Hallo ihr Lieben, meine Eltern sind kürzlich umgezogen, mein Vater hat in diesem Zusammenhang einen Nachsendeantrag bei der Post in Auftrag gegeben. Ich selbst (25) jedoch bin immer noch an der alten Adresse gemeldet.
Nun zu meinem Problem:
Das Arbeitsamt hat sich kürzlich bei mir gemeldet ,dass mein Antrag für Arbeitslosengeld 1 nicht weiter bearbeitet werden kann und ich aus dem Register entfernt wurde.
Die Erklärung seitens des A-Amtes hierfür war:
Das die mir zugestellte Post als nicht zustellbar an das A-Amt zurückgesendet wurde. Daher geht das A-Amt anscheinend davon aus ,dass ich ebenfalls mit meinen Eltern umgezogen bin , was jedoch nicht stimmt.
Ich weiß, dass aufgrund des Umzugs mein Vater versehentlich einen Nachsendeantrag für die Adresse, an der ich aber ja noch wohnhaft bin, gestellt hat. Mich würde nun interessieren ob Das Arbeitsamt mich allein deshalb einfach aus dem Register streichen kann.
Wie sieht die Rechtslage in diesem Bereich aus?
Denn wenn sich meine Eltern umgemeldet haben, ich mich jedoch selbst nicht, wie kann dann das A-Amt davon ausgehen, nur weil die Post an sie zurückgesendet wurde, dass ich ebenfalls verzogen bin.
Ferner kommt noch die Schwierigkeit dazu, dass dem A-Amt von mir persönlich mitgeteilt wurde, dass ich mich Vorort (700km entfernt vom Wohnort) um eine neue Arbeitsstelle kümmere und ich mich somit nicht im urlaub sondern eben auf Arbeitssuche befinde. Hierzu würden mich die Rechtslage zur Meldefrist interessieren.
Mfg. und vielen Dank schon einmal im Voraus,
Danke für die Antwort aber ich befinde mich zurzeit gerade 700km entfernt von meinem Wohnort (das A-Amt weiß darüber bescheid) um mich hier Vorort zu bewerben. Das heißt ich kann nicht einfach mal so ganz schnell zu meinem Postamt gehen, ;( , trzd vielen Dank
Du kannst das auch bei dem Postamt, wo Du gerade bist, machen. Die müssen das dann eben schriftlch aufnehmen und weiterleiten.
Dem Arbeitsamt solltest Du schreiben und die Sache klären.