Kommentar von eisfee eisfeeeisfee

    den hat ja jeder, aber manchmal dauert es nun mal bis man was bekommt!

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