9te Woche schwanger (Zwillinge), Chef will die Freistellung von der Arbeit, was tun?!

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Weder Krankschreibung noch weiterarbeiten. Ersteres führt nach 6 Wochen zu weniger Geldeingang. Letzteres riskiert Deine Babys und DAS kannst Du nun wirklich nicht wollen!!!

Die Lösung: § 3 Abs. 1 MuSchG! Deine Frauenärztin kann Dir (gerade in Deiner Branche wegen Desinfektionsmitteln und der ganzen Chemie üblich) ein Beschäftigungsverbot wegen der zu befürchtenden Gesundheits- bzw Lebensgefährdung Deiner Babys erteilen. Dies führt dazu, dass Du 100% Lohnfortzahlung erhälst und Deine Cheffin sich diese Kosten über die Umlage von der öffentlichen Hand (ich meine es wäre die Bundesknappschaft - kann Dir aber auch egal sein) erstatten lässt. In diesem Falle erhälst Du vollen Lohn und kannst Dich und Deine Babys schonen. Viel Glück, ich drück Dir alle Daumen!!!

Wenn Du freigestellt wirst,bekommst Du das Gehalt weiter bzw. über die Krankschreibung dann 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Ich kann verstehen, dass Du Dich abgeschoben fühlst, aber andererseits muss Deine Chefin in der Tat mit Dir rechnen können - und eine "Risikoschwangerschaft" ist etwas anderes als die normale Müdigkeit / Übelkeit in den ersten Monaten. Ich würde nochmal mit Deiner Ärztin und auch der Krankenkasse besprechen, wie Du am besten weiter vorgehst.

Und angesichts der Vorgeschicht (IVF) sollte Dir Deine Gesundheit und die der Babys wirklich wichtiger sein als ein paar Nägel ;-)

Alles Gute!

Petwilleswissen  29.05.2014, 10:58

Kann mich dem nur anschließen.

Und dir und deinem Baby alles Gute für die Zukunft wünschen.

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Nun, ich bin zwar keine Frau, aber vielleicht kann ich dir ein bisschen weiterhelfen, schau dir deinen Arbeitsvertrag genauestens an, wenn da nichts von irgendeiner Freistellung steht, würde ich dir einfach Raten darauf zu verzichten und der Chefin klar zu sagen, dass du Arbeiten kommst nur eben etwas langsamer arbeitest. Wenn in deinem Vertrag von den Überstunden nicht geredet wird musst du keine machen, fals doch solltest du die genaue Definition nochmal nachlesen. Eine Entlassung ist zwar möglich aber Sie muss eine Diese genauestens erläutern, und dir eine Frist geben. Halte dich an deinen Vertrag, der sagt alles.

Ranwalt  29.05.2014, 13:16

Entlassung unmöglich - § 9 MuSchG!!!

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Auf keinen Fall krankschreiben lassen, da gibt es 6 Wochen Geld und dann Krankengeld von der KK.

Beim Beschäftigungsverbot kriegst du weiterhin Gehalt, auch wenn die Chefin das sch... findet.

Hallo, Ihr Lieben! Ab heute gilt ein Beschäftigungsverbot .Der geht bis Anfang des Mutterschutzes. Unseren beiden Mäusen geht es super! Danke für Eure Tipps! Lg lili