Frau R. wurde am 01.04.2008 zum 01.05.2008 gekündigt. Am 09.04.2008 hat Sie ein Vorstellungsgespräch bei der Firma D. der Cheff sagt dass Sie am 06.05.2008 anfangen kann und dann am ersten Arbeitstag der AV ausgestellt wird. Vom 14.04 bis 29.04. ist Frau R. krankgeschrieben.Am 25.04.2008 erhält Frau R. eine schriftliche Absage der Firma D. Am 02.05.2008 meldet sich Frau R. beim AA. welches eine Sperre von drei Monaten ausgibt. Begründung, zu spät gemeldet.
AA erteilt Sperre
Antworten (4)
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fairlanefairlane
Ja, wo ist das Problem? Frau R hätte sich innerhalb von drei Werktagen ab dem 01.04.2008 arbeitslos melden müssen. Hat sie dies am 02.05.2008 getan, war sie einen Monat zu spät. Das Zwischenspiel Vorstellungsgespräch, vorläufige Zusage, Krankheit spielt keine Rolle.
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kirstenkirsten
Ist ja nicht schön von der Firma, aber ich würde mich nie auf eine mündliche Zusage verlassen. Sie hätte sich wirklich erst beim Amt melden sollen, solagne, bis sie einen Arbeitvertrag in den Händen hält. Dann kann man sich immer noch schnell abmelden. So muss sie wohl, wenn sie dringend Hilfe vom Staat braucht, um zu leben,zur Arge gehen und hoffen, dass sie dort die Hilfe bekommt.
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anna74rganna74rg
bittet um einen Termin und klärt dies persönlich.Hilft dies nicht, unbedingt Widerspruch einlegen und einen Anwalt nehmen. Viel Glück.
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anna74rganna74rg achso vielleicht habt ihr ne Chance evtl etwas schriftliches von Fa. D zu bekommen das eigentlich eingestellt werden sollte.
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Zander1961Zander1961 Bringt nichts. Sie ist verpflichtet sich beim AA zu melden wenn sie gekündigt wurde, egal ob was in Aussicht ist oder nicht!
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Zander1961Zander1961 Was soll das bringen????? Die ist einfach zu spät zum AA gegangen. Das AA hat sich nach der heutigen Rechtslage völlig korrekt verhalten!
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anna74rganna74rg aber Fa. D at doch eine mündliche Zusage erteilt.es gibt doch auch mündl. Arbeitsverträge.ja klar hat sie sich für die 1. Stelle die sie hatte zu spät gemeldet. aber bei der 2. die sie nicht angetreten hat, hat sie sich korrekt verhalten.ist nachdem krank hingegangen.
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Zander1961Zander1961
Stimmt! Hat so seine Richtigkeit! Was ist nun deine Frage?
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Juri23 Die Frage ist, ob das so sein kann. Zum einen hat Frau R. Zeugen, das eine mündliche Vereinbahrung bestand. Frau R. ging davon aus, dass Sie am 05.05.2008 anfangen kann. Bis 30.04. war Sie ja in einem Arbeitsverhältnis - wenn auch krank. Der 01.05. war Feiertag 03/04.05 Samstag Sonntag und wegen dem Freitag wollte Sie sich nicht beim AA melden.Hätte Sie gewußt, dass sie der " neue " Arbeitgeber linkt, wäre sie ja schon bei erhalt der Kündigung am 01.04.2008 zum AA gegangen
Und der Anwalt erreicht dann was?
vielleicht kann er die Sperrzeit etwas geringer ausfallen lassen.zumindest würde ich mich rechtlich gesehen darüber nochmal erkundigen.
Unnötig.