^BIS WANN DARF ICH (13) DRAUSSEN SEIN LAUT GESETZ
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Rami1996Rami1996
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
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lenzing42lenzing42
Wenn es nur um den Aufenthalt im Freien geht : Es gibt kein Gesetz,dass den Kindern und Jugendlichen vorschreibt,bis wann sie sich draußen aufhalten dürfen.
In diesem Fall ist Gesetz,was die Eltern dir erlauben.
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Saraah11 ich glaube bin 21 uhr
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Dankeschön ;)