A2 Führerschein und 35,3 KW fahren Geht dass?

11 Antworten

Sind 35,3 im Fahrzeugschein eingetragen oder hat es sie tatsächlich? Es kann nämlich sein dass dein Motorrad schon länger nicht mehr geprüft wurde und inzwischen etwas an KW verloren hat und wenn du Glück hast ist es bei 35KW:)

MfG

Steht im schein Drinnen

@styleratnico

Nein, das ist eine Angabe von Wikipedia  :-)

@blackhaya

Die zuverlässigste aller Quellen also. ;)

Oke wie gesagt du kannst erneut die aktuelle Leistung von deinem bike testen lassen und hoffen dass es unter 35KW sind oder eben drosseln

Es spielt nur die Leistung in den Papieren eine Rolle selbst wen das Ding auf dem Prüfstand 33 KW hat wird das nicht gewertet weil nicht eingetragen .

Ja richtig dann musst du eben noch zum TÜV und es eintragen lassen

Dass das Motorrad schon länger nicht mehr geprüft wurde ?????

Kein Motorrad wird nachdem es in den Verkehr genommen wird jemals wieder geprüft, außer man veranlasst das aus irgendeinem Grund selbst.

Es gelten die Angaben des Herstellers gemäß den Fahrzeugpapieren. Ob das Motorrad über die Jahre an Leistung verloren hat, spielt überhaupt keine Rolle. Und da trägt auch kein Sachverständiger eine andere Leistung ein, oder um, oder nach.

Gruß Michael

Ja ach deswegen liegt ja nahe dass es länger nicht geprüft wurde. Macht Sinn oder?😂

wenn du anstelle deiner sinnlosen antworten auf fragen einfach den genauen typ deines motorrades nennen würdest, hättest du sicher schon eine brauchbare antwort.

das gesetz richtet sich nach kw, ps interessiert ansich niemand mehr, ist aber landläufig immer noch die grösse, die den leuten eine bessere vorstellung gibt als die kw.

wenn nun so ein wikipedia-schreiber 48 ps in kw umrechnet, ergibt das 35,3 kw. 35 kw sind jedoch lediglich 47,6 ps, was gerundet zu 48ps führt.

es liegt also dr schwere verdacht nahe, dass die 35,3 kw durch wildes umrechnen entstanden sein könnten, die kiste jedoch tatsächlich 35 kw in den papieren stehen hat.

sofern das motorrad nicht uralt ist, dürfte es vom hersteller schon auf 35kw ausgelegt sein, um nicht unnötig potenzielle käufer zu verlieren.

annokrat

Die Obergrenze  für A2 ist 35 KW bei 175 Kilo Leergewicht 0,2 KW/Kg liegt man auch nur 0,1 darüber  ist das nicht mehr für A2 zulässig mit den Folgen fahren ohne gültigen Füherschein . 

Wie das Ding auch mehr als 175 Kg darf man auch nicht mehr als 35 haben so wie bei 150 Kg nur 30 KW usw. .

Es spielt nur die Leistung in den Papieren eine Rolle selbst wen das Ding auf dem Prüfstand 33 KW hat wird das nicht gewertet weil nicht eingetragen 

Man kann sich aber die 33 KW eintragen lassen

@schweiti

Kann man nicht!

Es gelten die Angaben des Herstellers gemäß den Fahrzeugpapieren. Ob das Motorrad über die Jahre an Leistung verloren hat, spielt überhaupt keine Rolle. Und da trägt auch kein Sachverständiger eine andere Leistung ein, oder um, oder nach.

Gruß Michael

Strg+V regelt oder?

Ja also eigentlich ist ja die Grenze bei 35 kW. Ob natürlich diese 0,3 kw was ausmachen, weiß ich nicht. Ich denke des sieht jeder Polizist anders. Wenn ich Polizist wäre wären die 0,3 kW mir egal ;) aber kannst ja evtl bei der Polizei oder beim TÜV nach fragen ob diese 0,3 kW soooooo schlimm sind

Nicht nur eigentlich! Da gibt es keine Toleranz!

Bei maximal 35 kW ist mit dem A2 Schluss.

Allerdings läuft hier sowieso irgendetwas falsch, da in den Fahrzeugpapieren keine Leistungsangaben mit Nachkommastellen stehen.

Gruß Michael

35,3kw wird nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen, dort steht nur eine ganze Zahl.

Steht in Feld P1: eine 35, dann darfst Du das Krad fahren, steht dort eine 36, dann darfst Du es nicht,