Frage von xXNikeXx 27.12.2012

A1 Neuregelung ab 19.01.2013

  • Antwort von Eichbaum1963 27.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nanu, nach einer Stunde noch keine Antwort hier??

    Na egal, nu kommt ja eine^^.

    Die Aufhebung der Beschränkung auf 80 km/h gilt für alle A1 Inhaber, egal wann diese FE erworben wurde.

    Steht auch hier ganz unten:

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

    Auch jetzt gedrosselte Maschinen dürfen ab dem Datum entdrosselt werden - muss aber auch in die Papiere eingetragen werden.

    Übrigens: nach 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist für die Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung erforderlich. ;)

  • Antwort von rolandnatze 28.12.2012

    nee , das gilt auch für dich....

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