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Aachen Münchener / Kündigen

Frage von Kazumi2010 Kazumi2010

Hay Leute.

Und zwar habe ich Ende Letztes Jahr Verträge bei der Aachen Münchener für mich und meine Tochter abgeschlossen.

Die das mit mir gemacht hat, hat mich ganz schön bequatscht. ( Ja bereue ich ja jetzt auch , das ich was gemacht habe)

Nun habe ich das Problem das ich finanziell richtig in der Klemme bin und mir die Verträge nicht mehr leisten kann. Konnte schon ein Monat nicht zahlen , weil die der Meinung waren mir für 2 Monate das geld abzuziehen, was ich zurück buchen lassen habe.

Habe Angerufen und wollte nach Ratenzahlung fragen, dass das erstmal weg kommt was offen ist! Aber unglaublich wie die da mit einen umgehen, er meinte doch echt ist Ihm egal wo ich das Geld herhole, solle doch bezahlen, was ich unterschrieben habe, was für ein Ton an sich :o

Wie kann ich da am Besten Kündigen, was habt ihr für Erfahrungen?! Habe haft-, hausrat-,Glasversicherung und für meien tochter was und riester rente für mich :o :(

Wie schreibe ich am Besten die Kündigungen.

DANKE

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Antworten (12)

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    Antwort von Ratgeberopti Ratgeberopti

    An die Vertreterin brauchst du dich nicht wenden , die hat dich übertölpelt, desweiteren werden es 5 Jahresverträge sein das machen die von der Achen- Münchener bei Sachversicherungen fast immer. bei der Versicherung brauchst du auch nicht anrufen ,die sind nur auf Verarsung aus,die Versicherungen bei der Achen - Münchener sind auch oft nur dritte wahl Am besten alle Verträge rückabwickeln ,wenn du das möchtest ,kann ich dir helfen

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    Antwort von Kazumi2010 Kazumi2010

    Ohh man da kann man ja richtig in die Schei..... gegriffen haben :(

    Und wenn jetzt nichts mehr zu machen ist und ich die Einzugsermächtigung zurück nehme und die mahnungen schicken lasse. Werde ich doch denn gekündigt. Wenn denn schlimmere Post kommt, kann ich da nicht Raten Zahlen, das der Betrag was offen ist wegkommt. Und wenn ich das Bezahlt habe. Ruhe habe??!!!

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    Antwort von Reinhards Reinhards

    Kopie der unterschriebenen Anträge, sowie Nachweis über Aushändigung der Informationen gemäß § 60 Abs.2 VVG, sowie § 61 Abs.1 VVG anfordern. Bei der Arbeitsweise der Strukkibude DVAG lässt sich eigentlich immer was finden was ggf. sogar eine komplette Rückabwicklung der Verträge ermöglicht.Diese Erfahrung habe ich jedenfalls bereits mehrfach gemacht.Riester kann bis zur endgültigen Klärung zunächst ab sofort beitragsfrei gestellt werden.

    rd. Versicherungsmakler

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    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Es ist wie es ist. Wenn Du Verträge mit einer 5-jährigen Laufzeit abgeschlossen hast, kannst Du fristgemäß nach 3 Jahren kündigen. Da wohl der Erstbeitrag geflossen ist, kannst Du also nicht vorher kündigen, abgesehen davon sind Privathaftpflicht-und Hausratversicherung sicher nicht unsinnig, ganz im Gegenteil. Glasversicherung ist in der Regl nicht sinnvoll, "Riester" schon, da kannst Du aber jederzeit betragsfrei stellen. Wenn Du nicht zahlst kommen Mahnungen und irgendwann das Inkassobüro, also Ärger ohne Ende und den "tollen" Rat hier einen Versicherungsschaden zu fingieren, solltest Du auch schnell vergessen. Schreib an die Versicherung das Du in der HR-Versicherung eine Änderung (Ausschluss Glas) möchtest und entziehe Ihnen den Einzug für die Riesterrente ... das sind die derzeit einzig möglichen rechtlich sauberen Schritte.

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    Antwort von Candlejack Candlejack

    Leider hast Du nicht alle Infos genannt, die man für eine korrekte Antwort benötigen würde. Wann laufen die alten Verträge aus, wann beginnen die neuen ? Wann wurde der Antrag unterschrieben und wann die Police für die Privatverträge zugestellt. Kleiner Hinweis aus eigener Praxis von solchen Fällen, da viele Strukkis die Verträge für später am liebsten gleich machen. Wird der Erstbeitrag nicht gezahlt (zu Beginn der Versicherung), bekommst Du idR eine Mahnung und danach die Kündigung gemäß VVG. Bei Folgebeiträgen sieht das schon anders aus, da wird gern mal mächtig gemahnt.

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    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, wie bereits erwähnt ist es sofort möglich den Riester-Vertrag Beitragsfrei zu stellen. Berufspsycho hat auch schon richtig vorgeschlagen bei fehlerhafter Dokumentation eine Rückabwicklung ins Auge zu fassen. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Komponente, die aber auch genau geprüft werden muss: Über die VZ Hamburg gibt es ein Urteil zu beziehen, welches sich mit dem Thema des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz beschäftigt, unlautere weil überhöhte Ratenzahlungszuschläge. Ein hoch interessantes Urteil. Dazu kann ich Dir aber erst in der kommenden Woche etwas mehr schreiben, solltest Du es bis dahin noch nicht gefunden haben.

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    Antwort von Berufspsycho Berufspsycho

    Es gibt noch eine weitere Option, die Rückabwicklung aufgrund von Formfehlern. Wenn dir gegenüber nicht richtig dokumentiert wurde, und das wird es oft bei den Deppen der DVAG nicht, dann hast Du hier noch eine Option offen. Lass dich von einem anständigen Berater unterstützen, ein Makler sollte das Minimum sein.

    Das Problem mit den Kündigungen ist, dass sie dir niemand schreiben darf, da es unerlaubte Kündigungsbeihilfe wäre. Aber im persönlichen Gespräch geht da mehr als schriftlich im Internet. ;)

    Die anderen Optionen wurden weiter unten ja schon genanntn.

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    Antwort von Klammlosewelt Klammlosewelt

    Das ist ein komplexeres Thema, was hier in der Kürze wohl nicht zu beantworten ist. Wie meine Vorschreiber schon schreiben, kann man den Riester-Vertrag ruhen lassen. Wie das mit den anderen Verträgen ist, müsste ich genauer wissen: Welche Verträge sind das genau? (Sachversicherungen?Lebens/Rentenversicherungen?) Wann war/ist der Versicherungsbeginn der neuen Verträge? Bei Sachversicherungen muss die Vertragslaufzeit (in der Regel 3 Jahre) eingehalten werden. Wenn diese aber erst ab September laufen sollen, ist da vielleicht was machbar. (Kulanz der Versicherung erforderlich) Beiträge zu Lebens/Rentenversicherungen sind nicht einklagbar. (vom Versicherer) Man kann die Zahlung also einstellen.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Die Zahlungen für die Riester-Rente kannst Du sofort einstellen, da wird auch nicht gemahnt. Teile denen einfach mit, dass Du die beitragsfreie Fortführung des Vertrages wünschst. Zu dem Vertrag für die Tochter kann man nur etwas sagen, wenn bekannt ist, um welches Produkt es sich dabei handelt. Für die Sach- und Haftpflichtversicherung kannst Du die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres aussprechen. Außerdem hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht jeweils nach einem Schaden, oder nach einer Beitragserhöhung.

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    Antwort von schafilein81 schafilein81

    du musst leider die Fristen einhalten! Riester würde ich nicht kündigen, sondern auf Eis legen! Das recht hast du! Du bekommst zwar das Geld niccht sofort ausgezahlt, wenn du kündigst ist es aber auch weg!

    Normalerweise wird dir ein Widerrufsrecht eingeräumt. Aber Ende letzten Jahres und jetzt ist März...

    Ruf am besten den Vertreter an, der die Verträge mit dir gemacht hat! Der ist dir ja was schuldig! Und lass dich nie wieder bequatschen hörst du.

    Das etzte was du brauchst ist Hausrat und Glas? Oder hast du solche Vermögenswerte die es abzusichern gilt?

    Eine Haftpflicht ist aber wirklich sehr sinnvoll!

    LG! Viel Glück!

    Kommentar von Kazumi2010 Kazumi2010

    ich habe ja eine hausrat und haftpflicht versicherung vorhher gehabt, die das mit mir gemacht hat meinte kündigen ( erst september dieses Jahr möglich) und lieber alles bei aachener Müchener machen. Ich weiß ja das ich jetzt 1 jahr warten müsste wegen kündigung, aber bei der Notlage kann man doch früher oder. Still legen geht bei aachener münchener nur halbes jahr und nicht bei allen. müsste danach trotzdem ein jahr bezhalen meinte die Frau zu mir.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Wenns ein 5-Jahres-Vertrag ist, musst Du sogar 3 Jahre warten (VVG), die von der DVAG machen doch meist 5 Jahre. Wer erzählt den Leuten eigentlich immer, dass man bei Notlagen angeblich aus allen möglichen Verträgen rauskommt ?

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Steht in Deinem Vertrag. Man kann auch immer nach einem Schaden kündigen.

    Kommentar von Kazumi2010 Kazumi2010

    steht nicht da, nur das ich 3 monate bevor das jahr abgelaufen ist kündigen kann

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Das steht da auch irgendwo drin, ist nämlich Gesetz, hast nur überlesen. Allerdings hat so ein Hinweis auch immer einen schalen Beigeschmack von Aufforderung zur Straftat Versicherungsbetrug.

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    Antwort von heide2012 heide2012

    Da lässt Du Dich am besten von der Verbraucherzentrale beraten, die haben Ahnung und sagen Dir, wie Du dieses Problem am besten in den Griff bekommst.Die Kündigungsfristen müssen aber auch in Deinem Vertrag stehen, vielleicht solltest Du per Einschreiben fristgerecht kündigen und die Versicherung bis dahin "ruhen" lassen, wenn das möglich ist (das müsste auch im Vertrag stehen). Aber wie gesagt, am besten zur VZ

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Die VZ haben doch keine Ahnung. Die sagen Dir zwar was und was nicht, aber danach haben die doch auch keine Ahnung, wie genau man vorgehen soll. Die haben ja auch keine Ausbildung, keine IHK-Registrierung und keine Haftung. Privatverträge ruhen nicht.

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