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A-Amt weigert sich den Antrag des Arbeitslosengeldes weiter zu bearbeiten,...

Frage von cherubim13 cherubim13

Hallo ihr Lieben, meine Eltern sind kürzlich umgezogen, mein Vater hat in diesem Zusammenhang einen Nachsendeantrag bei der Post in Auftrag gegeben. Ich selbst (25) jedoch bin immer noch an der alten Adresse gemeldet.

Nun zu meinem Problem:

Das Arbeitsamt hat sich kürzlich bei mir gemeldet ,dass mein Antrag für Arbeitslosengeld 1 nicht weiter bearbeitet werden kann und ich aus dem Register entfernt wurde.

Die Erklärung seitens des A-Amtes hierfür war:

Das die mir zugestellte Post als nicht zustellbar an das A-Amt zurückgesendet wurde. Daher geht das A-Amt anscheinend davon aus ,dass ich ebenfalls mit meinen Eltern umgezogen bin , was jedoch nicht stimmt.

Ich weiß, dass aufgrund des Umzugs mein Vater versehentlich einen Nachsendeantrag für die Adresse, an der ich aber ja noch wohnhaft bin, gestellt hat. Mich würde nun interessieren ob Das Arbeitsamt mich allein deshalb einfach aus dem Register streichen kann.

Wie sieht die Rechtslage in diesem Bereich aus?

Denn wenn sich meine Eltern umgemeldet haben, ich mich jedoch selbst nicht, wie kann dann das A-Amt davon ausgehen, nur weil die Post an sie zurückgesendet wurde, dass ich ebenfalls verzogen bin.

Ferner kommt noch die Schwierigkeit dazu, dass dem A-Amt von mir persönlich mitgeteilt wurde, dass ich mich Vorort (700km entfernt vom Wohnort) um eine neue Arbeitsstelle kümmere und ich mich somit nicht im urlaub sondern eben auf Arbeitssuche befinde. Hierzu würden mich die Rechtslage zur Meldefrist interessieren.

Mfg. und vielen Dank schon einmal im Voraus,

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kurtbauer kurtbauer

    Am besten du stellst beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Rechtsberatungsschein.

    Mit diesem Rechtsberatungsschein gehst du an zu einem Anwalt deiner wahl, der kostet dich dan im höchstfall 10,--€

  • 1
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Ziemlich verzwickt. Sieh mal, ob Dein Name noch am Briefkasten steht. Dein Briefzusteller hat wohl den Nachsendeantrag nicht richtig angesehen und Deine Post zurück geschickt. Das solltest Du dann auch mal klären. Geh einfach zu Deinem Postamt und stell das richtig.

    Das Arbeitsamt hat natürlich schon Recht. Deine Post kam zurück und somit bist Du nicht mehr erreichbar und brauchst dann natürlich auch kein Geld.

    Kommentar von cherubim13 cherubim13

    Danke für die Antwort aber ich befinde mich zurzeit gerade 700km entfernt von meinem Wohnort (das A-Amt weiß darüber bescheid) um mich hier Vorort zu bewerben. Das heißt ich kann nicht einfach mal so ganz schnell zu meinem Postamt gehen, ;( , trzd vielen Dank

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Du kannst das auch bei dem Postamt, wo Du gerade bist, machen. Die müssen das dann eben schriftlch aufnehmen und weiterleiten.

    Dem Arbeitsamt solltest Du schreiben und die Sache klären.

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    Antwort von casilein casilein

    Verstehe ich das richtig: Die Post bezieht den Nachsendeauftrag Deiner Eltern auch auf Dich, sendet die Post vom Amt jedoch nicht nach, sondern zurück.

    Geh zur Post und erkläre denen dort, dass dieser bestehende Nachsendeauftrag sich nicht auf Deine Post beziehen darf. Die sollen das entsprechend ändern. Vermutlich wirst Du mit den Postleuten längere Zeit darüber diskutieren müssen.

    Dem Amt erklärst Du die Situation. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, die Post zu einem zuverlässigen Bekannten schicken zu lassen, bis das mit dem Nachsendeauftrag geregelt ist. Solange Du tatsächlich noch dort wohnst (gemeldet bist Du ja zumindest), dürfen sie nicht einfach die Arbeit einstellen. Vermutlich musst Du das jedoch selbst vor Ort machen. Aber irgendwann wirst Du ja wohl auch wieder nach Hause kommen, oder?

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Bei Post vom Arbeitsamt ist extra sicher gestellt, dass sie NICHT nachgesandt wird. Du bist verpflichtet jede Veränderung, (also natürlich auch einben Umzug) unverzüglich zu melden. Wenn du das nicht tust, wird die Leistung erst einmal eingestellt. Jetzt bleibt dir nichts anderes übrig als das Antragsverfahren zu wiederholen. Eine Sperrzeit wird dir sicher sein. Wenn du in der vorigen Wohnung weiterhin gemeldet bist, kannst du das ja ohne weiteres belegen.

    Kommentar von cherubim13 cherubim13

    ich bin aber NICHT umgezogen und das A-Amt wurde von mir PERSÖNLICH darüber in Kenntnis gesetzt dass ich mich nun Vorort um einen Job kümmere, also zur Zeit NICHT an meinem Wohnort bin.

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    Antwort von peyton peyton

    Ja schön, 700 km entfernt bist du gerade. Aber ohne dringende persönliche Vorsprache zur Klärung dieses doch recht speziellen Anliegens wird es nicht gehen.

    Viel Erfolg.

    Mit vielen Erklärungen und ggf. Nachweisen von der Post wird das gut gehen.

  • 0
    Antwort von Urukaido Urukaido

    "Denn wenn sich meine Eltern umgemeldet haben, ich mich jedoch selbst nicht, wie kann dann das A-Amt davon ausgehen, nur weil die Post an sie zurückgesendet wurde, dass ich ebenfalls verzogen bin."

    Genau deswegen.

    Wie wäre es, wenn du persönlich erscheinst und es klärst?

    Kommentar von cherubim13 cherubim13

    ...700km....

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