Folgendes Problem, meine Schwiegermutter und ihr Lebensgefährte haben seit ca. 2 Jahren eine gemeinsame Wohnung, Mietvertrag von beiden unterschrieben. Meine Schwiegermutter trägt jedoch die kompletten Unterhaltskosten für die Wohnung, ihr Lebensgefährte gar nichts. Jetzt steht die Trennung bevor, jedoch möchte sie gerne in der Wohnung bleiben, er soll raus. Besteht die Möglichkeit ihn vor die Tür zu setzen, oder muß erst von beiden der Mietvertrag gekündigt werden, und dann ein neuer abgeschlossen werden?
A+B haben gemeinsame Wohnung, A zahlt alles, jetzt Trennung-Möglichkeit B vor die Tür zu setzen?
Antworten (5)
-
6Antwort von
WildeFeeWildeFee
Ich würde einen Rechtsanwalt konsultieren. Sie kann ja sicherlich nachweisen, dass sie alles zahlt.
Vor Jahren hab ich einen Mitbewohner (auch mit gemeinsam unterschriebenem Mietvertrag) aus meiner Wohnung bekommen, weil ich über einen Anwalt seinen Anteil an der Miete eingeklagt hab, den er nicht zahlen wollte, angeblich nicht konnte.
Die Sachlage ist zwar etwas anders, aber sie kann sich doch mal beraten lassen.
-
6Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Da beide den Mietvertrag unterschrieben/abgeschlossen haben, müssen beide auch kündigen, ansonsten haben beide weiterhin Wohnrecht.
-
5Antwort von
Lola60Lola60
Da beide den Mietvertrag unterschrieben haben darf auch keiner den anderen vor die Tür setzen. Erst muß von beiden!!! der Vertrag gekündigt werden.
-
-
4Antwort von
dock69dock69
Wer zahlt, spielt rechtlich keine Rolle, entscheidend ist allein der Mietvertrag. Bei Partnerschaften ist es ja üblich, dass nur eine(r) die Miete zahlt, während der/die Andere andere Kosten trägt, z.B. Lebensmittel, PKW usw.
-
3Antwort von
KnowledgeKnowledge
Leider müssen tatsächlich beide Mieter die Kündigung unterschreiben.
Diese Frage teilen