gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


A5 - A12 - Wo findet man eine Gehalts-Übersicht, was Bewährungshelfer verdienen?

gefragt von chinaboeller am 08.02.2008 um 0:02 Uhr

Ich hab mir schon ein bisserl den Wolf gesucht danach. Weiss wer einen Link zu Tarifempfehlungen? Das wär seeehr toll! Hab nur herausgefunden, dass BAT A 5 - A 12 wohl wichtig sind. Wenn niemand was weiss, werd ich selbst weitersuchen!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (7556)
Arbeit (4170)
Beruf (3753)
ähnliche Fragen

Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 8. Februar 2008 00:05
2x
Thumb_up
Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 8. Februar 2008 00:09

DH

Kommentar von chinaboeller am 8. Februar 2008 00:09

Danke, der entsprechende Link zum Gehalt scheint leider nicht zu klappen. Bzw. hat geklappt, aber ist leider nichtssagend ;(

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 8. Februar 2008 00:11

Enthgeltgruppe 10 ist doch da angegeben. Im öffentlichen Dienst sind die Gehälter immer unterschiedlich, es kommt darauf an, in welcher Stufe man sich befindet.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 8. Februar 2008 00:32
2x
Thumb_up

BAT deutet auf Bundesangestelltentarif hin. Die Bezeichnungen A5 und A12 gehören in den mittleren und gehobenen Beamtendienst. Das sind völlig unterschiedliche Gehaltssysteme.

Kommentar von chinaboeller am 11. Februar 2008 00:23

Dann sorry, kenn mich nicht so gut aus. BAT war dann wohl falsch.


Devilkater
beantwortet von Devilkater am 8. Februar 2008 00:46
1x
Thumb_up

Dank Google findet man einiges: :-)) Schau mal hier: http://www.beamtenbesoldung.net/

A5-A12 sind Besoldungen für Beamte und damit keine Tarife....




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.